Strafe bei Nutzung Privathandy zu erwarten?

Hallo zusammen,

da ich nicht weiß, ob diese Frage das Arbeitsrecht oder Finanzrecht betrifft, habe ich sie einfach mal hier reingestellt…

Mich würde es mal interessieren, wie folgender Fall gehandhabt werden würde:
AN erhält vom AG eine SIM-Karte mit 2 Rufnummern (D1 TwinBill), welche getrennt abgerechnet werden (2 getrennte Verträge).
Der AN hat hierfür beim AG einen Vertrag unterschrieben, in welchem auch geregelt ist, dass die SIM-Karte ausschließlich im überreichten Geschäftshandy genutzt werden darf. Von einer Strafe oder sonstigen Konsequenzen bei Nutzung der SIM-Karte in einem Privathandy wird nichts erwähnt.
Hat der AN irgendwelche Strafen zu erwarten, wenn er die SIM-Karte anstatt im Geschäftshandy in seinem Privathandy nutzt?

MfG.
Horst

Hallo,

Hat der AN irgendwelche Strafen zu erwarten, wenn er die
SIM-Karte anstatt im Geschäftshandy in seinem Privathandy
nutzt?

ich denke mal, es kommt auf die Gründe für diese Bestimmung sowie darauf an, wie der Arbeitgeber „gestrickt“ ist.

Die vorgeschriebene Nutzung könnte durchaus mit der Wahrung von Firmengeheimnissen zu tun haben, d.h. man will sicherstellen, dass sich evtl. vorhandene Daten auf dem eigenen Eigentum befinden, nicht auf dem Eigentum anderer. Und könnte die daraus resultierende Gefahr oder gar ein Schaden inakzeptabel sein, so wäre wohl weniger eine Vertragsstrafe, sondern eher eine Kündigung die Folge.

Verträge sollte man einhalten oder, wenn man sich nicht daran halten will, erst gar nicht abschließen.

Gruss

Iru

Hallo Iru,

vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich ist klar, dass man eine Strafe zu erwarten hat, sofern man Schuld ist, wenn man Firmengeheimnisse nach außen trägt.
Aber man kann ja nicht automatisch davon ausgehen, nur weil die SIM-Karte im privaten Handy eingesetzt wird?
Geht man aber davon aus, dass keine geschäftliche Daten auf dem Handy gespeichert werden, kann dieses Risiko auch nicht bestehen.

Leider sind die Gründe nicht bekannt. Aus meiner Sicht würde der AG hierdurch profitieren, da das Geschäftshandy nicht verwenden wird und somit auch keine Abnutzung etc. erfährt.

Der Abschluss des Vertrages war leider zwingend notwendig, da eine geschäftliche Erreichbarkeit auch unterwegs möglich sein muss (werksübergreifende Instandhaltung).

Hallo,

Aber man kann ja nicht automatisch davon ausgehen, nur weil
die SIM-Karte im privaten Handy eingesetzt wird?

aber das Risiko ist bei einem privatem Handy höher als bei dem dienstlichen. Und das durch das private Handy verursachte Mehr an Risiko muss der Arbeitgeber verantworten, nicht der Arbeitnehmer.

Wäre ich der Arbeitgeber und hätte sensible Daten, so würde auch ich auf die Nutzung meines Handy bestehen, einfach weil es das Risiko mindert, nicht aber, weil man davon ausgehen könnte, dass…

…keine geschäftliche Daten auf dem Handy gespeichert werden, dieses Risiko auch nicht bestehen kann.

Aber letztlich muss der Arbeitnehmer wissen was er macht und warum er sein Handy nutzen will - und ggf. die Folgen tragen.

Gruss

Iru

Ja ich würde natürlich auch so aus Arbeigebersicht handeln.

Aber gesetz dem Fall, dass dem Unternehmen kein Schaden (z.B. Weitergabe Firmengeheimnisse) durch die Nutzung eines privaten Handys entstehen würde, sondern lediglich der Vertrag, welcher eben die private Handy-Nutzung untersagt, misachtet wird: welche Vertragsstrafe wäre hier zu erwarten (zumal hierzu ja nichts vereinbart wurde)? Kann dies zu einer Abmahnung/Kündigung führen?

Hallo,

Kann dies zu einer Abmahnung/Kündigung führen?

Von Arbeitsrecht habe ich wenig Ahnung, denke aber, dass das durchaus dahin führen kann. Es gibt genügend Gerichtsurteile, die auch fristlose Kündigungen aus nichtigem Anlass zuließen.

Ich frage mich aber, warum man zunächst einen Vertrag unterschreibt (unterschreiben will?) aber nicht vorhat, sich an dessen Bedingungen zu halten. Aber da es sich ja um einen fiktiven Fall handelt…

Gruss

Iru

Hi,

generell haben weder Anruflisten, noch SMS noch Email und was man heute auch immer benötigt fürs Geschäft was auf dem privaten Handy verloren, wenns untersagt ist.

Was passieren könnte?
Von Nichts bis zur zur Kündigung (weil das vertrauensverhältnis gestört wurde und man sogar absichtlich gegen eine solche Verpflichtung verstossen hat) so ziemlich alles.

Gruss HighQ

Aber gesetz dem Fall, dass dem Unternehmen kein Schaden (z.B.
Weitergabe Firmengeheimnisse) durch die Nutzung eines privaten
Handys entstehen würde, sondern lediglich der Vertrag, welcher
eben die private Handy-Nutzung untersagt, misachtet wird:
welche Vertragsstrafe wäre hier zu erwarten (zumal hierzu ja
nichts vereinbart wurde)? Kann dies zu einer
Abmahnung/Kündigung führen?

