Hallo,
man nehme an, man habe jemanden angezeigt wegen Bedrohung, Beleidigung, Belästigung… Der „Täter“ äußert sich schriftlich
zu den Anzeigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Anwalt des Geschädigten (Anzeigenden) verlangt Akteneinsicht. Auf den Antrag der Akteneinsicht reagiert die Staatsanwaltschaft einfach garnicht, der Anwalt selbst kümmert sich auch nicht. Indes erhält der „Täter“ ein Bußgeld? , wahrscheinlich also ein Strafbefehl.? Hat der Geschädigte trotz allem das persönliche Recht bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht vor Ort zu nehmen, um zu erfahren, was der Täter zu den Anzeigen geäußert hat. ?
Hat der Geschädigte das Recht beim AG Akteneinsicht bzgl. des Strafbefehls zu bekommen. ?
Vielen Dank im voraus
Birgit