Strafe für Schwarzfahren gezahlt.Inkasso will geld

Guten Tag,

mein Bruder ist schwarzgefahren. Es flatterte ein Brief nach Hause und danach auch eine Mahnung.
Dann zahlten wir 47€ an die DB. Nun die Zahlung erfolgte etwas zuspät, in etwa 2 Wochen später als die Fristsetzung.
Die Buchung der Bank erfolgte am 14.12.09.
1-3 Tage später bekamen wir ein Brief mit dem Stand vom 15.12.09 nach Hause, dass wir den erhöhten Beförderungsentgelt und die noch zusätzlichen Kosten, die das Inkassoinstitut uns aufgetischt hat. rund 40 Euro mehr.
Nun, rund paar Tage später, kam nochmal ein Brief , nochmals die Kosten abzüglich der 47Euro, die wir bei der Db gezahlt haben.

Nun meine Frage, müssen wir diese Kosten für das Inkasso übernehmen?( weil die ja ein Tag, nachdem die Strafe beglichen worden ist,in Erscheinung getreten ist)

ahja: in der Mahnung der db stand auch drauf dass wenn keine Zahlung erfolgt, dass ein Inkasso herangezogen wird…tut dies zur sache?

Guten Tag,

mein Bruder ist schwarzgefahren. Es flatterte ein

Brief nach

Hause und danach auch eine Mahnung.
Dann zahlten wir 47€ an die DB. Nun die Zahlung

erfolgte etwas

zuspät, in etwa 2 Wochen später als die Fristsetzung.
Die Buchung der Bank erfolgte am 14.12.09.
1-3 Tage später bekamen wir ein Brief mit dem Stand

vom

15.12.09 nach Hause, dass wir den erhöhten

Beförderungsentgelt

und die noch zusätzlichen Kosten, die das

Inkassoinstitut uns

aufgetischt hat. rund 40 Euro mehr.
Nun, rund paar Tage später, kam nochmal ein Brief ,

nochmals

die Kosten abzüglich der 47Euro, die wir bei der Db

gezahlt

haben.

Nun meine Frage, müssen wir diese Kosten für das

Inkasso

übernehmen?( weil die ja ein Tag, nachdem die Strafe

beglichen

worden ist,in Erscheinung getreten ist)

ahja: in der Mahnung der db stand auch drauf dass wenn

keine

Zahlung erfolgt, dass ein Inkasso herangezogen

wird…tut dies

zur sache?

Hallo, das ist eine juristische Frage, mit Inkasso-Büro
höflich in Verbindung setzen. Vielleicht?

Ja- Sie müssen zahlen. zahlen Sie schnell - sonst wird es teurer.
Ein Inkasso-Büro darf 1,3 Gebühren nehmen - 1 Gebühr = 25,00 €.
1,3 Gebühren = 32,50 - dazu MWSt = 38,68 zzgl Post - u ggf. Kontoführungskosten - da kommen Sie mit 40 noch gut weg.

Ja, und wieso?
Eine Begründung wäre bitte nett.-.-
Ohne Begründung ist jede Antwort unbrauchbar.

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Ihr Stil gefällt mir nicht - machen Sie , was Sie wollen.

Ihr Stil gefällt mir nicht - machen Sie , was Sie wollen.

Okay…
Es ist okay, wenn sie meinen, keine Begründung abzugeben, und ihre Ausrede finde ich gut, als ich eine Begründung von Ihnen wollte.

Aber auf der Suche nach Bardol fand ich ihre Webseite auf der auch die db als ihre Kunden eingetragen waren.

Deswegen glaube ich zu wissen, wieso Ihre Antwort so kam.

Das finde ich Stil!

Naja, darauf freue ich mich auf weitere Antworten von anderen Experten, die fair sind.

Dankeschön.

Ich kenne weder Ihre Akte, noch Ihren Namen.Die DB wurde von unserer nternehmensberatung beraten - vor Jahren. Mit dem Inkasso der DB haben wir nichts zu tun.
Außerdem beraten wir auch die Schuldner unserer Inkasso-Kunden umfänglich. Es wäre also selbst dan kein Interessenkonflikt, wenn ich selber Ihre Akte bearbeitete. Es ist uns niemals daran gelegen einen Schuldner illegal finanziell über den Tisch zu zeihen, sondern allen Beteiligten zu helfen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Schuldner Einkünfte verschleiern oder verschieben, „beißen“ wir.
Ich persönlich berate in relgelmäßigen Abständen Obdach- und Arbeitslose und es ist selbst im Inkasso möglich sehr sozial zu handeln. Ich habe Schuldnern Jobs besorgt, ihnen neue Perspektiven im Leben gegeben und es gab viele, die heute noch den Kontakt zu uns halten und um Rat fragen, wenn Sie Hilfe brauchen - auch außerhalb von Inkasso-Faällen.
Die Datei Wer-weiss-was halte ich für eine der besten Internetseiten, weil auch die, die nicht die finanzeilen Mittel haben, hier Rat und Hilfe finden können. Monatlich beantworte ich bis zu 15 Anfragen - aus Überzeugung und sozialer Verantwortung.

Sie aber haben sich im Ton vergriffen - und deshalb erhalten Sie von mir keine weiteren Antworten.

Sie werden aber alle Antworten von Kollegen hier erhalten. Dabei ist es völlig egal, welche Anspruchsgrundlagen hier einschlägig sind. Ihre Frage habe ich Ihnen bereits beantwortet. Wenn Sie ein Jura Studium machen wollen, sollten Sie sich an eine Uni wenden, nicht an einen Berater- der beantwortet Fragen - und das - wenn sie Glück - nach bestem Wissen und Gewissen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dipl.-iur. Björn Bardohl

Hallo,

also meiner meinung nach müssten schon die gesetzlichen Mahnstufen eingehalten werden. Das heißt eine Mahnung reicht nicht aus! Aber leider kann ich es nicht genau sagen!

LG L.Geupel