Strafe für falsches Parken?

Hallo Leute!

Ich hab ein kleines Problem - ich hab neulich falsch geparkt - noch dazu auf nen Behindertenparkplatz (ehrlich - unabsichtlich).

Jetzt hab ich ein Schreiben vom Strafamt der Bundespolizeidirektion bekommen, in dem steht, daß der Fahrer u. so weiter bekannt zu geben sind.

Was ich natürlich auch machen werde.

Nun meine Frage: Was erwartet mich da in Zukunft noch?
Wie sehen die Strafen für Falschparken in Österreich aus??

Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen…

Vielen Dank im voraus

Marion

Kein Pardon!
Hi Marion,

das ist eine ganz blöde Situation, kann ich Dir sagen, weil mich hat´s heuer auch erwischt.

Seit 25 Jahren parke ich auf Behindertenparkplätzen! Ganz legal, weil ich kann schlecht laufen.

Yo!! Wenn Dich einer versteht, bin ich das. WEHR DICH! Lass Dir nichts gefallen! Du hast ein Sehproblemn! - Jeder normalsehende Schnarchsack kann das erkennen, wenn er nur will.

Blöd ist, daß man in Österreich für jedesmal Falschparken einen Finger einbüßt…

Und wenn schon! Du hast schließlich 10 Finger, oder?

Never surrender!
Andreas

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Hallo,

frag aber mal so einen Falschparker und du bekommst die Antwort „nur fuenf Minuten“, „bin ja nicht weit weg“ und so nen Unsinn.

Und am Ende ist der Behindertenparkplatz den ganzen Tag von Fuenf-Minuten-Parkern belegt.

Gruss, Niels

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Ich gebe zu, daß die Hinweise bei Behindertenparkplätzen manchmal etwas sichtbarer aufgestellt werden könnten.
Ich hatte mal einen Rollstuhlfahrer als Kollegen und habe öfter mitgekriegt, welche Probleme er hatte, wenn Unbefugte seinen Behindertenparkplatz annektiert haben. Manche hatten noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei!
Viele wissen auch nicht, daß man zum Auto eines Rolies mind. 1 m Abstand halten soll, weil er seine Autotür sperrangelweit öffnen muß um sich und seinem Rollie ins Auto zu bekommen.
Für mich sind Behindertenparkplätze absolut tabu.
Und wenn ich noch so lange nach einem freien Parkplatz gesucht habe.

Bei uns in Speyer…
Hallo alle,

…bist Du sofort am Haken, wenn Du zu egal welcher Tages und Nachtzeit unberechtigt auf einem „Rolli“ parkst

Es gibt in D ein Grundsatzurteil, welches den Kommunen das sofortige Abschleppen ermöglicht, weil die Anzahl der gekennzeichneten Beh.-Parkplätze sehr geruing ist im Vergleich zur Gesamtanzahl, womit ein ständiges freihalten zumutbar ist.

gruß

dennis

Für mich sind Behindertenparkplätze absolut
tabu.

Und wenn ich noch so lange nach einem freien Parkplatz gesucht
habe.

Hi,
in D sind in dem Fall DM 75 fällig,

für Österreich hab ich nur allgemeine Angaben gefunden, da stand als max. für Falschparken 100DM (700ATS), ob das aber durch den Behindertenparkplatz anders ist, kann ich nicht sicher sagen.

Gruß,
Micha

Wieviel Finger sind das in Österreich? - o.T.
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