Strafe gerechtfertigt?

Hallo, ihr Wissenden!

Ich möchte hier mal eine Frage in den Raum stellen, und hoffe auf sachliche Antworten.

Der Sachverhalt:
Mein Sohn, 5. Klasse Gymnasium in BaWü, hat sich zu einer AG angemeldet. Als diese erstmals stattfand, konnte er nicht hingehen, da er einen dringenden Zahnarzttermin hatte (dafür wurde eine schriftliche Entschuldigung gefordert). Danach war er dreimal dort. Gestern nun hat er vergessen hinzugehen.
Prompt bekomme ich nachmittags einen Anruf seiner Klassenlehrerin, daß er die AG geschwänzt habe, er nun von ihr einen Eintrag ins Klassenbuch bekommt und am Freitag deshalb 2 Stunden nachsitzen muss.

Jetzt erkläre mir bitte mal jemand, daß das rechtens sein soll. Ich will hier keinesfalls schönreden, daß er nicht dort erschienen ist. Nachdem ich mit ihm gesprochen habe, kam dann auch raus, daß er eigentlich nicht wirklich Interesse an dieser speziellen AG hat, nur das konnte er ja im Vorfeld (bevor er sich also angemeldet hat!) noch nicht wissen.
Wenn ich als Erwachsene mich irgendwo anmelde, habe ich doch eigentlich überall die Möglichkeit Schnupperstunden zu nehmen. Wieso wird das einem Kind nicht auch zugestanden?
Natürlich hätte er hingehen können und sagen, ich mag nicht mehr kommen, keine Frage, aber die Lehrerin meinte auch, wenn er sich angemeldet hat, sei es verpflichtend.

Nun bin ich der Meinung, die AG findet ja in seiner Freizeit statt. Wieso wird das dann aber jetzt im Klassenbuch vermerkt? Und Nachsitzen??? Mir geht das ehrlich gesagt gegen den Strich.

Dazu kommt noch, er hat zur Zeit des geforderten Nachsitzens Gitarrenunterricht. Das habe ich ihr auch gesagt. Die Antwort war: dann muss er die Gitarrenstunde sausen lassen. Kommt er nicht zum Nachsitzen, darf er bei der Schulleitung erscheinen.

Ich kann mir den Gitarrenunterricht gerade so leisten und die Stunde lässt sich auch nicht verschieben. Ich habe dann also mal eben Geld zum Fenster raus geschmissen…

Sind die Sanktionen der Lehrerin gerechtfertigt? Und wenn ja, warum?

Danke für eure Meinungen!

LG, Conny

PS: Bitte keine Kommentare ala „die Lehrer opfern auch ihre Freizeit“. Das weiß ich auch und ich weiß es auch zu schätzen. Ich frage hier nur nach der Zweckmäßigkeit und Gerechtfertigung der Strafe und der Vermischung von Freizeit und Schule.

Liebe Conny,

welchen Status hat die Arbeitsgemeinschaft?
Ist sie wirklch vollkommen freiwilligß Oder muss jeder Schüler sich für eine AG entscheiden und die dann besuchen?
Wenn sie vollkommen freiwillig (btw: Welches Themabehandelt die AG?) und nicht der Besuch einer AG verpflichtend ist, dann ist es in der Tat das Privat- und Freizeitvergnügen der Schüler und des Lehrers (naja, Vergnügen? Aber nun gut).
Oder ist es Förderunterricht in einem Fach, in dem Dein Filius nicht so gut ist?

Ich vermute, vom Status der Ag wird abhängen, ob ein Eintrag im Klassenbuch gerechtfertigt und ob das „Nachsitzen“ rechtens ist. Wobei auch noch zu klären wäre, was dieses „Nachsitzen“ denn sein soll: Nachholen des versäumten Stoffs - das könnte noch angehen - oder Strafe für Nachlässigkeit und Vergesslichkeit - das ginge m.E. nicht mehr an.
Es ist natürlich sicher wichtig und richtig, dass auch Kinder lernen, Verpflichtungen, die sie einmal eingegangen sind, durchzuhalten und nicht bei den ersten Unlustgefühlen alles aufzugeben.

