Hallo, welche strafe würde auf mich zukommen wenn ich ohne die abes meines Autos unterwegs sind.
Alles ist eingetragen und steht im Fahrzeugschein.
Muss ich sie dan überhaupt dauernt mit rumfahren?
Bin mir da sehr unsicher und will es deshalb umbedingt wissen.
Bedanke mich im voraus für die antworten.
Gruß Mike
Hallo Mike
Da ich in der Schweiz wohnhaft bin, wäre es nicht seriös, wenn ich über ein Strafmass in Deutschland spekulieren würde, Ich hoffe, ein Deutscher Kollege kann Dir weiterhelfen.
Gruss Gordola
Sobald du alle Änderungen an deinem Fahrzeug durch den TÜV abgenommen bekommen hast und diese im Fahrzeugschein eingetragen sind muss kein zusätzliches Dokument mitgeführt werden. Für alle Umbauten, die nicht im Fahrzeugschein drin stehen musst du die ABE oder ein Teilegutachten mitführen. Wenn du das nicht mitführst, könnte ein Verwarngeld so um die 20 euro auf dich zu kommen.
Wenn alles „eingetragen“ ist, hast Du die ABE’s ja dem TÜV vorgezeigt und die haben Ihre Erlaubnis zum Betrieb bescheinigt. Das gleiche hat dann die Straßenzulassungsbehörde mit Ausstellen des neuen Fahrzeugscheines bestätigt.
Meines Erachtens müsste man die ABE’s dann nicht mehr vorzeigen (wenn wirklich alles eingetragen) ist.
Gruß
Oke, trotzdem danke für die antwort:smile:
Gut, danke jetz ist alles klar:smile:
Mike
Gut danke, jetz is alles klar:smile:
Mike
Muss ich die abes dem TÜV eigentlich bei der nächsten hu erneut vorlegen auch wenn es bereits eingetragen ist?
das wiederum kann ich dir nicht genau sagen, obwohl ich mir relativ sicher bin, dass du sie nicht vorlegen musst, wenn es eingetragen ist…aber auf jeden fall aufheben, falls du zum beispiel den fahrzeugschein mal verlierst oder so
Muss ich die abes dem TÜV eigentlich bei der nächsten hu
erneut vorlegen auch wenn es bereits eingetragen ist?
Hallo,
wenn alles eingetragen ist, mußt Du die nicht mit herumführen, so ist mein derzeitger Kenntnisstand.
Aber warum gehst Du nicht zur örtlichen Polizei und fragst nach den aktuellsten Bestimmungen ?
MfG
Oke, Versuchs ma so, sind nämlich alle weg… Danke für deine Hilfe
Mike
Gut, das deckt sich mit den Aussagen anderer
Danke für die Antwort
Hallo,
wenn alle Deine baulichen Veränderungen im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist das Mitführen der ABEs nicht mehr norwendig.
Wenn die Sachen nicht eingetragen sind, sollten die ABEs dabei sein, ansonsten kommt es (meißt) zu einem Mängelbericht und Du musst nochmal vorfahren, um die Unterlagen vor zu legen…! Wenn es ganz dumm läuft, kann Dir es sogar passieren, dass der Bulle Dich nimmer weiterfahren lässt…! Da alles bei Dir eingetragen ist…no problem…
Gruß
Sam
Vielen dank für die antwort:smile:
Weist du zufällig wie das bei der nächsten hu is?
Muss ich da die abes wieder vorlegen, oder reicht es wenn sie einmal eingetragen wurden?
Hallo,
bei der nächsten HU ist genau das selbe.
Deine Eintragungen sind im Fahrzeugbrief eingetragen und stehen somit auch in Deinem Fahrzeugschein drin…vorausgesetzt, es ist auch wirklich alles eingetragen…deswegen werden die Dinge auch eingetragen. Es gibt z.B auch techn. Umbauten, die müssen eingetragen werden, weil sie einer techn. Abnahme bedürfen!
Also…wenn eingetragen, müssen keine ABEs mitgeführt werden.
Gruß
Sam
Vielen dank für die antwort:smile:
Weist du zufällig wie das bei der nächsten hu is?
Muss ich da die abes wieder vorlegen, oder reicht es wenn sie
einmal eingetragen wurden?
Ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt, ich mein für den erhalt der nächsten TÜV Plakette, müssen da die abes erneut vorgelegt werden?
Gruß mike
Für die Dinge, die du im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) hast eintragen lassen, brauchst du keine ABE’s bzw Anbauabnahmen mehr mitführen.
Ansonsten erstrecken sich die Strafen von 10€ (ABE nicht mit) bis 90€ + Punkte (Verkehrsgefährdung durch Umbauten). Darüber hinaus droht bei bestimmten Änderungen der Verlust der Betriebserlaubnis. Die Zulassungsstelle könnte das Auto dann zwangsweise Stilllegen.
Aber wie gesagt, alles was eingetragen ist, ist ok und bedarf keiner Weiteren Papiere.
…ich hab Dich schon verstanden…
wie gesagt…die ABEs müssen nicht nocheinmal vorgelegt werden…die stehen ja nun in Deinen Fahrzeugpapieren drin!
Gruß
Sam
Ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt, ich mein für den
erhalt der nächsten TÜV Plakette, müssen da die abes erneut
vorgelegt werden?
Gruß mike
Hallo Mike,
wenn alles im Fzg.-Schein eingetragen ist, ist ein dauerndes Mitführen der ABE`s meines Erachtens nicht erforderlich.
MfG
der Verkehrsexperte
oKe, also brauch ich sie im endefekt nichtmehr?
Grus mike