Strafbeitrag GKV und PKV

Hallo,

ich habe eine Frage zum Strafbeitrag in der GKV. Gesetz dem Fall ich habe einen Kunden, der seit 2,5 Jahren nicht krankenversichert ist und der nun vor der Wahl steht, sich entweder freiwillig gesetzlich oder in der PKV kranken zu versichern, wie sieht es in der GKV mit den Strafbeiträgen aus (Status: sonstiger freiwillig Versicherter)?

In der privaten Krankenversicherung gibt es ja die Regelung 1. Monat kein Beitrag, 2. bis 6. Monat voller Beitrag ohne gesetzlichen Zuschlag (GZA), ab dem 7. Monat 1/6 des Beitrages pro unversicherten Monat.

Wie sieht das mit der GKV aus? Faktisch ist ja Krankenversicherungspflicht GKV seit 2007, die Person ist wie gesagt seit 2,5 Jahren nicht krankenversichert, wie wäre hier die vergleichbare Berechnung GKV?

Zweite Frage: Was mich bei all dem wundert ist, dass es zwar eine Strafe gibt, wenn jemand nicht PFLEGEPFLICHTVERSICHERT ist, aber ich habe noch nie gehört, dass dann auch die Pflege seit diesem Zeitpunkt zurückgezahlt oder mit Strabeitrag gezahlt werden muss, woran liegt das?

Vielen Dank und viele Grüße

Andreas

Hallo kbvs,

wenn zuletzt eine GKV bestanden hat, ist er rückwirkend in der GKV versichert (frühestens 01.04.2007). Es handelt sich nicht um eine freiwillige Versicherung, sondern um eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V. Die Beiträge werden wie bei freiwilligen Mitgliedern nach § 240 SGB V berechnet. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell für Nicht-Selbständige 140 Euro monatlich.

Die Pflicht zu einer Pfklegeversicherung hat sich m.E. in der Praxis seit 2009 weitgehend überholt (da ja bereits eine Versicherungspflicht in der KV besteht).

Gruß

RHW

Die Beiträge sind in voller Höhe nachzuzahlen. Die Säumniszuschläge betragen 5% pro Monat.