Gruß - Rolf

Hallo,

Der Sachverhalt:
Mein Sohn, 5. Klasse Gymnasium in BaWü, hat sich zu einer AG
angemeldet. Als diese erstmals stattfand, konnte er nicht
hingehen, da er einen dringenden Zahnarzttermin hatte (dafür
wurde eine schriftliche Entschuldigung gefordert). Danach war
er dreimal dort. Gestern nun hat er vergessen hinzugehen.

Wer sich zu einer AG meldet, der ist auch verpflichtet, daran teilzunehmen. Also ist auch jedes Fehlen Entschuldigungspflichtig.

Prompt bekomme ich nachmittags einen Anruf seiner
Klassenlehrerin, daß er die AG geschwänzt habe, er nun von ihr
einen Eintrag ins Klassenbuch bekommt und am Freitag deshalb 2
Stunden nachsitzen muss.

Das ist völlig korrekt.

Jetzt erkläre mir bitte mal jemand, daß das rechtens sein
soll. Ich will hier keinesfalls schönreden, daß er nicht dort
erschienen ist. Nachdem ich mit ihm gesprochen habe, kam dann
auch raus, daß er eigentlich nicht wirklich Interesse an
dieser speziellen AG hat, nur das konnte er ja im Vorfeld
(bevor er sich also angemeldet hat!) noch nicht wissen.

Er kann sich ja dann zum Wechsel des Halbjahres abmelden, aber bis da ist er drin.

Wenn ich als Erwachsene mich irgendwo anmelde, habe ich doch
eigentlich überall die Möglichkeit Schnupperstunden zu nehmen.
Wieso wird das einem Kind nicht auch zugestanden?
Natürlich hätte er hingehen können und sagen, ich mag nicht
mehr kommen, keine Frage, aber die Lehrerin meinte auch, wenn
er sich angemeldet hat, sei es verpflichtend.

Da handelt die Lehrerin völlig richtig.

Nun bin ich der Meinung, die AG findet ja in seiner Freizeit
statt. Wieso wird das dann aber jetzt im Klassenbuch vermerkt?
Und Nachsitzen??? Mir geht das ehrlich gesagt gegen den
Strich.

Im Klassenbuch wird jedes Fehlen vermerkt und was bitte ist an einem Eintrag im Klassenbuch schlimm? Gar nichts. Da steht halt was, das keine Konsequenzen hat. Deswegen auch das Nachsitzen, weil geschwänzt wurde.

(…)

Sind die Sanktionen der Lehrerin gerechtfertigt? Und wenn ja,
warum?

Ja, denn es handelt sich um eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme, geregelt im §90 Schulgesetz. Dein Sohn ist nicht zur AG erschienen obwohl er angemeldet war und somit Anwesenheitspflicht für ihn bestanden hat.

Das Vorgehen ist m.E. rechlich korrekt. Das heisst allerdings nicht, dass es auch gerecht ist.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die AG erst 5mal stattgefunden hat, ist sie 14tägig? Was allerdings völlig unerheblich ist.

Kann es sein, dass die AG lediglich ein Vorwand für etwas ganz anderes ist?

Gruß
MK

Hallo!

Jetzt erkläre mir bitte mal jemand, daß das rechtens sein
soll. Ich will hier keinesfalls schönreden, daß er nicht dort
erschienen ist. Nachdem ich mit ihm gesprochen habe, kam dann
auch raus, daß er eigentlich nicht wirklich Interesse an
dieser speziellen AG hat, nur das konnte er ja im Vorfeld
(bevor er sich also angemeldet hat!) noch nicht wissen.
Wenn ich als Erwachsene mich irgendwo anmelde, habe ich doch
eigentlich überall die Möglichkeit Schnupperstunden zu nehmen.
Wieso wird das einem Kind nicht auch zugestanden?

