Nach einer schlägerei zeigen sich beide Beteiligten gegnseitig an. Es gibt keine neutralen Zeugen, außer Familie, Freunde beider Seiten…
Somit kann nicht bewiesen werden, wer angefangen ist. Einer Ist mit seinen Verletzungen beim Arzt, im Klinikum gewesen. Er wurde operiert und war 4 Monate krankgeschrieben. Der andere War nicht beim Arzt.Der, der verletzt wurde, klagt nach Schmerzensgeld, den Anwalt bezahlt seine Versicherung. Was kommt nach Anzeige wegen Körperverletzung auf ihn für eine Strafe zu, wenn der andere keine Verletzungen hatte? KAnn man sowas auch ohne Anwalt vor Gericht schaffen? Wenn nicht, was würde sowas in ca kosten, denn das bezahlt die Vers. nicht.(Mal angenommen der andere hat bis nun auch keinen Anwalt) Kann der andere auch Monate später noch ein Attest vom Arzt bekommen?
Danke!
Hi,
Arzt, Klinikum, operiert und 4 Monate krank?
Und das leicht Körperverletzung, geht´s noch?
Da träumt einer der Beteiligten aber mächtig!
Wenn hier auch noch eine einschlägige Vorstrafe
im Spiel ist geht´s ab in den Bau.
Da bei Schlägerei die gesamten Kosten von der KK vom Verursacher
eingefordert werden wird es sehr teuer.
Arbeitsausfall, Anwalt- und Gerichtskosten steigern die Kosten nochmals.
Über die Höhe kann nur spekuliert werden.
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
wurde operiert und war 4 Monate krankgeschrieben.
Klingt nach schwerer Körperverletzung!
… wenn der andere keine Verletzungen hatte? KAnn man
sowas auch ohne Anwalt vor Gericht schaffen?
Was möchte man vor Gericht schaffen? Die nicht vorhandene Verletzung?
Kann der andere auch Monate später noch ein Attest vom
Arzt bekommen?
Monate später vom Arzt einen Attest über etwas zu bekommen, was nie war … uuuiiiiihhhh uuuiiihhh uuuuiiiiiihhhh
Mal ganz im Ernst:
N
E
I
N
Grüße
Jasmin
Hallo,
wurde operiert und war 4 Monate krankgeschrieben.
Klingt nach schwerer Körperverletzung!
finde ich nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html
Und dabei wäre es sooo einfach, es vorher sicherheitshalber nachzulesen.
Gruß
Christian
Ich glaube, alle Beteiligten haben bislang den Gegensatz von einer einfachen zu einer nicht-einfachen Körperverletzung gemeint; denn die juristischen Fachtermini dürften kaum geläufig sein.
Insofern kann man sich bei einer solchen Gesundheitsschädigung schon fragen, ob nicht eine gefährliche Körperverletzung gegegeben ist:
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Ich denke insb. an Nr. 2 Var. 2, die ja ziemlich schnell erfüllt ist.
Levay
Hallo,
NEEEEEEIN, der andere hatte eine leichte KV(der, der nicht beim Arzt war)…Der, der 4 Monate krank war, wurde angezeigt, dem anderen eine leichte KV zugefügt zu haben. Deswegen meine Frage, was dabei für eine Strafe rauskommt? Und ob man sich unbedingt nen Anwalt dafür nehmen muss?(Die Versicherung zahlt das nicht)Er hat ihm mit der Faust ins Gesicht gehauen, als er angegriffen wurde und festgehalten wurde dabei kam eine Platzwunde zustande, mehr nicht!
Der andere, der 4 Monate krank war, hat den anderen angezeigt wegen schwerer KV…Das ist ja auch berechtigt und wird vom Anwalt behandelt.
Hi,
habe ich falsch verstanden.
