angenommen, jemand kauft ca 30 Computer im Laufe eines halben Jahres bei einem örtlichen Händler ein und schafft es dabei, mit vielen wortreichen Erklärungen einige Computer nicht zu bezahlen, so daß der Händler am Schluß einen Schaden von etwa 4.000,- Euro hat. Später stellt sich heraus, daß er die gleiche Masche vorher bereits bei einem anderen Händler durchgezogen hat und während seiner Einkaufstour sogar die eidesstattlichen Versicherung (nicht zum ersten mal) abgegeben hat. Nach Angaben des Gerichtsvollziehers lebt er seit mehreren Jahren von dieser Art der Geldeinnahme.
Was könnte ihn für eine Strafe erwarten, wenn in 2 Wochen die Gerichtsverhandlung wegen Betruges vor dem Amtsgericht stattfindet?
angenommen, jemand kauft ca 30 Computer im Laufe eines halben
Jahres bei einem örtlichen Händler ein und schafft es dabei,
mit vielen wortreichen Erklärungen einige Computer nicht zu
bezahlen, so daß der Händler am Schluß einen Schaden von etwa
4.000,- Euro hat. Später stellt sich heraus, daß er die
gleiche Masche vorher bereits bei einem anderen Händler
durchgezogen hat und während seiner Einkaufstour sogar die
eidesstattlichen Versicherung (nicht zum ersten mal) abgegeben
hat. Nach Angaben des Gerichtsvollziehers lebt er seit
mehreren Jahren von dieser Art der Geldeinnahme.
Was könnte ihn für eine Strafe erwarten, wenn in 2 Wochen die
Gerichtsverhandlung wegen Betruges vor dem Amtsgericht
stattfindet?
Da hier klarer Vorsatz vorliegt,hoffe ich mal,dass der Richter möglichst ans Limit geht. Sowas gehört eindeutig aus dem Verkehr gezogen und hoffentlich nicht mit Geldstrafe oder nur läppischer Bewährung geahndet.
Die Paragrafen und Limits wird sicher Levey durchgeben …
Ohne nähere Sachprüfung gehe ich hier mal davon aus, dass es ich um einen besonders schweren Fall des Betruges gem. §§ 263 I, III StGB handelt, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft wird. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, wobei eine mehrjährige Gefängnisstrafe (ohne Bewährung) durchaus nicht unrealistisch ist.