Strafe bei fahrerflucht

hallo,
wie ist es eigentlich wenn man ein auto beim ausparken ankratzt, lack schaden, es aber nicht bemerkt. nachher kommt dann die polizei weil ein anderer das gesehen hat. mit welcher strafe muss man rechnen? ist es fahrerflucht wenn man das anfahren nicht bemerkt hat?

Hallo Yvonne,

wie ist es eigentlich wenn man ein auto beim ausparken
ankratzt, lack schaden, es aber nicht bemerkt. nachher kommt
dann die polizei weil ein anderer das gesehen hat.

Wieso bemerkt das zwar der unfallbeteiligte Fahrer nicht, aber ein unbeteiligter Dritter bemerkt es sofort? Von der zufriedenstellenden Beantwortung dieser Frage hängt einiges ab. („Meine Subwoofer waren so laut“ oder „ich dachte, ich hätte den Motor abgewürgt“ sind jedenfalls keine hilfreichen Ausreden.)

mit welcher
strafe muss man rechnen?
ist es fahrerflucht wenn man das
anfahren nicht bemerkt hat?

Das kommt zunächst darauf an, wie der Staatsanwalt ausgelastet ist. Prinzipiell geht der Strafrahmen bis rauf auf 3 Jahre Gefängnis. Das wird aber sicher nicht ausgeschöpft, wenn es ein Bagatellschaden ist und immerhin die Möglichkeit besteht, von dem Unfall als Fahrer (und Ersttäter!) gar nichts bemerkt zu haben. Null bis 180 Tagessätze vielleicht, so in der Größenordnung, je nachdem, wie überzeugend auf den Richter die Reue oder alternativ die entlastenden Einlassungen des Angeklagten wirken - oder ob er sich von ihm verarscht fühlt.

Gruß

smalbop

kein unerlaubtes entfernen des unfallortes (fahrerflucht) nach § 142 stgb, da unvorsätzliches verlassen gerade nicht von § 142 II stgb erfasst wird (aussage des bverfg)
keine strafbarkeit nach dem stgb.

Guten Morgen!

Wieso bemerkt das zwar der unfallbeteiligte Fahrer nicht, aber
ein unbeteiligter Dritter bemerkt es sofort?

Könnte es zB daran liegen, dass der Dritte seine Ohren und Augen außerhalb des Fahrzeugs hat und so einfach mehr mitbekommen kann, was draußen so passiert?

Von der
zufriedenstellenden Beantwortung dieser Frage hängt einiges
ab.

Das würde ich als Zufriedenstellendantworter ja gerne glauben, ist aber leider Quatsch.

(„Meine Subwoofer waren so laut“ oder „ich dachte, ich
hätte den Motor abgewürgt“ sind jedenfalls keine hilfreichen
Ausreden.)

Für eine Betrafung nach § 142 StGB kommt es darauf an, ob man bezüglich des Sich-Entfernens vorsätzlich handelt. Dazu muss man wissen, dass man Unfallbeteiligter ist. Es reicht nicht aus, dass man eventuell die Möglichkeit gehabt hätte, den Unfall wahrzunehmen. Wenn man es nicht weiß, dann handelt man nicht vorsätzlich.

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Guten Morgen!

Ebenso!

Könnte es zB daran liegen, dass der Dritte seine Ohren und
Augen außerhalb des Fahrzeugs hat und so einfach mehr
mitbekommen kann, was draußen so passiert?

Wenn es um das akustische und optische Wahrnehmen geht evtl. ja, je nachdem, wo der Zeuge steht, aber spüren kann es eher der Fahrer, nicht wahr.

Das würde ich als Zufriedenstellendantworter ja gerne glauben,
ist aber leider Quatsch.

Mache der Ermittlungsbehörde plausibel, dass es im Rahmen des Möglichen ist, von dem Lackkratzer nichts mitbekommen zu haben, und sie wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Für eine Betrafung nach § 142 StGB kommt es darauf an, ob man
bezüglich des Sich-Entfernens vorsätzlich handelt.

