Hallo Rechtsexperten,
eine Deutche ist mit einem Mann mit anderer Staatsbürgerschaft verheiratet und hat eine 5 jährige Tochter. Nach einem Urlaub bei der Familie des Ehemannes kehrt das Paar ohne die Tochter zurück und erklärt den erstaunten Nachbarn, dass man das Kind bei den Großeltern gelassen habe, weil es dort ein besseres Leben habe (das Kind spricht die Landessprache nicht).
Wie ist diese Handlung strafrechtlich zu bewerten ? Wäre es sinnvoll, das Jugendamt über diesen Vorgang zu informieren ?
Danke für Eure Hinweise.
Nordlicht
Schwierige Frage. Ich kenn mich in dem Thema nicht so gut aus.
Als Tatbestände könnten hier §221 StGB Aussetzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/221.html oder §171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
Für eine Aussetzung langt es wohl nicht, weil das Kind nicht in einer hilflosen Lage ist, gleichwohl kann ich mir vorstellen, dass man ggf. die psychische Entwicklung gefährdet (da gibt der SV aber auch wenig her).
Ich denke in so einem Fall sollte auf jeden Fall mal mit dem Jugendamt gesprochen werden, die kennen sich da dann nämlich auch besser mit aus…
Hallo,
eine strafbare Handlung liegt definitiv nicht vor. Die Eltern haben das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, können es also auch Verwandten zur Erziehung übergeben. Was in so einem Fall aber zu beachten wäre: eine Meldung bei den zuständigen Behörden für Steuern, Kindergeld etc. um sich nicht dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen verdächtig zu machen.