Strafe bei Ausnutzung von Meßfehlern ?

Hallo,

macht man sich strafbar wenn man die Meßungenauigkeit von Meßgeräten zur Abrechnung von Gütern (z.B.) Wasser ausnutzt ?
Bei einer Wasseruhr(Qn 2,5) kann man bis zu 600 Litern in 24 Stunden kostenlos entnehmen, ohne die Wasseruhr zu beschädigen, das Siegel zu entfernen oder anderweitig zu verändern.
Macht man sich damit strafbar oder ist dies legal ?

Rainer

Hallo Rainer,

ich bin kein Jurist und kenne die Feinklauseln nicht, aber ich weiß sicher, daß dies eine Erschleichung von Leistung / Gütern ist, die unter diesem VORSATZ mit sicherheit nicht rechtens ist. Wenn also VORSATZ nachgewiesen werden kann, dann wäre man dran! wie das aber geahndet wird, weiß ich eben nicht mehr.

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