Liebe/-r Experte/-in,
die Frage stelle ich für einen Bekannten. Dieser hat im Internet einen Day of the fead Clan in dem auch unter 18 Jährige mitspielen.
Nun wurde diesem von jemandem gesagt das es strafbar sei unter 18 Jährige in diese Spielgemeinschaft aufzunehmen. Ein anderer sagt das betreffe die Eltern da diese dafür Sorge tragen müssen was ihre Kinder in ihrer Freizeit spielen.
Was stimmt denn nun? Ist es für den Leiter der Gemeinschaft strafbar oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
ich kann dir diese Frage leider nicht beantworten. Nach meinem Gefühl stimmt beides. Einerseits darf er Minderjährige nicht am Spiel teilnehmen lassen, es sei denn die Spiele sind vollumfänglich jugendfrei und es handelt sich nicht um Glücksspiel. andererseits, wenn es sich um solche Spiele handelt und die Jugendlichen sich dein Zugang zu diesen Spielen erschleichen- dann haften diese nicht für etwaige Verbindlichkeiten oder Kosten , die sie verursachen. - Auch deren Eltern nicht.
Freundliche Grüße