Strafbefehl

Hallo,
man nehme an, man habe jemanden angezeigt wegen Bedrohung, Beleidigung, Belästigung… Der „Täter“ äußert sich schriftlich
zu den Anzeigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Anwalt des Geschädigten (Anzeigenden) verlangt Akteneinsicht. Auf den Antrag der Akteneinsicht reagiert die Staatsanwaltschaft einfach garnicht, der Anwalt selbst kümmert sich auch nicht. Indes erhält der „Täter“ ein Bußgeld? , wahrscheinlich also ein Strafbefehl.? Hat der Geschädigte trotz allem das persönliche Recht bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht vor Ort zu nehmen, um zu erfahren, was der Täter zu den Anzeigen geäußert hat. ?
Hat der Geschädigte das Recht beim AG Akteneinsicht bzgl. des Strafbefehls zu bekommen. ?

Vielen Dank im voraus
Birgit

Hallo, wenn der Geschädigte der Anzeigende ist, kann er Akteneinsicht bekommen. Er sollte den Antrag mit der Geltendmachung zivilrechtlicher Ersatzansprüche gegen den Täter begründen. Gruß Sergej.

Der Anwalt
des Geschädigten (Anzeigenden) verlangt Akteneinsicht. Auf den
Antrag der Akteneinsicht reagiert die Staatsanwaltschaft
einfach garnicht, der Anwalt selbst kümmert sich auch nicht.

Das Anwalts Mühlen oftmals gemütlich sind ist mir bekannt. Wie wäre es wenn die Geschädigte Ihrem Anwalt mal auf die Füße tritt, damit dieser in die Gänge kommt.

Sich hier einen Rat zu holen, obwohl man bereits anwaltlich vertreten ist, halte ich für nicht der Sache dienlich.

Gruß Ivo

Hallo, wenn der Geschädigte der Anzeigende ist, kann er
Akteneinsicht bekommen. Er sollte den Antrag mit der
Geltendmachung zivilrechtlicher Ersatzansprüche gegen den
Täter begründen. Gruß Sergej.

AKteneinsicht in einer Strafsache kann nur ein anwalt oder eine durch den Anwalt beauftragte Person erhalten.