Strafbefehl ohne Benachrichtigung Ermittlungsende

Hallo,

gegen mich läuft ein Strafverfahren, bei dem ich vom Abschluss der Ermittlungen nicht unterrichtet worden bin. Ca 10 Monate nach der polizeilichen Vernehmung flatterte mir dann ein Strafbefehl ins Haus.

Meines Wissens hätte ich vom Abschluss der Ermittlungen unterrichtet werden müssen (damit § 147 II StPO greift).

Ist dem so? Wo kann ich dagegen Beschwerde einlegen? Kann ich Wiedereinsetzung zu dem Stand des Termins der Abschlussbemerkung verlangen? Gibt es dazu schon Entscheidungen oder Literaturstellen?

Danke

L. Duesti

Hallo,

du hättest nicht informiert werden müssen.
Die Verfahrenseinstellung wird nur in den Akten vermerkt.
Gegen den Strafbefehl kannst du nun innerhalb der Frist, die in der Rechtsmittelbelehrung vermerkt ist, Einspruch einlegen.
Dir ist kein Rechtsmittel oder so genommen

Gruß
HaWeThie

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Hallo HaWeThie,

Danke für die Antwort.
Ich sehe das aber anders. Das Verfahren ist ja nicht etwa eingestellt worden, sondern, wie gesagt, es ist ein Strafbefehl erlassen worden. Laut dem § 147 II StPO ist aber ab dem Termin, zu dem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen als abgeschlossen in den Akten vermerkt, meinem Anwalt unbedingter Zugang zu den Akten zu gewähren. Wie soll ich denn davon wissen, wann es soweit ist, wenn ich nicht benachrichtigt werde?
Und da fühle ich mich ungerechtfertigt benachteiligt und will etwas dagegen tun.

Gruss

duesti

Hallo nochmal

sorry, ich meinte auch den Abschluss der Ermittlungen.
Auch dieser wird nur in den Akten vermerkt.
Wenn du einen Anwalt eingeschaltet hast, hat dieser sicher schon Akteneinsicht beantragt. Frag ihn doch.
Du als Betroffener erfährst von den einzelnen Ermittlungsschritten nichts, nur vom Ergebnis - hier: Strafbefehl.

Gruß
HaWeThie