Ist es strafbar, wenn man im Chat im angenommenen gegenseitigen wollens seinen entblössten Oberkörper zeigt? Kann der Betreiber dagegen vorgehen? Nur diese beiden Personen können die Bilder sehen. Und beide sind offensichtlich Volljährig.
Der SErver ist in Russland, ist es möglich,d ie IP Adressen nach Deutschland zu geben?
Moin,
was sollte daran strafbar sein, wenn zwei Erwachsene im gegenseitigen Einverständnis unter Ausschluß der Öffentlichkeit etwas tun, was niemand anderen beeinträchtigt? Und wer sollte danach krähen?
Gruß,
Ingo
Bei gooogle konnte man nachlesen, dass die betreiber die ip adressen von perversen an die polizei des jeweiligen landes übermitteln.
DP: Internet Allgemein!
Moin, wo sollen denn Antworten gepostet werden, hier oder in dem anderen Post??
Gruß,
M.
Hallo!
Also dass glaub ich nicht, dass das genau so bei google steht. Was pervers ist und was nicht, ist Ansichtssache, und deswegen kommts rechtlich nicht unbedingt darauf an, ob etwas „pervers“ ist und das ist auch gut so.
Wenn zwei Erwachsene sich gegenseitig nackt zeigen wollen, dann sehe ich nichts, was daran bedenklich sein sollte.
Gruß
Tom
Wurde dort bereits gelöscht (owT)
Das setzt voraus, dass
- zum einen der Videochat aufgezeichnet und von jemand dritten durchgesehen wird
- das gesehene als ‚pervers‘ eingestuft wird
- die deutsche Justiz bei einer entsprechenden Anfrage nach Auslieferung aufgrund des perversen Zeigens nakter, erwachsener Oberkörper nicht in schallendes Gelächter ausbricht.