Hi,
Ein Azubi (über 18) kommt 5 Minuten zu spät zur Arbeit und muß dann dafür, um eine Abmahnung zu vermeiden - 2 - 3 Überstunden machen.
Hi,
Ein Azubi (über 18) kommt 5 Minuten zu spät zur Arbeit und muß dann dafür, um eine Abmahnung zu vermeiden - 2 - 3 Überstunden machen.
HÄ?
Hi!
Ein Azubi (über 18) kommt 5 Minuten zu spät zur Arbeit und muß
dann dafür, um eine Abmahnung zu vermeiden - 2 - 3
Überstunden machen.
Was ist Deine Frage?
Ob das vom Arbeitgeber ok ist? Nein - ist es nicht!
Liebe Grüße (freundlicher Abschied)
Guido
Hallo Conny!
Ein Azubi (über 18) kommt 5 :Minuten zu spät zur Arbeit :und muß dann dafür, um eine :Abmahnung zu vermeiden - 2 - :3 Überstunden machen.
Wie oft leistete sich der Azubi während des vergangenen Jahres Verspätungen? Täglich? Alle 2 Tage? Jede Woche?
Na gut, machen wir was mit kleineren Zahlen: Wie oft erschien der Azubi pünktlich?
Gruß
Wolfgang
Hi,
Sachen zu verschweigen ist so gut wie gelogen.
Ein Azubi (über 18) kommt 5 Minuten zu spät zur Arbeit und muß
dann dafür, um eine Abmahnung zu vermeiden - 2 - 3
Überstunden machen.
Wenn das zutrifft, was ich denke, dann kann er froh sein, so einen wohlmeinenden AG zu haben.
Gruss,
???
Hi,
Sachen zu verschweigen ist so gut wie gelogen.
Schön, dass Du uns an Deinem Wissen teilhaben lässt 
Ein Azubi (über 18) kommt 5 Minuten zu spät zur Arbeit und muß
dann dafür, um eine Abmahnung zu vermeiden - 2 - 3
Überstunden machen.
Wenn das zutrifft, was ich denke, dann kann er froh sein, so
einen wohlmeinenden AG zu haben.
Ja, was denkst Du denn?
Verwirrte Grüße
Guido
Warum drückst Du Dich nicht verständlich aus, sodaß jeder versteht, was Du meinst?
Oder meinst Du nichts?
Das Zuspätkommen kam bisher 3 x vor.
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Verwirrt…
Wenn das zutrifft, was ich denke, dann kann er froh sein, so
einen wohlmeinenden AG zu haben.
Mit Hinweis auf deinen Einleitungssatz: Warum schreibst du denn nicht was du denkst, sondern verschweigst was?
Gruß Ivo
Hallo bin kein Jurist aber Ausbilder.
Das zwangsmässige Überstunden machen hier ist bedingt nicht haltbar.
Wenn der Azubi bei den 3 mal in etwa zusammen 2-3 Stunden zu spät kahm (auch in Berufssschule) finde ich es in Ordnung das der Ausbilder nachsitzen lässt.
Hier sollte er den Azubi aber nicht arbeiten lassen sondern etwas für sich tun lassen.
Am besten geignet ist hier natürlich ein Teil des Ausbildungsplanes für sein Lehrjahr.
Bei eine Elektriker würde ich ihm zum Beispiel in 2. Lehrjahr 3 Stunden Kabelverlegung- Querschnitsberechnung oder Sicherungsberechnung aufbrummen und ihn anschliessend über das gelernte ausfragen. Hat er es nicht kapiert oder nicht gelernt ihn am nächsten Tag morgens ihm methodisch dies beibringen.
Also kurz gesagt ein Azubi hat eine Anwesenheitspflicht genau wie jeder Arbeitnehmer. Wenn er zu spät kommt muss er die Zeit nachholen. Der Ausbilder hat bei eine Azubi auch eine erzieherische Funktion. Klargestellt muss aber sein das der Ausbilder den Azubi erklärt warum er die Strafe bekommt.
Hier geht der Ausbilder klar nicht den Rechlichen weg und schickt ihm eine Abmahnung sondern setzt eine angemessene Exekutivstrafe ein die durchaus aus rechtlich halt hat.
