Hallo!
Durche eine gescheiterte Selbständigkeit konnte ich im Jahr 2007 nicht mehr meine Beiträge zur PKV leisten. Seit 2007 war ich also nicht krankenversichert. Meine selbständige Tätigkeit habe ich mittlerweile aufgegeben und werde nächsten Monat eine Midijob (nicht Minijob) beginnen. Über diesen Midijob bin ich ja wieder pflichtversichert in der GKV. Jetzt frage ich mich wie hoch der Strafbeitrag sein wird, da seit 01.01.2009 ja Versicherungspflicht besteht. Wie berechnet sich also der Strafbeitrag?