Folgender Sachverhalt:
Person A hat sich zu spät beim Arbeitsamt gemeldet, dass er wieder Arbeit hat. Nun wird vorgeworfen, er wollte absichtlich das Arbeitsamt betrügen um einen Geldwerten Vorteil von 934,23€ zu erhalten. Das hat er aber bestimmt nicht mit absicht gemacht, sondern hat noch keinen Vertrag erhalten in den ersten 2 Wochen weshalb er noch mit dem Abmelden warten wollte.
Nun hat Person A einen Strafbefehl wegen Betrugs von 50 Tagessätzen á 30€ erhalten. Also soll er 1500€ zahlen, nur weil er sich zu spät gemeldet habe. War nur einen Monat arbeitslos.
Jetzt kann er ja Einspruch erheben, muss dann aber die Verhandlungskosten selbst tragen. Oder er kann versuchen, die Höhe der Tagessätze abändern zu lassen. Eigentlich will er gar nichts bezahlen, weil er niemanden betrügen wollte, aber er weis nicht, inwieweit ihm das ausgelegt werden kann.
Meine Frage nun: Mit was wird Person A günstiger davonkommen?
Soll er einen Einspruch und damit eine Verhandlung wagen? Oder lieber außergerichtlich auf einen niedrigeren Tagessatz einigen?
Auf dem Arbeitsvertrag müsste doch bei den Unterschriften das Datum stehen an dem dieser unterschrieben wurde. Dies sollte doch beweisen wann der unterschrieben wurde.
Das ist richtig, den hat Person A erst 3 Wochen nach Einstellung erhalten. Jedoch wurde Person A schon ab dem ersten Tag bezahlt und somit gilt es als Betrug.
Wie hoch denkt ihr ist die Chance den Tagessatz von 30€ auf ca. 10€ runterzustufen? Bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen, also wenn Person A nach Abzug von Unterhalt, Kreditkosten und Miete nur etwa 400€ zum Lebensunterhalt bleiben?
Das ist richtig, den hat Person A erst 3 Wochen nach
Einstellung erhalten. Jedoch wurde Person A schon ab dem
ersten Tag bezahlt und somit gilt es als Betrug.
Wie hoch denkt ihr ist die Chance den Tagessatz von 30€ auf
ca. 10€ runterzustufen?
Es ist die wohl dümmste Vorgehensweise, den Betrugsvorwurf auf sich sitzen zu lassen, um dann über die Strafe zu feilschen. Vielmehr muss ein Staatsanwalt vor Gericht nachweisen, (dass gewulfft wurde) dass mit Vorsatz gehandelt wurde, um einen Vorteil zu erlangen. Gelingt dieser Nachweis, handelt es sich um eine Straftat!
Wenn man dem Verdacht des Staatsanwalts etwas entgegen setzen kann, sollte man das unbedingt tun. Von Jobcentern und Arbeitsämtern eingeschaltete Staatsanwaltschaften setzen den Betrugsvorwurf erst einmal in die Welt und die Betroffenen fügen sich nur zu leicht. Sobald der Staaatsanwalt Gegenwind mit Substanz spürt, stellt er das Verfahren i. d. R. ein, weil er sehr wohl weiß, nichts beweisen zu können. Das endet im schlimmsten Fall bei einer Ordnungswidrigkeit, aber das ist eine ganz andere Qualität, ungefähr der Unterschied zwischen Falschparken und Fahrerflucht.
Vermutlich hat der Betroffene bereits Fristen verschlafen und steht der Situation hilflos gegenüber, ist sich jedenfalls nicht bewusst, welch üblem Vorwurf er sich ausgesetzt sieht. Er sollte sich schnell - aber wirklich sofort - an einen Rechtsanwalt wenden und sich beraten lassen. Ein haltloser Betrugsvorwurf ist kein Fall für ein Internetforum zum laienhaften Selbststricken.
ein Strafbefehl fällt nicht so einfach vom Himmel. Davor hat der Parlamentarische Rat noch das Rechtliche Gehör gesetzt. Also müsste die Person A zwischen der Tat und dem Strafbefehl noch vernommen worden sein. Was hat er denn dann dazu ausgesagt?
vielleicht sollte man erwähnen, dass man bei dem Einkommen zum zuständigen Amtsgericht gehen kann und einen Beratungshilfeschein beantragen kann. Damit zum Anwalt. Vorher formlos Widerspruch gegen den Strafbefehl stellen (evtl. mit dem Hinweis, das nähere Erläuterungen folgen).
Der Anwalt kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls einen Antrag auf PKH stellen.
vielleicht sollte man erwähnen, dass man bei dem Einkommen zum
zuständigen Amtsgericht gehen kann und einen
Beratungshilfeschein beantragen kann.
Aber nicht für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl.
Vorher
formlos Widerspruch gegen den Strafbefehl stellen (evtl. mit
dem Hinweis, das nähere Erläuterungen folgen).
Schade, ein formloser Einspruch ist unwirksam. Erforderlich ist vielmehr die Schritform, es sei denn, man erklärt den Einspruch zu Protokoll der Geschäftsstele (§ 410 StPO).
Der Anwalt kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls einen
Antrag auf PKH stellen.
Wie hoch denkt ihr ist die Chance den Tagessatz von 30€ auf
ca. 10€ runterzustufen?
Vielmehr muss ein Staatsanwalt vor Gericht nachweisen, (dass
gewulfft wurde) dass mit Vorsatz gehandelt wurde, um einen
Vorteil zu erlangen.
Nein, muss er nicht. Mal abgesehen davon, dass ein Strafverfahren kein Parteiprozess ist, und dass der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Wahrheit zu ermitteln. Sie kann darum sogar Rechtsmittel zu Gunsten eines Verurteilten einlegen. Es ist also gerade nicht Job des Staatsanwaltes, dem Beschuldigten etwas nachzuweisen in dem Sinne, dass möglichst eine Verurteilung erreicht werden soll. Auch die Anklageerhebung setzt lediglich einen hinreichenden Tatverdacht vor, der bereits bei einer leicht überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung - nicht erst beim vollen Beweis - gegeben ist.
Wenn man dem Verdacht des Staatsanwalts etwas entgegen setzen
kann, sollte man das unbedingt tun. Von Jobcentern und
Arbeitsämtern eingeschaltete Staatsanwaltschaften setzen den
Betrugsvorwurf erst einmal in die Welt und die Betroffenen
fügen sich nur zu leicht.
Hä?
Sobald der Staaatsanwalt Gegenwind
mit Substanz spürt, stellt er das Verfahren i. d. R. ein, weil
er sehr wohl weiß, nichts beweisen zu können.