Hallo,
ich habe heute einen Artikel in der Zeitung gelesen, den ich recht… merkwürdig finde: „Eine dänische Urlauberin ist zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie an der italienischen Riviera eine gefälschte Sonnenbrille gekauft hatte. Die 60-Jährige kaufte einem Händler in Ventimiglia für 10 Euro eine nachgemachte Luxusbrille ab. (…)“
Wie kann es sein, dass man so viel Geld zahlen soll, nur weil man eine gefälschte Brille gekauft hat? Müsste da nicht eher der bestraft werden, der die Brillen fälscht und nicht der, der sie kauft? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
naja, vielleicht kennt sich ja einer von euch aus… würd mich echt freuen.
MfG,
Morgain
Hallo Morgain,
Ich bin jetzt nicht der Paragraphenfuchs, aber:
ich habe heute einen Artikel in der Zeitung gelesen, den ich
recht… merkwürdig finde: „Eine dänische Urlauberin ist zu
einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie an
der italienischen Riviera eine gefälschte Sonnenbrille gekauft
hatte. Die 60-Jährige kaufte einem Händler in Ventimiglia für
10 Euro eine nachgemachte Luxusbrille ab. (…)“
Wie kann es sein, dass man so viel Geld zahlen soll, nur weil
man eine gefälschte Brille gekauft hat? Müsste da nicht eher
der bestraft werden, der die Brillen fälscht und nicht der,
der sie kauft? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Grunsätzlich machst du dich auch strafbar wenn du wissentlich gestohlene Ware kaufst.
Plagiate, also gefälschte Marken-Objekte, welche zu einem solch niederen Preis angeboten werden sind auch für einen Laien als nicht legal zu erkennen. Folglich hat sich der Käufer wissentlich einen illegalen Vorteil verschaft. Bei einem guten Plagiat ist für den Laien zwar nicht erkennbar ob es sich um Diebesgut oder eine Fälschung handelt, aber der unrechtmässig erworbene Vorteil bleibt und der Käufer ist dieses Risiko bewusst eingegangen.
Anders liegt der Fall, wenn der Käufer den vollen Preis bezahlt, dann ist es Betrug des Verkäufers, welcher sich als Einziger einen wiederrechtlichen Vorteil verschaft.
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort! Das hab ich noch nicht gewusst, dass man sich damit strafbar macht…
Im nächsten Urlaub werd ich wohl keine billigen Sachen mehr kaufen… =)
MfG,
Morgain
Hallo Morgain,
vielen Dank für deine Antwort! Das hab ich noch nicht gewusst,
dass man sich damit strafbar macht…
Im nächsten Urlaub werd ich wohl keine billigen Sachen mehr
kaufen… =)
Momentan bekomme ich jede Menge SPAM für Rolex Replikas. Dabei besteht das Risiko, dass diese beim Zoll erkannt, eingezogen und vernichtet wird. Besonders bei Vorkasse trägst du dann das ganze Risiko alleine
(
Die Firmen, geben einiges an Geld aus um ihre Produkte markenrechtlich zu schützen, dafür wollen sie dann aber auch eine Gegenleistung vom Staat.
MfG Peter(TOO)
Der Paragraphenfuchs ist er tatsächlich nicht
Hallo,
Ich bin jetzt nicht der Paragraphenfuchs, aber:
Ja, das merkt man. Es scheint sich hier um deine ganz individuelle Sichtweise zu handeln, mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtssprechung, zumindest in Deutschland, hat das ganze nichts zu tun. Oder kannst Du uns noch den einen oder anderen Paragraphen nachliefern, auf den Deine Ausführungen beruhen ?
Gruß
Matthias
ich habe heute einen Artikel in der Zeitung gelesen, den ich
recht… merkwürdig finde: „Eine dänische Urlauberin ist zu
einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie an
der italienischen Riviera eine gefälschte Sonnenbrille gekauft
hatte. Die 60-Jährige kaufte einem Händler in Ventimiglia für
10 Euro eine nachgemachte Luxusbrille ab. (…)“
Wie kann es sein, dass man so viel Geld zahlen soll, nur weil
man eine gefälschte Brille gekauft hat? Müsste da nicht eher
der bestraft werden, der die Brillen fälscht und nicht der,
der sie kauft? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Grunsätzlich machst du dich auch strafbar wenn du wissentlich
gestohlene Ware kaufst.
Plagiate, also gefälschte Marken-Objekte, welche zu einem
solch niederen Preis angeboten werden sind auch für einen
Laien als nicht legal zu erkennen. Folglich hat sich der
Käufer wissentlich einen illegalen Vorteil verschaft. Bei
einem guten Plagiat ist für den Laien zwar nicht erkennbar ob
es sich um Diebesgut oder eine Fälschung handelt, aber der
unrechtmässig erworbene Vorteil bleibt und der Käufer ist
dieses Risiko bewusst eingegangen.
Anders liegt der Fall, wenn der Käufer den vollen Preis
bezahlt, dann ist es Betrug des Verkäufers, welcher sich als
Einziger einen wiederrechtlichen Vorteil verschaft.
MfG Peter(TOO)
Zusatzbemerkung
Hallo,
…Dabei besteht das Risiko, dass diese beim Zoll
erkannt, eingezogen und vernichtet wird.
Besonders bei Vorkasse trägst du dann das
ganze Risiko alleine
(
Nicht nur auf dem Versandwege. Auch nach Jahren auf der nichtsahnenden
Einreise aus dem Urlaub kann das bei einer Einreisekontrolle noch
passieren. Markenschutz verfällt nicht so schnell.
MfG T-Bird
Kauf von Plagiaten vs. Einfuhr von Plagiaten
Hallo,
gehen wir mal davon aus du kaufst bei einer Ebay-Auktion ein Plagiat.
Dann passiert dir gar nichts, sondern du hast bestenfalls einen Anspruch auf ein Orginal.
Anders sieht es aus wenn du etwas gefälschtes im Ausland kaufst und mit nach Hause bringst. Auch hier interessiert der Kauf wenig zumindest die deutschen Behörden.
Aber die Einfuhr von Plagiaten ist verboten.
Hier drohen Bußgelder und Strafanzeigen. Und die sind happig.
Gruß Ivo
Hallo Matthias,
Ich bin jetzt nicht der Paragraphenfuchs, aber:
Ja, das merkt man. Es scheint sich hier um deine ganz
individuelle Sichtweise zu handeln, mit der aktuellen
Gesetzeslage und Rechtssprechung, zumindest in Deutschland,
hat das ganze nichts zu tun. Oder kannst Du uns noch den einen
oder anderen Paragraphen nachliefern, auf den Deine
Ausführungen beruhen ?
Du musst beim Pantentrecht, bzw. Markenrecht, nachsehen, nicht direkt beim Strafrecht.
Oooch also hier ist das so üblich, da fährt man mit einer Strassenwalze über ganze Haufen von gefälschten Uhren … das wird aber auch in andren Ländern so gehandhabt.
MfG Peter(TOO)
Nun werde doch mal konkret, nicht nur bla bla …
Hallo,
werde doch mal konkret:
In welchem Gesetz bzw. Paragraphen ist geregelt, dass es strafbar ist gefälschte Markenartikel zu kaufen. Dass der Verkauf strafbar ist, steht außer Frage. Anhand deiner Antwort ist aber wohl ersichtlich, dass du das auch nicht weißt, sondern eher glaubst.
Mir wäre neu, dass es verboten ist, gefälschte Markenartikel zu kaufen.
Zur Erinnerung: Dieses Forum heißt „Wer weiß was“ und nicht „Wer meint oder glaubt was“.
Gruß
Matthias
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Hallo,
werde doch mal konkret:
In welchem Gesetz bzw. Paragraphen ist geregelt, dass es
strafbar ist gefälschte Markenartikel zu kaufen. Dass
der Verkauf strafbar ist, steht außer Frage. Anhand
deiner Antwort ist aber wohl ersichtlich, dass du das auch
nicht weißt, sondern eher glaubst.
Mir wäre neu, dass es verboten ist, gefälschte Markenartikel
zu kaufen.
Zur Erinnerung: Dieses Forum heißt „Wer weiß was“ und nicht
„Wer meint oder glaubt was“.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_11/a55.html
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http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_11/a63.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_11/a70.html
Wie du lesen kannst, kann sogar der Besitz strafbar sein.
MfG Peter(TOO)