Ein garantiert nur konstruierter Fall! 
A und B sind siamesische Zwillinge, die - ohne jemals operativ getrennt worden zu sein - das Erwachsenenalter erreicht haben. Sie haben zwar zwei Köpfe, aber nur zwei Arme. Der linke Arm gehorcht ausschließlich A, der rechte ausschließlich B. Eines Tages geraten A und C in Streit, in dessen Verlauf A plötzlich mit einem Kuchenmesser den C absichtlich tödlich am Hals verletzt. A ist geständig, B war am Streit - und natürlich auch an der Tat - unbeteiligt.
Wie kann überhaupt ein Prozess stattfinden und eine Verurteilung von A? Geschweige denn eine Freiheitsstrafe an ihm vollzogen werden?
Ein zwangsweise operatives Trennen komme
a) aus Gründen der Selbstbestimmung und/oder
b) aus medizinischen Gründen nicht infrage.
Gelten siameische Zwillinge als zwei juristische Personen oder als eine? Stößt die Rechtslehre hier „ein bisschen“ an ihre Grenzen? Oder anders gefragt: Ist das ein risikoloses neues Geschäftsfeld für „Auftragskiller-Zwillinge“?
Der Fall ist ja immerhin keineswegs undenkbar, es müsste also eine juristisch befriedigende Lösung gefunden werden, notfalls per Richterrecht, wenn der Gesetzgeber das nicht von sich aus eindeutig regelt.
Viel Spaß bei der „Urteilsbegründung“!
smalbop
