Strafbarkeit siamesischer Zwillinge

Ein garantiert nur konstruierter Fall! :wink:

A und B sind siamesische Zwillinge, die - ohne jemals operativ getrennt worden zu sein - das Erwachsenenalter erreicht haben. Sie haben zwar zwei Köpfe, aber nur zwei Arme. Der linke Arm gehorcht ausschließlich A, der rechte ausschließlich B. Eines Tages geraten A und C in Streit, in dessen Verlauf A plötzlich mit einem Kuchenmesser den C absichtlich tödlich am Hals verletzt. A ist geständig, B war am Streit - und natürlich auch an der Tat - unbeteiligt.

Wie kann überhaupt ein Prozess stattfinden und eine Verurteilung von A? Geschweige denn eine Freiheitsstrafe an ihm vollzogen werden?

Ein zwangsweise operatives Trennen komme
a) aus Gründen der Selbstbestimmung und/oder
b) aus medizinischen Gründen nicht infrage.

Gelten siameische Zwillinge als zwei juristische Personen oder als eine? Stößt die Rechtslehre hier „ein bisschen“ an ihre Grenzen? Oder anders gefragt: Ist das ein risikoloses neues Geschäftsfeld für „Auftragskiller-Zwillinge“?

Der Fall ist ja immerhin keineswegs undenkbar, es müsste also eine juristisch befriedigende Lösung gefunden werden, notfalls per Richterrecht, wenn der Gesetzgeber das nicht von sich aus eindeutig regelt.

Viel Spaß bei der „Urteilsbegründung“!

smalbop

Hallo,

Ein garantiert nur konstruierter Fall! :wink:

A und B sind siamesische Zwillinge, die - ohne jemals operativ
getrennt worden zu sein - das Erwachsenenalter erreicht haben.
Sie haben zwar zwei Köpfe, aber nur zwei Arme. Der linke Arm
gehorcht ausschließlich A, der rechte ausschließlich B. Eines
Tages geraten A und C in Streit, in dessen Verlauf A plötzlich
mit einem Kuchenmesser den C absichtlich tödlich am Hals
verletzt. A ist geständig, B war am Streit - und natürlich
auch an der Tat - unbeteiligt.

habe schon einmal davon gehört, dass man sich darüber Gedanken gemacht hat.

Wie kann überhaupt ein Prozess stattfinden und eine
Verurteilung von A? Geschweige denn eine Freiheitsstrafe an
ihm vollzogen werden?

Man kann A nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, weil man den unschuldigen B zwangsläufig mit einsperren müßte.

Ein zwangsweise operatives Trennen komme
a) aus Gründen der Selbstbestimmung und/oder
b) aus medizinischen Gründen nicht infrage.

Das wäre zumindest bei uns wirklich unmöglich, weil sowohl A als auch B zustimmen müßten.

Gelten siameische Zwillinge als zwei juristische Personen oder
als eine?

Natürlich als zwei Personen.

Stößt die Rechtslehre hier „ein bisschen“ an ihre
Grenzen? Oder anders gefragt: Ist das ein risikoloses neues
Geschäftsfeld für „Auftragskiller-Zwillinge“?

Na ja, das wäre dann sehr konstruiert. Wie will A sich eine Waffe beschaffen, Killer-Aufträge annehmen usw., ohne dass B das mitbekommen würde?
Weis B von den Taten und würde sie unterstützen, wäre es ja schon Beihilfe o.ä.

Der Fall ist ja immerhin keineswegs undenkbar, es müsste also
eine juristisch befriedigende Lösung gefunden werden, notfalls
per Richterrecht, wenn der Gesetzgeber das nicht von sich aus
eindeutig regelt.

Da m.W. soetwas wirklich noch nie vorgekommen ist, muss man wohl wirklich warten, bis es mal vorkommt, dann kann ein Richter sich den Kopf zerbrechen.

Viele Grüße

Holygrail

Hallo.

Stößt die Rechtslehre hier „ein bisschen“ an ihre
Grenzen? Oder anders gefragt: Ist das ein risikoloses neues
Geschäftsfeld für „Auftragskiller-Zwillinge“?

Na ja, das wäre dann sehr konstruiert. Wie will A sich eine
Waffe beschaffen, Killer-Aufträge annehmen usw., ohne dass B
das mitbekommen würde?
Weis B von den Taten und würde sie unterstützen, wäre es ja
schon Beihilfe o.ä.

