Strafe für Links

Hallo zusammen,

in der aktuellen Ausgabe einer Pferdezeitschrift steht ein kurzer Artikel, das die deutschen Behörden gegen Homepage-Betreiber vorgehen, die einen Link zu einem holländischen Onlineshop auf ihren Seiten gesetzt haben (der Onlineshop gibt in diesem Fall sogar Provision für jeden über den Link verkauften Artikel). Der Grund: Dieser besagte Onlineshop vertreibt neben allerlei Tierartikeln für Hund, Katze, Pferd, ect. u.a. halt auch Tierarzeneien wie Wurmkuren. Nun steht auf jeder Wurmkur der kleine aber wohl alles auslösende Vermerk „Verschreibungspflichtig“, sodaß der Import einer solchen Wurmkur nach dem deutschen Heilmittelwerbegesetz strafbar ist (d.h. nicht nur der Import sondern auch schon die Werbung für rezept- und apothekenpflichtige Medikamente allgemein). Wer einen Link zu Arzeneimittelvertreibern setze, riskiert eine Geldbuße von bis zu 12500 Euro. Ist das wirklich so extrem?
Ebenso haben wohl schon div. Pferde-, Hunde- und Katzenhalter eine Anzeige erhalten, weil sie eben bei diesem Onlineshop Wurmkuren bestellt haben. Dazu muß man sagen, das Wurmkuren hier in Deutschland ansich bei jedem Tierarzt problemlos zu bekommen sind. Man benötigt keinerlei Nachweis, das man ein Tier hat noch wird das Tier, dem die Wurmkur verabreicht werden soll, zu vor vom TA untersucht.
Deshalb meine Frage - wie aussichtsreich sind solche Anzeigen? Der Onlineshop-Betreiber macht noch weiterhin Werbung für seine Linkpartnerschaft, ohne irgendeinen Hinweis auf eventuelle rechtliche Probleme. Ebenso steht bei den sog. Medikamenten keinerlei Hinweis auf das Importverbot nach Deutschland. Im Gegenteil - es wird sogar für Deutsche Kunden extra ein Konto in Deutschland angegeben, sodaß keine teuere Auslandsüberweisung nötig wird.

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

nicht Kenntnis der Rechtslage, sondern nur der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß ein Hinweis/Link auf eine ehrbare Firma, die einem ehrbaren Geschäft nachgeht, nicht strafbar sein kann. Wenn dieses grundsätzlich legal handelnde Unternehmen u. a. auch Aktivitäten betreibt, die deutschen Bürokraten, Abmahnern, futterneidischen Konkurrenten und unterbeschäftigten Staatsanwälten gegen den Strich gebürstet erscheinen, sollte Dir das nach meiner Einschätzung herzlich egal sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das Problem ist wohl, das die ehrbare Firma in Holland sitzt und dort das Arzeneimittelgesetz nicht gilt. In Holland ist der Verkauf der Medikamente rechtlich ok, nur in D anscheinend nicht.
Das Blöde ist, das man nirgends im Internet was zu dem Thema findet außer div. Diskussionen von verklagten und verunsicherten Tierhaltern in eingen Foren. Dort ließt man aber auch überall nur „… habe die Sache meinem Anwalt übergeben“. Urteile scheint es noch keine zu geben :o(.

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

soweit ich - als Laie - weiß, kann man sich mit folgendem (oder ähnlich geschriebenem) Text aus der Affäre ziehen:

"Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Hamburger Landgericht entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für all diese Links gilt: wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Falls auf irgendeiner hier verlinkten Seite gegen ein Gesetz verstoßen wird, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seite. Diese zählt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten. Im Falle eines Gesetzesverstoßes bitten wir umgehend um Informationen und Aufklärung, damit wir diesen Link sofort entfernen können."

Damit auch alles seine Richtigkeit hat: Den Text hab ich von folgender Seite „geliehen“ :smiley: : http://home.arcor.de/dksfreunde/links.htm

Viele Grüße
Anja

Klasse Idee

soweit ich - als Laie - weiß, kann man sich mit folgendem
(oder ähnlich geschriebenem) Text aus der Affäre ziehen:

"Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Hamburger
Landgericht entschieden, daß man durch die Anbringung
[…]
Im Falle eines Gesetzesverstoßes bitten wir umgehend um
Informationen und Aufklärung, damit wir diesen Link sofort
entfernen können."

Du willst bewusst widerrechtlich eine Seite linken, und dich dann exculpieren, indem du dich gleichzeitig von den Inhalten dieser Seite distanzierst? Und dann auch noch um ‚Information und Aufklärung‘ bittest, falls jemandem das auffällt?

Was meinst du, wie dir sowas vor Gericht um die Ohren geschlagen werden wird.

Gruss,
Schorsch

Hallo Frank,

das Problem ist wohl, das die ehrbare Firma in Holland sitzt
und dort das Arzeneimittelgesetz nicht gilt. In Holland ist
der Verkauf der Medikamente rechtlich ok, nur in D anscheinend
nicht.
Das Blöde ist, das man nirgends im Internet was zu dem Thema
findet außer div. Diskussionen von verklagten und
verunsicherten Tierhaltern in eingen Foren. Dort ließt man
aber auch überall nur „… habe die Sache meinem Anwalt
übergeben“. Urteile scheint es noch keine zu geben :o(.

Vor 3-4 Jahren gab es mal ein Verlinkunsproblem bzgl. Bahnsabotage. Da hat die DB gegen Links auf die Datei auf einem Server xs4all.nl geklagt. Entweder du findest was bei http://www.abmahnwelle.de oder du googelst mal mit DB den Servernamen PDS und Link.

Tschuess Marco.

wenn man den Artikel hier http://schneegans.de/distanzierung-von-links/
liest, ist diese pauschale Distanzierung von Links ungefähr so effektiv, als zitiere man das Vater unser auf seiner Homepage.

Viele Grüsse
Merit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was meinst du, wie dir sowas vor Gericht um die Ohren
geschlagen werden wird.

Hallo, Schorsch,
Du hast natürlich recht. Dieser (weit verbreitete) Text hat tatsächlich keine rechtliche Relevanz, sondern zeigt nur, dass der Seitenbetreiber sich der Problematik bewußt ist und demzufolge wissentlich Links in Kenntnis des Inhaltes gesetzt hat.

Ich habe das Problem anders gelöst:
Zunächst einmal sind Links, mit denen man meine Seite verläßt mit einer eigenen, auffälligen Farbe gekennzeichnet (anders, als die mit denen man innerhalb meiner Seite navigieren kann). Zudem habe ich dann noch folgenden Text im Disclaimer stehen:

„Hyperlinks, die in dieser Farbe gekennzeichnet sind, verweisen auf thematisch verwandte Angebote, die sich jedoch meinem Einfluß entziehen und für die ich infolgedessen inhaltlich, wirtschaftlich, oder in jeder anderen Hinsicht eine wie auch immer geartete Verantwortung nicht übernehmen kann.
Durch das Anklicken solcher Verweise verlassen sie mein rein informatives, unkommerzielles Webangebot.
Insbesondere stellen diese Verweise in keiner Hinsicht eine wie auch immer geartete Aufforderung dar, dort etwaige kommerzielle Angebote wahrzunehmen.
Sie dienen vielmehr, vergleichbar Fußnoten in gedruckten Medien, ausschließlich als Hinweis, wo Sie weiterführende Literatur oder Informationen zum Thema finden können.“

Ich bin der Meinung, dass dies wirksamer ist als der andere Text.

Grüße
Eckard.