NEEEEEEIN, der andere hatte eine leichte KV(der, der nicht
beim Arzt war)…Der, der 4 Monate krank war, wurde angezeigt,
dem anderen eine leichte KV zugefügt zu haben. Deswegen meine
Frage, was dabei für eine Strafe rauskommt? Und ob man sich
unbedingt nen Anwalt dafür nehmen muss?(Die Versicherung zahlt
das nicht)Er hat ihm mit der Faust ins Gesicht gehauen, als er
angegriffen wurde und festgehalten wurde dabei kam eine
Platzwunde zustande, mehr nicht!
Der andere, der 4 Monate krank war, hat den anderen angezeigt
wegen schwerer KV…Das ist ja auch berechtigt und wird vom
Anwalt behandelt.
Da kommt sicher nichts heraus, denn es gibt ja keine Beweise mehr.
Was soll ein Arzt nach dieser Zeit attestieren?
Möglicherweise wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft sogar eingestellt.
Paul
Es gibt für diese Schlägerei auch keine neutralen Zeugen, nur Familie und Freunde der beiden. Die Aussagen sind also unbrauchbar, da alle was anderes sagen. Die einen haben gesehen das einer angefangen ist, die anderen sahen, das der andere angefangen ist…
Es gibt für diese Schlägerei auch keine neutralen Zeugen, nur
Familie und Freunde der beiden. Die Aussagen sind also
unbrauchbar, da alle was anderes sagen. Die einen haben
gesehen das einer angefangen ist, die anderen sahen, das der
andere angefangen ist…
Ob Zeugen auch vor Gericht immer noch parteiisch bleiben? Spätestens, wenn eine Vereidigung ansteht, knicken viele ein.
Im Übrigen ist die Frage, wer denn nun angefangen hat, zweitrangig.
Derjenige, der nach einem Faustschlag (nehmen wir mal an, dass das wirklich der erste Schlag in dieser Schlägerei war) den anderen so zurichtet, dass er 4 Monate ins Krankenhaus muss, wird es schwer haben, seine Handlungen als durch Notwehr gerechtfertigt darzustellen. Ich las in einem Beitrag was von „schwerer Körperverletzung“, das ist ein Verbrechenstatbestand. U.U. sind sogar die Umstehenden, die Freunde oder Verwandten, wegen unterlassener Hilfeleistung zu belangen.
Allerdings ist es ein oft zu beobachtendes Verhalten, dass ein Angreifer den Zusammengeschlagenen wegen KV anzeigt, alleine um seine eigene Verteidigung vorzubereiten. Ob ein auf die Anzeige folgendes Strafverfahren erfolgversprechend ist, das ist dabei egal.
Gruss
Iru
Ob Zeugen auch vor Gericht immer noch parteiisch bleiben?
Spätestens, wenn eine Vereidigung ansteht, knicken viele ein.
Im Übrigen ist die Frage, wer denn nun angefangen hat,
zweitrangig.
Das sehe ich anders.
Derjenige, der nach einem Faustschlag (nehmen wir mal an, dass
das wirklich der erste Schlag in dieser Schlägerei war) den
anderen so zurichtet, dass er 4 Monate ins Krankenhaus muss,
wird es schwer haben, seine Handlungen als durch Notwehr
gerechtfertigt darzustellen.
Das ist aber nun wirklich eine Frage, die hier nicht ansatzweise erörtert werden kann. Immerhin gibt es bei Notwehr keine allgemeine Güterabwägung, und das Notwehrrecht geht sehr weit. Allein die Tatsache, dass der Schaden so groß ist, dass jemand vier Monate lang behandelt werden musste, sagt noch nicht so viel darüber aus, ob die Tat durch Notwehr gerechtfertigt war. Gerade bei Schlägereien kann das höchst kompliziert sein, weil man nämlich theoretisch bei jedem einzelnen Schlag überprüfen muss, ob er gerechtfertigt oder entschuldigt war, was sichwieder auf die Strafbarkeit für den nächsten Schlag auswirken kann. Das ist definitiv etwas, das sich hervorragend für eine Klausur im ersten juristischen Staatsexamen - aber umso weniger für die Realität - eignet.
Dumm nur, wenn sich die Realität nicht daran hält!
Levay