Hat er irgendwie mit dem Lehrer gesprochen, der die AG leitet? Angenommen ich wäre der Lehrer. Wenn ein Schüler käme und mir sagen würde, dass er sich die AG anders vorgestellt hätte, und dass er sich gerne abmelden würde, so hätte ich vermutlich nichts dagegen. Aber einfach fortbleiben ist etwas ganz anderes.

Natürlich hätte er hingehen können und sagen, ich mag nicht
mehr kommen, keine Frage, aber die Lehrerin meinte auch, wenn
er sich angemeldet hat, sei es verpflichtend.

… so lange, bis er sich wieder abmeldet. Ich finde, es ist ein außerordentlich wichtiges Erziehungsziel, dass man sich an Abmachungen hält - und zwar auch dann, wenn es mal unangenehm ist. Dieses Erziehungsziel erreiche ich garantiert nicht, wenn ich von Schülern keinerlei Konsequenz einfordere und die An- oder Abwesenheit bei einer AG völlig beliebig ist.

Du schreibst nicht, was es für eine AG ist. Bei vielen AGs ist es aber so, dass die anderen Teilnehmer unter Umständen darunter leiden, wenn einer fehlt. Man stelle sich eine Theater-AG vor, wo der Hauptdarsteller mal keine Lust hat, zur Probe zu erscheinen. Das geht einfach nicht.

Du hast den Vergleich mit Erwachsenen angestellt: Erstens finde ich, dass es sich auch für Erwachsene gehört, eingegangene Verpflichtungen einzuhalten. Zweitens sollte das bei Erwachsenen funktionieren, ohne dass man mit Erziehungsmaßnahmen droht (Jugendliche sind aber keine Erwachsene, weil sie noch nicht erwachsen sind :wink: … Du verstehst, was ich meine). Drittens gilt für viele Kurse von Erwachsenen die gerade beschriebene gegenseitige Abhängigkeit nicht. Ein Sprachkurs an der Volkshochschule findet auch noch statt, wenn ein Teilnehmer fehlt. Die oben erwähnte Theaterprobe fällt dann unter Umständen flach.

Nun bin ich der Meinung, die AG findet ja in seiner Freizeit
statt. Wieso wird das dann aber jetzt im Klassenbuch vermerkt?
Und Nachsitzen??? Mir geht das ehrlich gesagt gegen den
Strich.

Du ärgerst Dich über eine Strafe. Vermutlich ärgert sich Dein Sohn auch. Genau das ist der Zweck von Strafe: Man sorgt dafür, dass ein Fehlverhalten mit unangenehmen Konsequenzen verbunden ist. Deswegen versucht der Schüler Fehlverhalten zu vermeiden. Das nennt man „Erziehung“. Du musst ja nicht nachsitzen, sondern Dein Sohn. Dann kannst Du das auch ganz neutral betrachten und Deinem signalisieren: „Es gibt die Regel, dass Du zu der AG erscheinen musst. Du hast Dich an diese Reigel nicht gehalten. Jetzt musst Du die Suppe halt auslöffeln.“

Dazu kommt noch, er hat zur Zeit des geforderten Nachsitzens
Gitarrenunterricht. Das habe ich ihr auch gesagt. Die Antwort
war: dann muss er die Gitarrenstunde sausen lassen. Kommt er
nicht zum Nachsitzen, darf er bei der Schulleitung erscheinen.

Ich kann mir den Gitarrenunterricht gerade so leisten und die
Stunde lässt sich auch nicht verschieben. Ich habe dann also
mal eben Geld zum Fenster raus geschmissen…

Nun ist es ja so, dass Dein Sohn im Hauptberuf Schüler ist. Damit ist alles, was sonst so läuft, sein Freizeitvergnügen. (Nicht die AG ist das Freizeitvergnügen, wie Du das sagtest, sondern der Gitarrenunterricht!).