Dazu kommt das sich manche Jugendlichen nicht ihren Pfluchten anpassen können, gerade im 1. Lehrjahr ist es schwer den Azubis zu vermitteln was Arbeit an sich bedeutet. Das er klar in seinem Leben, bzw. Berufsleben Pflichten und Verantwortung hat.
Also ich würde wie aben beschrieben verfahren und da es mein Auzubildender ist muss ich auch die Mehrstunden für mich dir dadurch anfallen in kauf nehmen. Da ich ja die Pflicht habe dafür zu sorgen das er seine Arbeitszeiten einhaltet, bzw für eine Bestrafung sorgen.
Dies bedeutet also das für mich selbst unbezahlte Stunden dafür anfallen würden. Habe mich aber auch verpflichtet den Azubi auszubilden.
Hoffe du verstehst es nun.
Grüsse Zoomi
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Der Azubi macht täglich u n b e z a h l t e Überstunden (von 30 Min. bis 2 Std.) sowie einige Male im Jahr auch samstags … ohne Bezahlung.
Das Zuspätkommen betraf 2 x 5 Minuten und 1 x 20 Minuten. Für 5 Minuten 3 Stunden länger, das finde ich happig.
Gesellen gehen nach Hause, doch Azubi arbeitet noch.
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[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo
Der Azubi macht täglich u n b e z a h l t e Überstunden (von
30 Min. bis 2 Std.) sowie einige Male im Jahr auch samstags
… ohne Bezahlung.Das Zuspätkommen betraf 2 x 5 Minuten und 1 x 20 Minuten. Für
5 Minuten 3 Stunden länger, das finde ich happig.
Conny, was willst Du jetzt eigentlich von uns hören? Wenn ich die Zeit hätte, würde ich mit Deinem Ausbilder reden. Aber Sinn der Ausbildung ist zum Glück auch das „Weiterkommen“, also kannst Du jetzt im Rahmen der Ausbildung wachsen. Nicht nur beruflich, auch persönlich. Die Antwort, ob der AG das einfach so machen darf, hast Du bekommen: Nein! Den Hinweis, ob man zu spät kommen darf, hast Du auch bekommen: Nein! Insofern kannst Du jetzt zwischen zweierlei Dingen wählen:
1.) Du beißt in den sauren Apfel und nimmst den Zündstoff aus der ganzen Sache, indem Du die Stunden nacharbeitest. Über die Verhältnismäßigkeit kann man gerne streiten, aber ein Fall für amnesty international scheint mir das nicht zu sein. Wenn Du dann zukünftig einfach immer pünktlich da bist, dann darfst Du dich jetzt ein letztes Mal ärgern und damit ist das Ganze auch vom Tisch. Zusätzlich dazu wartest Du eine entspannte Situation ab und suchst das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Du entschuldigst Dich für das Zuspätkommen, zeigst Dich aber ehrlich enttäuscht darüber, daß er so hart reagiert hat, wo Dein Arbeitseifer doch durch regelmäßige freiwillige Mehrarbeit für ihn offensichtlich sein sollte. Vielleicht kann man das Ganze dann zukünftig ja auch anders gestalten oder aber in zukünftigen Situationen die Beilegung eines Ärgernisses ruhiger herbeiführen. Und vielleicht kommt in dem Gespräch zur Überraschung beider ja auch in ruhiger Atmosphäre so einiges an Ärger ans Tageslicht, was zur Klärung gebracht wird?
2.) Du weigerst Dich die Stunden unbezahlt nachzuarbeiten. Desweiteren forderst Du die Bezahlung der bisherigen unbezahlten Überstunden oder aber den Freizeitausgleich schriftlich ein und bringst das Ganze bei Nichteinigung zur Klage. Damit bist Du definitiv im Recht. Der Arbeitgeber wird furchtbar sauer sein. Er wird Dir eine Abmahnung schreiben oder (wenn Du noch in der Probezeit von 1-3 Monaten bist) Dir sogar schadlos kündigen können. Zumindest wirst Du dich daraufhin in Zukunft seinen Argusaugen gewiss sein. Wunder dich nicht, wenn es plötzlich eine Menge mehr Dinge gibt, die der Arbeitgeber als abmahnungsfähig erachtet und die Arbeit irgendwie weniger Spaß macht.
Ich bin für 1.)
Aber: Deine Entscheidung.
Gruß,
LeoLo