Strafbeitrag GKV bei Aufnahme eines Midijobs?

Hallo!

Durche eine gescheiterte Selbständigkeit konnte ich im Jahr 2007 nicht mehr meine Beiträge zur PKV leisten. Seit 2007 war ich also nicht krankenversichert. Meine selbständige Tätigkeit habe ich mittlerweile aufgegeben und werde nächsten Monat eine Midijob (nicht Minijob) beginnen. Über diesen Midijob bin ich ja wieder pflichtversichert in der GKV. Jetzt frage ich mich wie hoch der Strafbeitrag sein wird, da seit 01.01.2009 ja Versicherungspflicht besteht. Wie berechnet sich also der Strafbeitrag?

Hallo Dave,

ich kann Dir das nicht beantworten.

Seit 2007 ist in der GKV Versicherungspflicht. Seit 2009 in der PKV.

Eigentlich hätte Dich deine Kasse anschreiben müssen, um die Versicherungstati zu klären.

Mein TiP.
Gehe zu einer Kasse deiner Wahl und erkundige Dich vorher. Immerhin wollen sie Dich als Mitglied. Hol Dir verschiedene Meinungen von Kassen ein.

Gesetzlich ist es so, dass Du bei Nichtversicherung ab 2007/2009 automatisch der Kasse zugeordnet wirst, bei der Du zuletzt versichert warst. Wenn die sich nun also nicht gemeldet haben, dann warte es halt ab.

Aber nochmals:
Das ist meine Meinung. Mir sind Fälle bekannt, in denen es zu keiner Nachzahlung kam. Erkundige Dich bitte auch bei anderen. Danke

Die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begann am 1.4.2007, in der PKV am 1.1.2009. Was Sie mit einem „Midijob“ meinen ist mir leider nicht klar. Sollten Sie einen 400 Euro-Job damit meinen, dann sind Sie darüber nicht pflichtversichert, also gar nicht versichert.
Meine Meinung zur Nachzahlung: Bei der GKV haben Sie die vollen Beiträge als Strafe nachzuzahlen, wobei zumindest das Nichtbestehen einer Pflegepflichtversicherung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bussgeld im Ernstfall bis 5.000,00 Euronen. Bei der PKV würde dann ab Februar 2009 die ersten 6 Monate der volle Beitrag erhoben, für jeden weiteren Monat dann ein sechstel davon-bis Sie wieder versichert sind. Der letzte Private Krankenversicherer muss Sie zumindest im Basistarif aufnehmen (knapp 600,00 Euro)im Monat, diese werden auf Antrag bei nachgewiesener Bedürftigkeit (evtl.Hartz IV) dann halbiert. Um eine Nachzahlung werden Sie nicht herum kommen. Tipp: Ratenzahlung beantragen. Tut mir leid. Bei Fragen-einfach nochmal melden. Danke und Gruss!

Hi,

hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
1.) Die Kasse verlangt keine Beiträge und verfolgt die nichtversicherung nicht weiter.

2.) Versicherung innerhalb des Basistarif, der Beitrag richtet sich nach dem Alter.

Ich persönlich würde die Beine still halten und nichts unternehmen und hoffen das die Kasse sich nicht mehr meldet. Vorraussetzung ist, das keine Leistung in Anspruch genommen wurden.
In der Praxis passiert dann oft garnichts, denn leider gibts es trotz Pflichtversicherungsgestz immernoch viele Nichtversicherte.

Lieben Gruß und viel Glück

Hallo,

  1. kannst du mir einen unverbindlichen Tipp geben, bei welcher GKV du es probieren würdest die vorraussichtlich keine Nachzahlung möchte?

2.Was meinst du mit „keine Leistungen“ in Anspruch genommen wurden?

  1. Versicherung innerhalb des Basistarif. Ist der Basistarif nicht auf die PKV bezogen? Wie hoch wäre der Strafbeitrag (Summe) dann.

Hallo,

ja, kann dir gerne einen Tipp , schreib mir bitte dafür eine kurze Mail an: [email protected]

mit keine Leistungen in Anspruch genommen meine ich, das in der Zeit wo du nicht versichert warst keine Leistungen wie z.b. Arztbesuche, Medikamente usw in Anspruch genommen wurden.

Der Basistarif ist wie du schon geschrieben hast auf die PKV bezogen und ist für genau solche fälle wie bei dir vorgesehen, wenn z.b. ein ehemals PKV versicherter seiner Beiträge nicht mehr zahlen kann, seine Krankenversicherung ihn kündigt, dann muß er im Basistarif seiner ehemaligen PKV aufgenommen werden.

Lieben Gruß