Das ist richtig, aber vorsätzliches Handeln entsteht beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eben in dem Moment, in dem ich den Unfall bemerkt habe und trotzdem wegfahre. Und deswegen kommt es allein auf die Frage an, ob die Möglichkeit, den Unfall vor dem Wegfahren NICHT bemerkt zu haben, plausibel darstellbar ist.

Bewertungspunkt hin oder her.

Schönen Tag,

smalbop

Hallo nochmal!

Mache der Ermittlungsbehörde plausibel, dass es im Rahmen des
Möglichen ist, von dem Lackkratzer nichts mitbekommen zu
haben, und sie wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Das ist einer der leichteren Aspekte meines Jobs.

Für eine Betrafung nach § 142 StGB kommt es darauf an, ob man
bezüglich des Sich-Entfernens vorsätzlich handelt.

Das ist richtig, aber vorsätzliches Handeln entsteht beim
unerlaubten Entfernen vom Unfallort eben in dem Moment, in dem
ich den Unfall bemerkt habe und trotzdem wegfahre. Und
deswegen kommt es allein auf die Frage an, ob die Möglichkeit,
den Unfall vor dem Wegfahren NICHT bemerkt zu haben, plausibel
darstellbar ist.

Im Ausgangsfall hat der Fahrer den Unfall nicht bemerkt. Also kann er nicht bestraft werden, denn alleine die Möglichkeit, dass er doch vorsätzlich gehandelt haben könnte, reicht dafür nicht aus.

Bewertungspunkt hin oder her.

Ach, jetzt schmoll mal nicht. Wenn Du mal was Richtiges schreibst, kriegst Du auch einen.

Hallo nochmal!

Dito.

Mache der Ermittlungsbehörde plausibel, dass es im Rahmen des
Möglichen ist, von dem Lackkratzer nichts mitbekommen zu
haben, und sie wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Das ist einer der leichteren Aspekte meines Jobs.

Da bin ich froh, dass ich mal - seinerzeit in eigener Angelegenheit - schon durch die eigene Aussage und ohne fremde Hilfe das Verfahren zur Einstellung brachte. Wenn man erst den Profi braucht, weil es sonst dafür nicht mehr reicht, oh je.

Für eine Betrafung nach § 142 StGB kommt es darauf an, ob man
bezüglich des Sich-Entfernens vorsätzlich handelt.

Das ist richtig, aber vorsätzliches Handeln entsteht beim
unerlaubten Entfernen vom Unfallort eben in dem Moment, in dem
ich den Unfall bemerkt habe und trotzdem wegfahre. Und
deswegen kommt es allein auf die Frage an, ob die Möglichkeit,
den Unfall vor dem Wegfahren NICHT bemerkt zu haben, plausibel
darstellbar ist.

Im Ausgangsfall hat der Fahrer den Unfall nicht bemerkt.

Das ist zunächst mal nur der Vortrag des Angeklagten - der wird aber vom Richter fallbezogen möglicherweise als Schutzbehauptung gewertet. Sonst wäre es ja stets easy, sich einer Verurteilung nach 142 zu entziehen, gell.

Bewertungspunkt hin oder her.

Ach, jetzt schmoll mal nicht. Wenn Du mal was Richtiges
schreibst, kriegst Du auch einen.

Ist dieses überbordende Selbstbewusstsein eigentlich als branchentypische Berufskrankheit anerkannt? Die einfache Medizin dagegen ist der Hinweis, dass ca. 100 % aller Prozessziele nicht durchgesetzt werden - von einer der beiden Parteien und trotz anwaltlicher Unterstützung.

Ich schmolle nicht, finde es halt nur witzig-menschlich, dass in manchen Fäden die Punkte (wohl vom Fragesteller) offenbar danach verteilt werden, ob ihm die Antwortenden die gewünschte eigene Sichtweise bestätigen oder eine andere…und mit 7 Punkten in 14 Tagen, überweigend aus anderen Foren, kann ich doch ganz zufrieden sein…nicht dass ich davon meinen Lebensunterhalt bestreiten müsste, aber trotzdem…

Gruß

smalbop

Hallo nochmal!