Du findest, dass es ein verhältnismäßig geringes Vergehen ist, die AG zu schwänzen. Auf der anderen Seite findest Du es unerhört, dass er den Gitarrenunterricht versäumt (weil dieser Unterricht Geld kostet). Damit signalisierst Du Deinem Sohn, dass etwas nur dann einen Wert besitzt, wenn man dafür bezahlen muss. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht?

Und jetzt noch ein Tipp, der sich wie ein Allgemeinplatz anhört:

Such doch mal das Gespräch mit der Lehrerin. Sie ist bestimmt gerne bereit zu erklären, warum speziell in diesem Fall so vorgegangen wurde. Hat die Schule schlechte Erfahrungen bei der Disziplin in Arbeitsgemeinschaften? Hat sich Dein Sohn auch sonst schon daneben benommen, dass die Lehrer beschlossen haben, diesmal kein Auge mehr zuzudrücken? Und wenn Du sie höflich bittest und ihr die Geschichte mit dem Gitarrenunterricht erklärst, ist es gut möglich, dass sie beim Termin fürs Nachsitzen ein bisschen flexibel ist. Bloß solltest Du Dir von vorne herein im Klaren sein: Einen Anspruch hat Dein Sohn darauf nicht.

Gruß, Michael

Hallo goldfasan.

An unserer Schule ist das auch so: Wer sich zu einer AG anmeldet - auch wenn das freiwillig ist - hat daran teilzunehmen ohne Wenn und Aber. Das finde ich auch richtig, weil eine ordnungsgemäße Planung nur möglich ist, wenn die Teilnehmerzahl konstant ist und bleibt und nicht jede Woche weniger Kinder da sind, weil sie merken, dass sie sich die AG doch anders vorgestellt haben. Das ist hart, aber konsequent und auch ein Lernprozess. Dein Filius wird sich im nächsten Halbjahr genau überlegen, welche AG für ihn interessant ist und sich möglicherweise vorher erkundigen, was da läuft.

Die Bestrafung für den aktuellen Fall finde ich zu hart. Es kann immer mal passieren, dass Kinder sowas vergessen. Was die Gitarrenstunde angeht: Da würde ich mich auf keine Kompromisse einlassen, die geht meines Erachtens vor.

Ich würde so vorgehen:
Zuallererst ein persönliches Gespräch mit der Lehrerin. Sofort! Morgen!!Persönlich heißt: Geh hin, telefoniere nicht! Nimm den/die Vorsitzende(n) des Schulelternbeirats als Zeugen und Beistand mit und handele einen Kompromiss aus. Zum Beispiel nur eine Stunde Nachsitzen und das nicht zur Zeit des Gitarrenunterrichts oder eine schriftliche Aufgabe statt des Nachsitzens. Sollte die Lehrerin nicht zum Gespräch bereit sein, wende dich entweder auch an den Schulelternbeirat oder geh zur Schulleitung.
Ich würde sachlich argumentieren, die Lehrerin nicht persönlich angreifen und möglichst klar darstellen, dass dein Sohn nicht böswillig gefehlt hat, sondern es vergessen hat. Je nach Lage der Dinge kannst du ihn auch mitnehmen.

Ich habe solche Situationen so geregelt - mehrfach - und kann dir sagen, das funktioniert.

Viel Erfolg und Gruß
der wilde Watz

Hallo Watz,

Was die
Gitarrenstunde angeht: Da würde ich mich auf keine Kompromisse
einlassen, die geht meines Erachtens vor.

Warum?
Versteh mich nicht falsch - ich finde deinen Rat mit dem Gespräch etc. sehr gut und finde ein solches Vorgehen hat große Aussicht auf Erfolg. Aber nur weil die Eltern nicht für die AG zahlen, heißt das nicht, das niemand zahlt. Es gibt andere Mitglieder der AG, die sich auf alle Teilnehmer verlassen, es gibt einen Leiter, der sich auf die AG vorbereitet hat, usw. Was Michael Bauer schreibt, kann man nicht von der Hand weisen - das den Kindern signalisiert wird, dass
a) was an der Schule so läuft, nicht so wichtig ist, wie das, was man nebenher organisiert
und
b) dass Dinge, die Geld kosten mehr Wert haben, als Dinge, die man umsonst bekommt.

