Strafbeitrag Midijob GKV?

Hallo!

Durche eine gescheiterte Selbständigkeit konnte ich im Jahr 2007 nicht mehr meine Beiträge zur PKV leisten. Seit 2007 war ich also nicht krankenversichert. Meine selbständige Tätigkeit habe ich mittlerweile aufgegeben und werde nächsten Monat eine Midijob (nicht Minijob) beginnen. Über diesen Midijob bin ich ja wieder pflichtversichert in der GKV. Jetzt frage ich mich wie hoch der Strafbeitrag sein wird, da seit 01.01.2009 ja Versicherungspflicht besteht. Wie berechnet sich also der Strafbeitrag?

ja wieder pflichtversichert in der GKV. Jetzt frage ich mich
wie hoch der Strafbeitrag sein wird, da seit 01.01.2009 ja
Versicherungspflicht besteht.

Zu allererst muß der reguläre Beitrag der PKV nachentrichtet werden.

Wie berechnet sich also der Strafbeitrag?

Den Beitragszuschlag der KV kann ich nicht benennen, allerdings kommt noch ein Bußgeld des Landkreises dazu, wegen der nicht vorhandenen Pflegepflichtversicherung (die ist schon seit 1995 Pflicht).