Dito.

Mache der Ermittlungsbehörde plausibel, dass es im Rahmen des
Möglichen ist, von dem Lackkratzer nichts mitbekommen zu
haben, und sie wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Das ist einer der leichteren Aspekte meines Jobs.

Da bin ich froh, dass ich mal - seinerzeit in eigener
Angelegenheit - schon durch die eigene Aussage und ohne fremde
Hilfe das Verfahren zur Einstellung brachte. Wenn man erst den
Profi braucht, weil es sonst dafür nicht mehr reicht, oh je.

Also: Ist es nun schwierig, die Behauptung, man habe nichts bemerkt, vor Gericht durchzusetzen, oder ist es das nicht? Was willst Du von mir? Hast die gleiche Ansicht wie ich, und machst mich dafür von der Seite an.

Im Ausgangsfall hat der Fahrer den Unfall nicht bemerkt.

Das ist zunächst mal nur der Vortrag des Angeklagten - der
wird aber vom Richter fallbezogen möglicherweise als
Schutzbehauptung gewertet. Sonst wäre es ja stets easy, sich
einer Verurteilung nach 142 zu entziehen, gell.

Die Ausgangsfrage lautete: „wie ist es eigentlich wenn man ein auto beim ausparken ankratzt, lack schaden, es aber nicht bemerkt“. Diese Frage hat nur eine Antwort: Kein Vorsatz, keine Strafbarkeit, so ist das. Alles andere ist Spekulation, was denn alles so passieren könnte, wenn mal so ein Fall aufträte.

Ist dieses überbordende Selbstbewusstsein eigentlich als
branchentypische Berufskrankheit anerkannt?

Müsstest Du mal im Medizinbrett nachfragen. Was die Bauingenieure angeht, die ich so kenne, könnte man es vermuten.

Hallo,

Also: Ist es nun schwierig, die Behauptung, man habe nichts
bemerkt, vor Gericht durchzusetzen, oder ist es das nicht?

„Es kommt stets auf den Einzelfall an.“

Was willst Du von mir? Hast die gleiche Ansicht wie ich, und
machst mich dafür von der Seite an.

Dass wir die gleiche Ansicht haben, kam speziell bei deinen Postings nicht so recht raus. Anmachende Formulierungen wie „Quatsch“ und „Wenn du mal was richtiges schreibst“ stammen auch nicht von mir.

Die Ausgangsfrage lautete: „wie ist es eigentlich wenn man ein
auto beim ausparken ankratzt, lack schaden, es aber nicht
bemerkt“. Diese Frage hat nur eine Antwort: Kein Vorsatz,
keine Strafbarkeit, so ist das. Alles andere ist Spekulation,
was denn alles so passieren könnte, wenn mal so ein Fall
aufträte.

Du hast formal recht, wiegst den Fragesteller aber in einer Gewissheit, die „im wahren Leben“ so nicht vorhanden ist. Meine damit implizierte Vermutung, dass nicht nur ein abstrakter Strafrechts-Klausur-Fall hinter der Frage steckt, verstößt aber vermutlich gegen allerlei Vorschriften.

Ist dieses überbordende Selbstbewusstsein eigentlich als
branchentypische Berufskrankheit anerkannt?

Müsstest Du mal im Medizinbrett nachfragen. Was die
Bauingenieure angeht, die ich so kenne, könnte man es
vermuten.

Dem kann man zumindest entgegen halten, dass Bauingenieure ihre Brötchen auf dem freien Markt verdienen müssen, ohne Besoldungstabellen, protektive Gesetze und Gebührenordnung, dafür aber stets mit Erfolgshaftung. Und Bauingenieure als Speerspitze der menschlichen Zivilisation (Yeah!) generieren dabei auch noch Volksvermögen. Konsequenterweise findet man ihre Berufsgruppe, im Gegensatz zu den Juristen, auch nicht mit 25 % der Sitze im Bundestag vertreten, denn man braucht sie dringender woanders.