Gruß
eklastic

2 „Gefällt mir“

Hallo Elke,

aber was soll das für ein sinnvolles Signal an das Kind sein, wenn die Lehrerin es zwingt, fürs Nachsitzen eben eine andere „AG“ zu verpassen? Warum soll der Gitarrenunterricht WENIGER wichtig sein als die Schul-AG bzw. sogar das Nachsitzen aufgrund der Schul-AG?

Gruß
Anja

1 „Gefällt mir“

Hallo Michael,

erstmal danke für die ausführliche Antwort.

Zum Thema: Das mit dem Nichtgefallen der AG kam eigentlich nur nebenher auf, ich habe auch mit ihm abgeklärt, daß er weiterhin hingeht. Es sind nur ein paar Stunden, er wollte es machen, also macht er es auch bis zum Schluß. Punkt. Soweit sind wir uns also einig. (Die Frage mit den Schnupperstunden kam nur auf bei mir, weil die Lehrerin so konsequent gemeint hat, es sei verpflichtend)

Du ärgerst Dich über eine Strafe. Vermutlich ärgert sich Dein
Sohn auch. Genau das ist der Zweck von Strafe: Man sorgt
dafür, dass ein Fehlverhalten mit unangenehmen Konsequenzen
verbunden ist.

Nein, eben nicht. Ich ärgere mich nicht über die Bestrafung an sich, sondern über die Verhältnismäßigkeit. Wenn sie ihm die Unterlagen gegeben hätte und gesagt hätte, er muss es selbstständig nacharbeiten, keine Diskussion. Auch EINE Nachsitzstunde hätte ich noch angemessen gefunden. Mir stößt der Klassenbucheintrag auf und die Aussage, dann müsse er eben Gitarre sausen lassen. Was soll er denn daraus lernen?

Du findest, dass es ein verhältnismäßig geringes Vergehen ist,
die AG zu schwänzen. Auf der anderen Seite findest Du es
unerhört, dass er den Gitarrenunterricht versäumt (weil dieser
Unterricht Geld kostet). Damit signalisierst Du Deinem Sohn,
dass etwas nur dann einen Wert besitzt, wenn man dafür
bezahlen muss. Hast Du schon einmal darüber nachgedacht?

Auch das nicht. Es ging gar nicht um Schwänzen. Hätte er es mit Absicht sausen lassen, wäre es Schwänzen. Er hat es aber wirklich vergessen, er war nämlich ganz erschrocken, als ich es ihm sagte. Und vergisst denn nicht jeder mal irgendeinen Termin? Ich zumindest schon.
Ich finde es auch nicht unerhört, wenn er Gitarre versäumt - wäre er krank, würde er es ja zum Beispiel auch versäumen. Dann wäre es aber nicht zu ändern. Mich ärgert, daß ich ihr sage, er hat Gitarre und ihr ist es egal. Man hätte die zwei Nachsitzstunden durchaus auch auf zweimal legen können.
Gestern morgen war er gleich bei der Lehrerin und hat sich für sein Fehlen entschuldigt. Daraufhin blaffte sie ihn an, sowas könne man nicht vergessen. Ist das eine Art?

Und was die ganze Sache angeht: Mein Sohn weiß gar nicht, für wie bescheuert ich das alles halte. Ich habe ihm gesagt, da müsse er eben durch, er hats verbockt, also muss er es auch ausbaden. Ich habe nur versucht, einen Ansatz zu finden, um eine vernünftige Lösung zu erreichen. Erst, wenn ich alles in trockenen Tüchern gehabt hätte, hätte ich ihm gesagt, es ist so und so. Ergo vermittle ich ihm NICHT, daß was Kostenloses weniger wert ist.

