kann mir vllt jemand sagen, wie die Rechtslage ist, wenn in einer Wohnung der Strom gekappt wurde (wegen Zahlungsverzug) und der Mieter den Sicherungskasten so überbrückt hat, dass er trotzdem Strom in der Wohnung hat.
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass der Zähler die ganze Zeit über weiter gelaufen ist und der Mieter bereit ist die Kosten für den zwischenzeitlich verbrauchten Strom zu übernehmen.
Vielen Dank im vorraus für alle hilfreichen Antworten!