Strafe für Stromüberbrückung

Hallo,

kann mir vllt jemand sagen, wie die Rechtslage ist, wenn in einer Wohnung der Strom gekappt wurde (wegen Zahlungsverzug) und der Mieter den Sicherungskasten so überbrückt hat, dass er trotzdem Strom in der Wohnung hat.

Es ist dabei zu berücksichtigen, dass der Zähler die ganze Zeit über weiter gelaufen ist und der Mieter bereit ist die Kosten für den zwischenzeitlich verbrauchten Strom zu übernehmen.

Vielen Dank im vorraus für alle hilfreichen Antworten!

Guten Tag

In der Schweiz ist das ein Straftatbestand.

Gem. Art. 142 Abs. 1 StGB wird auf Antrag bestraft, wer einer Anlage (…) unrechtmässig Energie entzieht.

Unrechtmässig ist der Energiebezug, wenn er ohne die Zustimmung des Berechtigten oder entgegen die Abmachungen erfolgt.

Qualifiziert wird gem. Abs. 2 bestraft, wer dies mit unrechtmässiger Bereicherungsabsicht macht. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.

ohne Gewähr

freundliche Grüsse

Hallo,
dazu kann ich mich leider nicht äußern

Hallo,
in dieser Angelegenheit kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo