Hallo,
er wird zunächst eine Anzeige wegen unerlaubtem Drogenbesitz bekommen. Die möglichen Folgen hängen von der Menge, evtl. Handel usw. ab. Das kann von der Einstellung des Verfahrens, über Geldstrafe bis 90 Tagessätzen und Sozialstunden bis zur Haftstrafe bis 5 Jahren sein, wobei letzteres extrem unwahrscheinlich ist, da er bestimmt nicht im ganz großen Stil gehandelt hat(!?)
Außerdem kommt es darauf an, ob er das erste Mal auffällig geworden ist, ob er Eigeninitiative und Einsicht zeigt und ob er evtl. Auflagen (Therapie, MPU) schon im Voraus bewilligt (Aufzählung nicht abgeschlossen).
Da deine Angaben sehr oberflächig sind, kann ich auch keine genaue Einschätzung machen.
Den Führerschein muss er abgeben, wenn das Straßenverkehrsamt an seiner Fahrtauglichkeit interessiert ist, d.h. wenn die Menge der Drogen oder die Werte eines Bluttests (hat er einen gemacht/machen müssen?) und Ähnliches stark auffällig ist, sodass man davon ausgehen kann, dass er unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr teilnimmt. Ob seine Probezeit oder die Aushändigung des Führerscheins gefährdet ist, obwohl er ihn noch nicht hat, weiß ich nicht!
Mit dem Thema ‚Drogen und Führerschein‘ kenne ich mich allerdings auch nicht gut aus, sodass ich dich bitten möchte, noch andere Meinungen/Erfahrungen einzuholen.
Schöne Grüße