Hallo zusammen,
angenommen jemand erhält einen Strafbefehl mit Entzug der Fahrerlaubnis von 2 Monaten und entsprechender Geldstrafe. Er legt Einspruch ein.
Derjenige ist beruflich viel mit dem Auto unterwegs, hat aber keine Punkte in Flensburg. In einer Stellungnahme an das Gericht erwähnt er aber, dass er vor 10 Jahren schoneinmal 2 Punkte und 1 Monat Entzug Führerschein hatte. Diese Punke sind mittlerweile natürlich gelöscht.
Laut Zeugenaussagen in der Akte ergibt sich, dass der Vorfall, der zum Strafbefehl führte, anders gewesen ist als vom Staatsanwalt gesehen und es keinen Grund mehr für den Strafbefehl gäbe, da der Angeklagte nicht rücksichtlos und vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat und ein Unfall wahrscheinlich auch passiert wäre, wäre er nicht dort gewesen.
Nun beruft sich der Staatsanwalt aber auf die bereits aus dem Register gelöschten Punkte, die der Angeklagte von sich aus erwähnt hat, um die Neigung des Angeklagten zu verifzieren, dass dieser nicht Verkehrsfähig ist.
Das Gericht entscheidet daraufhin auf Einstellung geben Geldbuße.
Ist das korrekt?
Gruß
Bori