Das mag sein, aber eben nur Beihilfe oder Nichtanzeige einer geplanten Straftat. Schließlich kann B ja sogar total gegen das sein, was A macht. Es ist aber nicht primär B’s Aufgabe, Morde durch A zu unterbinden, sondern die der Staatsmacht. Von daher - und weil selbst im Falle der Komplizenschaft, wenn nicht gerade auf gemeinschaftlichen Mord erkannt wird, zwei unterschiedlich hohe Strafen ausgesprochen werden müssten - dürfte ein ordnungsgemäßer Freiheitsentzug für A selbst als Wiederholungstäter schwer machbar sein. Man kann ihn ja nicht mal unter Aufsicht stellen - das würde die Persönlichkeitsrechte von B verletzen.

Aber danke für die Antwort.

Gruß

smalbop

Man kann A nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, weil
man den unschuldigen B zwangsläufig mit einsperren müßte.

hmmm.
ein beispiel aus dem strafvollzug:

es gibt in manchen bayrischen vollzugsanstalten die hausstrafe der „getrennten unterbringung“ was für kleinere verstöße gegen die hausordnung angewandt wird.

das bedeutet, dass der häftling am aufschluß nicht teilnehemn darf und diese zeit in seiner zelle verbringen, also eingesperrt werden muss. teilt sich der zu bestrafende häftling mit einem anderen häftling eine zelle, bedeutet das in der praxis, dass dem „unschuldigen“ mithäftling zur wahl gestellt wird, ob er sich mit einsperren läßt, oder die zeit bis zum endgültigen einschluß ausserhalb seiner zelle verbringt. was natürlich auch die „qualität“ des aufschlußes für ihn reduziert.
der mithäftling, wird also auch mitbestraft ohne dass er in irgendeiner weiße mit dem verstoß gegen die hausordnung etwas zu tun hat.

Hallo,

teilt sich der zu bestrafende
häftling mit einem anderen häftling eine zelle, bedeutet das
in der praxis, dass dem „unschuldigen“ mithäftling zur wahl
gestellt wird, ob er sich mit einsperren läßt, oder die zeit
bis zum endgültigen einschluß ausserhalb seiner zelle
verbringt.

Eben, er hat eine Wahl. Bei siamesischen Zwillingen ist aber die Option des aus-der-Zelle-ausgeschlossen-werdens nicht gegeben.

Gruß

smalbop

hi,

teilt sich der zu bestrafende
häftling mit einem anderen häftling eine zelle, bedeutet das
in der praxis, dass dem „unschuldigen“ mithäftling zur wahl
gestellt wird, ob er sich mit einsperren läßt, oder die zeit
bis zum endgültigen einschluß ausserhalb seiner zelle
verbringt.

Eben, er hat eine Wahl. Bei siamesischen Zwillingen ist aber
die Option des aus-der-Zelle-ausgeschlossen-werdens nicht
gegeben.

wählt der häftling nicht zwischen 2 strafen? der einschluß unterbindet den kontakt zu mithäftlingen und der ausschluß erzwingt ihn.

grüsse
nobs

Einen solch absurden Fall hat nichtmal mein Strafrechts-Prof. Fritze Loos (vielleicht kennt den noch jemand, war ewig in Göttingen, und sein Lieblingssatz war „Nulla poena sine lege.“) konstruieren können.

Brillant, ich werde drüber nachdenken!

Nur eines ist klar: Natürlich sind siamesische Zwillinge zwei Personen.

Danke für die Anregung zunächst mal.

Zwischenfrage: Wie ist eigentlich die Fortbewegung von siamesischen Zwillingen, die, sagen wir zwei Wirbelsäulen, aber nur zwei Beine haben, organisiert? Das muss doch wohl von beiden gesteuert sein.

Meine Güte, ich fühle mich gerade in „Cube“, das ist alles nicht begreifbar und nicht wirklich.

Ich schlage mal vor, dass, wenn einem der beiden kein Tatbeitrag nachgewiesen werden kann, dieser also strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, dieser Umstand wegen Artikel 2 GG schwerer wiegt als die Tat des anderen.
Ich gehe daher davon aus, dass der tätige Zwilling verurteilt werden kann, die Strafe aber nicht vollstreckt werden wird.

Das scheint tatsächlich ein Freibrief für siamesische Zwillinge zu sein. Aber Gott sei Dank sind Menschen - Zwilling oder nicht - nicht nur berechnend.

Nein, entweder empfinde ich die Trennung vom Mithäftling als Strafe oder das mit-ihm-Zusammensein. Da musss ich der Mithäftling schon entscheiden.

Mit dem Siamesischen-Zwillings-Fall hat das allerdings nichts zu tun, da hier keine Wahlmöglichkeit besteht - und B außerdem nicht einsitzt.

