Strafbefehl beim schwarzfahren trotz bezahlen von erhöhtem beförderungs Geld

Hallo erst mal

Ich wollte mich mal erkündigen wie sich die sache mit dem Erschleichen von Leistungen gemäß § § 265a abs 1 Abs 2 248A StGB abläuft.

In diesem Beispiel geht es um das Ominöse Schwarz Fahren.
Eine Person wird innerhalb 2 1/2 Jahren nun 3 mal beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt. Darauf hin fordern die Verkersbetriebe ein erhöhtes beförderungs Geld von mindestens 40,-€ Dieses bezahlte auch die Person in der gefordertete Frist. Somit hat dieser ja nachträglich für die Beförderung bezahl.
Nun bekommt aber die Person einen Brief der Staatsanwaltschaft in diesem der Person zur Last geworfen wird gegen § § 265a abs 1 Abs 2 248A StGB  verstoßen zu haben und erheben ein Bußgeld.Ist das so richtig und was Könnte die betreffende Person da gegen tun

Danke für eure hilfe

Hallo!

das eine ist das Fahrgeld und Erhöhte Fahrgeld, das andere die eigentlich Straftat „Erschleichen von Leistungen“. Beides hat nichts direkt miteinander zu tun.

Vor allem schützt das bezahlen nicht vor der Strafverfolgung.

Beim 1 Mal bestimmt, beim 2. Mal vielleicht auch noch ,aber nicht mehr beim 3. Mal.

MfG
duck313

Hallo,

es ist zu unterscheiden zwischen dem zivilrechtlichen Anspruch nach den Geschäftsbedingungen (Tarif) des Beförderungsunternehmens und dem
Straftatbestand
Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren).

Beides sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete und haben nichts miteinander zu tun.

Ob ein Geschädigter außer dem zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz auch noch seinen Strafrechtlichen Anspruch erhebt,ist in vielen Fällen eine Ermessenssache des Geschädigten.
Sogenannte Antragsdelikte im Strafgesetzbuch.

Öffentliche Verkehrsbetriebe erheben in der Regel immer nach mehrfachen „Erwischens“ eines Schwarzfahrers Strafantrag, da es sich dabei um ein sozial schädliches Verhalten der betreffenden Person handelt.

Schließlich fährt ein zug/U-Bahn/Straßenbahn nicht mit Luft und der Fahrer muss schließlich auch seine Familie ernähren.
Das funktioniert aber nur,wenn Tickets verkauft werden,anahnd derer man zum B. sehen kann,das an dieser Linie auch Bedarf ist.