Ein Arbeitgeber untersagt seinen Mitarbeitern Essensreste, die sonst weggeworfen werden, zu verzehren.
Eine Mitarbeiterin hält sich nicht an diese Anweisung und nimmt vier oder fünf Maultaschen (die, wie gesagt, sonst im Müll geladet wären) mit nach hause.
Die anschließende fristlose Kündigung wurde von mehreren Gerichten bestätigt, weil dem Arbeitgeber nicht zuzumuten wäre einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der sich nicht an Anweisungen hält. Das notwendige Vertrauensverhältnis wäre erheblich gestört worden.

Daher wage ich einfach mal die Aussage, ja das kann durchaus zur Kündigung führen. Zur Abmahnung (=Aufforderung, seine Pflichten zu erfüllen) reicht das ganz sicher.

Gruß Stefan

Gruß Stefan

Hallo,
warum sollte man diese SIM Karte in seinem Privat-Handy benutzen?

Der einzige Grund, der mir einfällt: Da für die Twin-Bill Verträge nur der wirkliche private Verbrauch abgerechnet wird und keine Grundgebühren vorhanden sind (die der AG bezahlt), will man gänzlich auf einen privaten Handy-Vertrag verzichten.

Möglicherweise stellt das aber einen geldwerten Vorteil da und das ist der Grund warum der AG das untersagt.

Ob dies so ist, müsste mal eine Steuerfachmann sagen.

Gruss
Joey

Servus, Horst99,

man sollte die Sache mal so betrachten:

  1. Der Arbeitnehmer wird vermutlich seinen Bekannten die Firmennummer mitteilen, um für seine Freunde erreichbar zu sein, da er es über seine private Nummer ja nicht mehr ist.
    Somit besteht die Gefahr, daß bald jeder Hinz und Kunz die Firmennummer kennt.

  2. Vielleicht kann er über die Firmenkarte sogar diverse Dienste unauffällig nutzen, für die er sonst privat bezahlen müßte. Möglicherweise denkt er sogar daran, sich einen privaten Handyvertrag sparen zu können, weil er ja über die Firmennummer immer erreichbar ist.

  3. Irgendwann könnte der Arbeitnehmer „vergessen“, die Firmenkarte in seiner Freizeit aus dem Privathandy zu entfernen.
    Wenn das Ding dann geklaut oder verloren wird, kämen Unbefugte an sämtliche Kontaktdaten der Firma heran sowie auch an alle SMS.

Dies alles wären gute und nachvollziehbare Gründe, warum die Abmachung mit dem Firmenhandy getroffen wurde.

Und nun hat der Arbeitnehmer zwar die Vereinbarung unterschrieben, will sie aber nicht einhalten.

Das spricht doch sehr dafür, daß damit das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerstört würde, mit den von den anderen Postern bereits erwähnten Konsequenzen, bis hin zur Kündigung.

Wäre es das wirklich wert?

Gruß manu

Hallo,

  1. Der Arbeitnehmer wird vermutlich seinen Bekannten die
    Firmennummer mitteilen, um für seine Freunde erreichbar zu
    sein, da er es über seine private Nummer ja nicht mehr ist.

Ach? Dafür hat die Karte zwei Rufnummern?

  1. Vielleicht kann er über die Firmenkarte sogar diverse
    Dienste unauffällig nutzen, für die er sonst privat bezahlen
    müßte.

Ach? Und das könnte er mit einem Firmenhandy nicht?

Möglicherweise denkt er sogar daran, sich einen
privaten Handyvertrag sparen zu können, weil er ja über die
Firmennummer immer erreichbar ist.

Ach? Deshalb hat diese Karte zwei Abrechnungen?

  1. Irgendwann könnte der Arbeitnehmer „vergessen“, die
    Firmenkarte in seiner Freizeit aus dem Privathandy zu
    entfernen.

Ach? Seit wann muss man das bei diesem Vertrag?

Sag mal, kann es sein, dass Du gar nicht weißt, worum es eigentlich geht? Lies doch mal: http://www.t-mobile.de/business/twinbill-pro/0,22068…
Gruß
loderunner

Servus, loderunner,

ich ging einfach mal vom simpelsten Fall aus. Er entfernt seine eigene Sim-Karte aus dem Privathandy, um es mit der Firmenkarte zu nutzen. Damit wäre er über seine Privatnummer nicht zu erreichen. Von zwei Rufnummern wurde nichts geschrieben.

Wenn er aber das Firmenhandy nutzen würde, könnte er sein privates Handy ja ebenfalls mit sich rumtragen, um auf normalem Wege weiterhin für sein privates Umfeld erreichbar zu sein und müßte diesen dann die firmennummer gar nicht mitteilen. Soweit klar?

Und wenn die Nutzung des Firmenhandys ausdrücklich verlangt wird, dann wohl auch mit dem Gedanken, daß er es dann in seiner Freizeit nicht mit sich herumschleppt und somit nicht Gefahr läuft, das Teil in der Disco oder sonstwo zu verlieren.

Und vielleicht ist ihm halt das Firmenhandy einfach zu „prmitiv“, weil es für bestimmte Funktionen nicht ausgelegt ist?

Die mir zur Verfügung gestellten Firmenhandys sind in der Regel sehr simple Dinger, mit denen wenig mehr als Telefonieren und simsen möglich ist.

Das alles ändert aber nichts am Vertruensbruch, wenn er sich nicht an eine Firmenvereinbarung hält.

Gruß manu

Was wird das denn hier? Bitte…
…informier Dich über den Tarif. Und wenn Du dann was RECHTLICHES beitragen könntest - prima. Momentan gehört das alles ins Plauderbrett und nutzt genau gar niemandem.
Gruß
loderunner