Strafbefehl nach 2,5 Jahren, darf das?

Hallo liebe Mitglieder!
Ich habe eine Frage.

Kurz zum Sachverhalt:

Ich würde im November 2009 und in Februar 2010 in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus) ohne Fahrschein angetroffen. Zu erwähnen ist, dass ich jeweils eine Monatskarte besessen habe, diese aber zu Hause vergessen hatte.
Dies teilte ich den Verkehrsbetrieben mit.
Im April 2010 bekam ich einen Strafbefehl mit einer Geldstarfe von 163,50€ (100€ Strafe, 63,50€ Bearbeitungsgebühr), wogegen ich sofort Einspruch einlegte. Ich reichte meine Monatskarten vor, aber es kam zu einer Verhandlung. Als der Richter in den Unterlagen die Monatskarten sah, welche ich in der Verhandlung nochmals im Original vorlegte, wurde ich freigesprochen und für mich war die Angelegenheit erledigt.
Nun vor 2 Tagen bekam ich, nach fast 3 Jahren, einen erneuten Strafbefehl. Diesmal geht es um den Sachverhalt aus September 2009. Wieder 163,50€ Strafe.
Jetzt habe ich nur das Problem, dass ich, wie bestimmt verständlich, die Monatskarten nicht mehr habe. Ich entsorgte sie schon vor geraumer Zeit, da ich nicht davon ausging Monatskarten 3 Jahre aufheben zu müssen.
Wie gehe ich jetzt vor? Habe ich überhaupt eine Chance meine unschuld zu Beweisen?
Vorallem meldet sich die Staatsanwaltschaft jetzt erst, nach sage und schreibe fast 3 Jahren.

Kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich weiß nicht was ich machen soll und kann den Betrag nicht bezahlen! Bin zur Zeit Student.

Ganz liebe Grüße

Hallo !

bevor der Beitrag gelöscht/gesperrt wird,weil Formalien nicht eingehalten wurden…

erkläre mal,warum es dazu kam.

Denn wenn bei Kontrolle keine Karte vorgezeigt wird,wird das erhöhte Fahrgeld(40 €) fällig. Das kann man nur abwehren,wenn man im Büro der Verkehrsbetriebe innerhalb von ca. 14 Tagen? die vergessene,aber vorhanden Karte vorzeigt. Mit Anruf kann man das nicht klären.
Dann kostet es meist nur eine geringe Verwaltungsgebühr von ca. 7 €.

Wie kann es dann zu einem Strafbefehl kommen ?

Das geht nur,wenn man sich nicht rührt,aber dann werden die 40 € mind. fällig und versucht einzutreiben. Und man kann Strafbefehl stellen.
Verjährt scheint es ja nicht zu sein.

Wenn Monatskarte im Abonnement bezogen,dann hätte man sicher noch einen Beweis des Erwerbs.

MfG
duck313