Strafe bei roter Ampel mit Elektroroller

Hallo,

wie ist die Strafe, wenn man mit einem Elektrokleinfahrzeug aka E-Roller eine rote Ampel missachtet?
In § 14 eKFV fand ich nichts und in § 13 ist lediglich
„Elektrokleinstfahrzeuge unterfallen der Lichtzeichenregelung des § 37 Absatz 2 Nummer 5 und 6 der Straßenverkehrs-Ordnung.“
geregelt. Das regelt meiner Meinung nach nur, was zulässig ist, und nicht die Strafen.
Im Bußgeldkatalog lese ich nur was von Kfz-Führenden und Radfahrenden. So ein Roller scheint ein Kraftfahrzeug zu sein, kommen also die gleichen Bußgeldsätze wie für PKW-Fahrer zur Anwendung?

Gruß

aber 100 %.
Hat einen Motor, typisch für ein Kraftfahrzeug, braucht ein Kennzeichen und eine Versicherung.

MfG
duck313

maschinell angetriebenes, nicht an Geleise gebundes Landfahrzeug

(Auch Boote und Straßenbahnen haben einen Motor - sind aber keine Kfz.)

… ueber 6 km/h bauartbedingt