Selbstbewusstsein ist da als Nebenwirkung natürlich nicht ausgeschlossen - wenngleich bei manchen Kollegen noch immer unterentwickelt.

Gruß

smalbop

Für eine Betrafung nach § 142 StGB kommt es darauf an, ob man
bezüglich des Sich-Entfernens vorsätzlich handelt. Dazu muss
man wissen, dass man Unfallbeteiligter ist. Es reicht nicht
aus, dass man eventuell die Möglichkeit gehabt hätte, den
Unfall wahrzunehmen. Wenn man es nicht weiß, dann handelt man
nicht vorsätzlich.

ich will mich in euer geplänkel gar nicht einmischen, aber dazu wollte ich noch etwas anmerken:

du hast zwar völlig recht mit dem, was du da schreibst.
aber das problem der letzten jahre war darüber hinaus, ob auch jemand unter § 142 II stgb fällt, wenn er unvorsätzlich den unfallort verlässt, aber später kenntnis von dem unfall erlangt. die frage stellte sich, ob dann die pflicht des § 142 II bzw. die strafe bei verletzung ebenfalls bestehen.

grüße

Was willst Du von mir? Hast die gleiche Ansicht wie ich, und
machst mich dafür von der Seite an.

Dass wir die gleiche Ansicht haben, kam speziell bei deinen
Postings nicht so recht raus. Anmachende Formulierungen wie
„Quatsch“ und „Wenn du mal was richtiges schreibst“ stammen
auch nicht von mir.

yeah, so sehe ich das auch. ebenfalls der meinung, dass sich angegriffenfühlender doch mal wieder die eigene nase berühren sollte

Die Ausgangsfrage lautete: „wie ist es eigentlich wenn man ein
auto beim ausparken ankratzt, lack schaden, es aber nicht
bemerkt“. Diese Frage hat nur eine Antwort: Kein Vorsatz,
keine Strafbarkeit, so ist das. Alles andere ist Spekulation,
was denn alles so passieren könnte, wenn mal so ein Fall
aufträte.

Du hast formal recht, wiegst den Fragesteller aber in einer
Gewissheit, die „im wahren Leben“ so nicht vorhanden ist.

RICHTIG, und ich sehe auch nicht das hier formal jemand recht hätte, sondern höchstens menschlich :wink:

Ist dieses überbordende Selbstbewusstsein eigentlich als
branchentypische Berufskrankheit anerkannt?

das hat der von sich als zufriedenstellendantworter sprechende mit sicherheit in großem - nein ich möchte sagen - überdimensionalen maße

Müsstest Du mal im Medizinbrett nachfragen. Was die
Bauingenieure angeht, die ich so kenne, könnte man es
vermuten.

Dem kann man zumindest entgegen halten, dass Bauingenieure
ihre Brötchen auf dem freien Markt verdienen müssen, ohne
Besoldungstabellen, protektive Gesetze und Gebührenordnung,
dafür aber stets mit Erfolgshaftung.

yes, so ist es. die nämlich nach einer gebührenordnung arbeitenden holen sich schon nur fürs gespräch geld, und für einen erfolg haften sie weder, noch würden sie so etwas wie eine garantie aussprechen.
am ende ist der dumme einfach viel zu oft der falsche…

und jetzt noch soviel
IM auto hört man oftmals einen schaden besser als ausserhalb, insbesondere und gerade kleinere.
lkw fahrer hingegen haben es da schon schwerer, denn wenn die mit ihren riesenteilen ein auto streifen, ist es als ob eine fliege auf die windschutzscheibe fliegt - ist leider unbestreitbar.
bei dem hier gefragten kratzer, kommt es schon darauf an, wo der sich befindet und mit welchem teil des wagens er verursacht worden sein soll.
dies kann nur bei einer gegenüberstellung geklärt werden.
schließlich kann ein zeuge ja auch gerne mal ne menge behaupten.

gruß von mir