Im Kosmetikladen wurde ein angebrochener Tester mitgenommen…Was würdet Ihr sagen, darf man auch zu Hause testen, oder ist das Diebstahl?
Das ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? owT
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Hallo!
Im Kosmetikladen wurde ein angebrochener Tester
mitgenommen…Was würdet Ihr sagen, darf man auch zu Hause
testen, oder ist das Diebstahl?
Ganz einfach: wenn der „Täter“ nicht den Vorsatz hatte sich die Sache zuzueignen, sondern wieder zurückzubringen, dann ist es kein Diebstahl. Es ist aber trotzdem unzulässig, hat aber allenfalls nur zivilrechtliche Folgen.
Anm.: von Beweisfragen habe ich da jetzt nichts geschrieben.
Gruß
Tom
Hallo zusammen,
Ganz einfach: wenn der „Täter“ nicht den Vorsatz hatte sich
die Sache zuzueignen, sondern wieder zurückzubringen, dann ist
es kein Diebstahl. Es ist aber trotzdem unzulässig, hat aber
allenfalls nur zivilrechtliche Folgen.Anm.: von Beweisfragen habe ich da jetzt nichts geschrieben.
Dazu sage ich jetzt aber mal was. Mit der Argumentation sich aus der Sache rausreden zu wollen ist sicherlich eine der dümmsten Ideen, die man haben kann. Die würde einem nicht mal jemand abnehmen, der sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. Und von der Beweislage sieht es nun mal so aus, dass ganz objektiv alle äußeren Merkmale eines Diebstahls vorliegen, wenn man mit der eingesteckten Pulle aufgegriffen wird.
Besser wäre es, kleine Brötchen zu backen und sich einsichtig zu zeigen. Dies kommt bei der Bemessung des Strafmaßes immer gut. Leute mit schlauen Ideen bekommen aufgrund mangelnder Einsicht immer noch einen Extrabonus.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Hallo!
Also da widerspreche ich dir überhaupt nicht, du hast völlig recht. Dein Posting widerspricht sich aber auch nicht mit meinem, da du von Beweisfragen sprichst und ich von einer Rechtsfrage.
Gruß
Tom
Hi Tom,
Ganz einfach: wenn der „Täter“ nicht den Vorsatz hatte sich
die Sache zuzueignen, sondern wieder zurückzubringen, dann ist
es kein Diebstahl. Es ist aber trotzdem unzulässig, hat aber
allenfalls nur zivilrechtliche Folgen.
Der Hausdetektiv des
Kaufhofes, wo so etwas vor Weihnachten in unserer STadt
passiert ist, hat das nicht gelten lassen.
Er hat die Polizei gerufen und es wie jeden anderen
Ladendiebstahl behandelt.
Grüße
Elke
Sollte auch nur eine Ergänzung sein owT
Hallo!
Der Hausdetektiv des
Kaufhofes, wo so etwas vor Weihnachten in unserer STadt
passiert ist, hat das nicht gelten lassen.
Er hat die Polizei gerufen und es wie jeden anderen
Ladendiebstahl behandelt.
Ja es ist ja auch nicht Aufgabe des Kaufhausdetektivs eine endgültige rechtliche Beurteilung zu treffen oder den Sachverhalt endgültig zu klären. Der Tatverdacht liegt ja hier wohl glasklar auf der Hand und der Detektiv kann sicherlich ohne schlechtes Gewissen eine Anzeige erstatten. Als Detektiv würde ich das auch tun.
Gruß
Tom
Gewahrsamsenklave
Aber bei der Wegnahme des Testers ist die Gewahrsamsenklave des Ladens doch gebrochen worden und wenn der Täter das Geschäft verlässt, hat er neuen Gewahrsam begründet.
Man könnte natürlich argumentieren, daß keine Absicht der dauerhaften Zueignung bestand, sondern daß nur in Ruhe zu Hause getestet werden sollte. Es könnte aber schwierig sein, überzeugend darzustellen, warum man dies nicht mit einem Angestellten des Geschäftes besprochen hat und sich etwas aus dem Tester hat abfüllen lassen.
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Hallo!
Aber bei der Wegnahme des Testers ist die Gewahrsamsenklave
des Ladens doch gebrochen worden und wenn der Täter das
Geschäft verlässt, hat er neuen Gewahrsam begründet.
Daran zweifelt auch niemand.
Man könnte natürlich argumentieren, daß keine Absicht der
dauerhaften Zueignung bestand, sondern daß nur in Ruhe zu
Hause getestet werden sollte.
Ja - dann fehlt diesbegzülich der Vorsatz - daher keine Strafbarkeit.
Es könnte aber schwierig sein,
überzeugend darzustellen, warum man dies nicht mit einem
Angestellten des Geschäftes besprochen hat und sich etwas aus
dem Tester hat abfüllen lassen.
In der Praxis kann man das gar nicht darstellen - das glaubt einem doch kein Mensch.
Gruß
Tom
Hallo!
mitgenommen…Was würdet Ihr :sagen, darf man auch zu Hause
testen…
Du bist mit Deiner Frage an der falschen Adresse. Nur der Ladeninhaber kann Deine Frage erschöpfend beantworten. Ist er damit einverstanden, wenn sein Eigentum für Testzwecke aus dem Laden geschleppt wird, geht die Sache in Ordnung. Wurde der Ladeninhaber nicht gefragt oder hat er sein Einverständnis verweigert und der Kunde vergreift sich trotzdem an anderer Leute Eigentum, dann bezeichnen so einfach gestrickte juristische Laien wie meinereiner den Vorgang als Diebstahl.
Es spielt übrigens für den Tatbestand des Diebstahls keine Rolle, ob es sich um ein angebrochenes Gebinde oder eine versiegelte unbenutzte Flasche oder um ein leeres Dekostück handelte. In § 242 StGB heißt es nämlich: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Wer also mit der Packung - angebrochen oder nicht - erwischt wird, wird nach aller Voraussicht nicht mit dem Spruch „wollte ich nach einem Test zu Hause wieder zurück bringen“ aus der Sache heraus kommen. Wenn der Spruch nämlich zieht, wäre das eine Aufforderung zum massenhaften Ladendiebstahl. Wer erwischt wird, beteuert mit unschuldigem Augenaufschlag, zu Hause bloß ein Foto machen und den Gegenstand wieder zurück bringen zu wollen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Iona,
warum sollte das kein Diebstahl sein?
Es geht um die Wegnahme einer fremden Sache.
Sicher in der Absicht diese zu behalten.
Das der-/diejenige die Sache zurückbringen wollte glaubt sicher kein Staatsanwalt.
Bei uns wird jeder Diebstahl von Testern angezeigt und wird wie jeder LD behandelt. Auch von der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Würdest du sagen das Wegnehmen eines Neuwagens ist Diebstahl, eines Testfahrzeuges nicht?