Ich habe bisher nur Informationen dazu gefunden, wie es mit einem Verstoß von gewerblicher Seite aus ausschaut. Wie wird das allerdings im privaten Bereich gehandhabt? Welche Strafen sind in welchen Konstellationen möglich?
Bei privater Veranstaltung, Abgabe von Alkohol an Personen unter 16, an Personen unter 18. Wer ist haftbar und mit was muss so jemand rechnen, sollte etwas passieren und das auffliegen?
Hallo, also ich kann dazu nichts sagen, was rechtlich zu verwenden wäre.
Rein menschlich meine ich, es kommt darauf an, was und wieviel und eben das ganze drumrum… aber für Hinterlist mit dem Ziel, die Wirkung einzuplanen… da geht immer was in Sachen Anzeige.
haftbar ist sicher der, der das ermöglicht hat- in direkter wie indirekter Form- denke ich. Wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Hallo Zusammen,
hatten kürzlich selber in unserer Bar das Ordnungsamt. War nicht witzig. Dabei haben wir auch erfahren das bei privaten Veranstaltungen/Partys immer ein Erziehungsberechtigter/Vormund dabei sein muß der auch am Ende die Konsequenzen tragen wird. Unter 18 sollte generell nur Bier und ausgeschänkt werden. Unter 16 darf gar keine Alkoholabgabe stattfinden. Privat ist das ein ganz schmaler Grad. Sind es wolhmöglich noch Verwandte von dir z.B. Nichte oder Cousin, können die Eltern dich im schlimmsten Fall wegen verletzung der Aufsichtspflicht und körperverletzung anzeigen. Nur im Falle wenn was passiert. Geldstrafe vom Ordnugsamt ist von Fall zu Fall unterschiedlich auch privat. Im eigenen Interesse sollte man auf harten Schnaps verzichten. Veruch doch mal Cocktails auf Weinbasis. Alles was mit Schnaps gemacht wird ersezt du einfach durch Wein.
Lg Muddi