Hallo,
Ist ein Strafbefehl wegen zwei Mal Schwarzfahren in der Straßenbahn angemessen, wenn die „Taten“ im November 2012 und im September 2013 begangen wurden?
Ist es angemessen, wenn der erwebslose „Täter“ dafür 30 Tagessätze á 20 Euro = 600 Euro + Kosten des Verfahrens und Auslagen als Strafe erhält?
Lohnt es sich, dagegen Einspruch einzulegen? Oder um eine Minderung des Tagessatzes zu bitten?
Hallo,
Ist ein Strafbefehl wegen zwei Mal Schwarzfahren in der
Straßenbahn angemessen, wenn die „Taten“ im November 2012 und
im September 2013 begangen wurden?
Ja
Ist es angemessen, wenn der erwebslose „Täter“ dafür 30
Tagessätze á 20 Euro = 600 Euro + Kosten des Verfahrens und
Auslagen als Strafe erhält?
kommt darauf an, ich hab noch im Kopf, das bei Hartz4 Empfänger der Tagessatz auf 5 Euro begrenzt wurde, wobei das Gericht die höhe des Tagessatzes ja nicht grundlos auf den wert legt.
Lohnt es sich, dagegen Einspruch einzulegen? Oder um eine
Minderung des Tagessatzes zu bitten?
das beantwortet der anwalt doch bestimmt gerne, ich würde nur raten, nicht mehr schwarz zu fahren
2 mal ??? recht unglaubwürdig,denn normalerweise erstatten die Verkehrsunternehmen nur bei notorischen Schwarzfahrern Strafantrag.
Also ich würde den Strafbefehl akzeptieren und zahlen,denn bei einem Einspruch landet man vor dem Richter am Amtsgericht und der kann daraus auch noch „mehr“ machen.
lange ist es her, aber ich habe mal einen getroffen, der hat wegen wiederholten Schwarzfahrens tatsächlich im Gefängnis gesessen, zwei Monate oder so. Ich weiß aber nicht, ob es eine Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichtbezahlens war.
die Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus den Angaben zu den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten. Macht der keine, gibt es auch keinen konkreten Anhaltspunkt, was angemessen ist. Insoweit kann es sich lohnen Einspruch beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes (und nur auf die) einzulegen, und dabei die Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Die Sache hat drei entscheidende Vorteile: Es wird dann nur über die Tagessatzhöhe entschieden, es gibt bei Antrag im Wege eines schriftlichen Beschlusses zu entscheiden, auch keine Gefahr einer Verschlechterung. Zudem spart man sich dann den öffentlichen Auftritt vor Gericht. Es wird dann nur ein Beschluss zugestellt, aus dem sich eine ggf. abweichende Tagessatzhöhe ergibt.
Hi
ich hab von nem Fall gehört, da hat der Schwarzfahrer angegeben, grds. immer schwarz zu fahren - das ist im Endeffekt billiger, als immer ein Karte zu kaufen.
Das hat dem Unternehmen gereicht anzeige zu erstatten und dem StA, einen Strafbefehl zu beantragen.
ich hab von nem Fall gehört, da hat der Schwarzfahrer angegeben, grds. immer schwarz
zu fahren - das ist im Endeffekt billiger, als immer ein Karte zu kaufen.
bewahrheitet sich der Spruch,das Dummheit vom Leben sofort bestraft wird.
Für einen Juristen ist das ein Schuldeingeständnis und der deutlich zum Ausdruck gebrachte Wille,gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Daher auch das
Das hat dem Unternehmen gereicht anzeige zu erstatten und dem StA, einen Strafbefehl
zu beantragen.