Gruß
smalbop

Exakt so sehe ich das auch.

Und es zeigt sich, dass „Gesetz“ kein vollwertiger Ersatz für „Anstand und Moral“ ist.

Gruß

smalbop

Exakt so sehe ich das auch.

Und es zeigt sich, dass „Gesetz“ kein vollwertiger Ersatz für
„Anstand und Moral“ ist.

du vergleichst äpfel mit birnen. oder die VOB mit dem legoland.
wie sollte man ethische werte in gesetze und verordnungen pressen können? und: wer will das überhaupt?

verwundert
ann

hallo herr puntila,

Nur eines ist klar: Natürlich sind siamesische Zwillinge zwei
Personen.

folgt doch prompt meine frage: ab wann nicht mehr?
also: 2 köpfe = 2 hirne = 2 personen? was wäre bei 2 hirnen in 1 kopf? 2 persönlichkeiten in einem … kopf?
was wäre, wenn sich die beiden die „ausführungsorgane“ (hände, füße) teilen müssten?

gruß
ann, die nicht erwartet, dass das gesetzlich geregelt ist, aber die überlegung interessant findet

Hi

Das ist für diese oft gar kein Problem. Die Wissenschaft weiß noch nicht *wie*, aber irgendwie lernen sie, das zu steuern, von Geburt (bzw. laufen lernen) an, sie kennen es ja auch nicht anders.

Beispiel wären die „zweiköpfigen“ Zwillinge in Australien.

lg
Kate

Strafrechtlich ist in der Regel von Bedeutung, was ein Mensch vorsätzlich, also willentlich tut. Daher dürfte die Entscheidungsfähigkeit das ausschlaggebende Kriterium sein. Zurzeit geht die Hirnforschung (so habe ich gehört:smile:) davon aus, dass das Zentrum der Entscheidung das Hirn ist. Neuere Forschungen legen allerdings nahe, dass schon, bevor eine bewusste Entscheidung getroffen ist, vorentschieden wird. Wir sind also gar nicht frei.

Dennoch meine ich, grob gesagt: zwei Hirne, zwei Menschen.

1 „Gefällt mir“

danke (o.w.t.)
.

„Du sollst nicht töten.“ ist durchaus eine Handlungsanweisung, die außerhalb der menschlichen Gesellschaft (bzw. sogar innerhalb) nicht selbstverständlich ist und eine ethische Grundregel darstellt.
In Gesetzesform § 211, 212 StGB.
Das gesamte Strafgesetzbuch ist eine Ethik-Anweisung.
Ein alter Studienfreund hat es mal so formuliert (etwas schwülstig, aber gut): „Recht ist das in Normen gegossene Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“

Ein alter Studienfreund hat es mal so formuliert (etwas
schwülstig, aber gut): „Recht ist das in Normen gegossene
Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“

nun, genau das ist ja nun nicht mehr, obwohl es in teilbereichen immernoch deckungsgleich ist. recht ist doch eher das, was man bekommt, wenn man den besseren anwalt hat. und auf die (finanzielle) wiedergutmachung eines schadens nicht angewiesen zu sein, schadet auch nicht unbedingt.

oder anders ausgedrückt (prosaischer als dein freund): recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar schuhe. aber diese diskussion würde dieses brett sprengen.

schöne grüße
ann

oder anders ausgedrückt (prosaischer als dein freund): recht
haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar
schuhe.

Tja, und genau das meinte ich damit, dass Recht und Gesetz etwas anderes sind als Anstand und Moral, bzw. dass man einen siamesischen Zwilling auch für einen Mord nicht in ein Gefängnis bringt und es nur deswegen keine siamesischen Auftragskiller-Zwillinge gibt, weil diese gemeinhin eben nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch Moral und Anstand kennen.

Was das nun mit Legoland und der VOB zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so recht.

Ebenfalls verwundert

smalbop

Hallo!

Das gesamte Strafgesetzbuch ist eine Ethik-Anweisung.
Ein alter Studienfreund hat es mal so formuliert (etwas
schwülstig, aber gut): „Recht ist das in Normen gegossene
Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“

Genau dieser Satz lag mir auch auf der Zunge. Dein Studienfreund kennt ihn aber wohl aus einem Urteil des Reichsgerichts von 1901 (RGZ 48, S. 114, 124), wo dies erstmals so formuliert wurde. Ich gehe ja nicht davon aus, dass der Herr Reichsgerichtspräsident selbst Dein Kommilitone war, so um 1870. :smile:

Gruß

smalbop