hallo
angenommen ein autofahrer wird von der polizei angehalten. die polizei redet was von angeblich zu schnell, dann von einer angblich übersehenen roten ampel, dann noch sowas wie unangepasstes überholen ( alles in allem wurde aber kein 100% strafbestand vorgeworfen )
nach der überprüfung der papiere kam die polizei wieder und meinte man würde post bekommen.
ist es eigentlich nicht normal das einem sofort vor ort ein schreiben erstellt wird indem der tatvorwurf explizit drin steht und den man unterschreiben muss ?
oder kann auch im nachhinein irgendwas nachgeschickt werden.
ist sowas zulässig ?
mfg
oder kann auch im nachhinein irgendwas nachgeschickt werden.
Hi.
ja
ist sowas zulässig ?
Ja, sonst wäre es schon eine Anhörung welche die Verjährung unterbrechen würde. Ab da wären es dann nur 3 Monate Zeit bis zum Bußgeldbescheid.
Q-Gruß
Hallo
ist sowas zulässig ?
Ja, sonst wäre es schon eine Anhörung welche die Verjährung
unterbrechen würde. Ab da wären es dann nur 3 Monate Zeit bis
zum Bußgeldbescheid.
Auch die Ankündigung des Beamten, und eine solche soll es in derlei Fällen mitunter ja geben, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, setzt die Verjährungsfrist in Gang, und zwar praktisch unaufhaltsam, da der „Täter“ ja bereits identifiziert ist. Von daher kann es hilfreich sein, gleich irgendwas schriftliches zu bekommen, so dass später klar ist, dass der Fahrer der Ermittlungsbehörde schon am Tattag zweifelsfrei bekannt und von daher kein Grund für eine Hemmung/Unterbrechung gegeben war.
Gruß
smalbop