Vermutlich werde ich sowieso nichts unternehmen. Es ist seine Klassenlehrerin und ich befürchte, wenn ich interveniere, muss er es doppelt ausbaden.
Was nämlich noch dazu kommt ist, daß er leider ein „Problemkind“ ist. Er ist seit kurzem wieder in psychologischer Behandlung, vermutete Diagnose ADS, nebenbei ein hoher IQ (an der Grenze zur Hochbegabung). Der Unterricht geht derzeit an ihm vorbei. Schon allein deshalb hat sie sich sowieso schon auf ihn eingeschossen.
Sie hat mir letztens ernsthaft den Vorschlag gemacht, ihn für ein Jahr in die Psychiatrie einweisen zu lassen, damit er „danach gefestigt zurückkommt“. Und warum? Weil sie persönlich die Diagnose ADS für eine Modeerscheinung hält. Sie (als Laie) würde eher auf Autismus tippen. Was nun völlig an der Realität vorbeigeht.

Wir sind inzwischen schon wieder bei Sympathienoten. Nicht, daß wir das alles nicht schonmal gehabt hätten… Sein letzter Grundschullehrer kam auch nicht mit ihm zurecht und prompt sank sein Notendurchschnitt um zwei ganze Noten. (Übrigens ist das nachweisbar: z.B.: Er hatte in der Grundschule zuletzt eine 4 in Sport, von seinem Klassenlehrer. Er ist absolut nicht unsportlich und bekommt jetzt plötzlich nur noch Einser und Zweier, schon seltsam, oder?)

Aber jetzt sind wir ja schon lange nicht mehr beim Thema.

Sorry, ist lang geworden, aber manchmal muss das einfach raus. Ich weiß manchmal echt nicht mehr, wo mir der Kopf steht, und ich danke Gott und sämtlichen Heiligen, daß meine Tochter so problemlos durch die Schule kommt. Wäre es bei ihr genauso, könnte man nämlich mich bald einweisen… :wink:

LG, Conny

1 „Gefällt mir“

Danke an alle! owt
owt

Hallo Martin,

Wer sich zu einer AG meldet, der ist auch verpflichtet, daran
teilzunehmen. Also ist auch jedes Fehlen
Entschuldigungspflichtig.

Siehe meine Antwort an Michael, er hat versucht, sich zu entschuldigen und wurde angeblafft.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die AG erst 5mal
stattgefunden hat, ist sie 14tägig? Was allerdings völlig
unerheblich ist.

Die AG ist ein Selbstbehauptungskurs. Es sind nur ca. 12 Termine oder so. Angemeldet hat er sich am Schuljahresanfang, seine Gruppe war aber erst jetzt dran. Zudem wurden die Termine recht kurzfristig angesetzt und haben schon meine Planung durcheinander gebracht. (z.B. Termine beim Kieferorthopäden sind kaum noch wahrnehmbar, weil meine Kinder an unterschiedlichen Tagen Mittagsschule haben und auch ich selbst ab und an nachmittags Termine habe…)

Kann es sein, dass die AG lediglich ein Vorwand für etwas ganz
anderes ist?

Siehe letztes Drittel meiner Antwort an Michael Bauer. Das sollte einiges erklären.

LG, Conny

Hallo Elke,

dass
a) was an der Schule so läuft, nicht so wichtig ist, wie das,
was man nebenher organisiert
und
b) dass Dinge, die Geld kosten mehr Wert haben, als Dinge, die
man umsonst bekommt.

und das stimmt dann nicht, wenn das Kind gar nicht weiß, daß Mama versucht, zu retten, was zu retten ist.
Aber siehe meine Antwort an Michael, die erklärt einiges.

LG, Conny

Guten Morgen,

ein klitzekleines Kommentar von mir dazu:

An Deiner Stelle würde ich den Schulleiter einschalten.

Die Nachsitzzeit ist vollkommen unangemessen und gerechtfertigt in keiner Weise, dass deswegen ein anderer Unterricht (unerheblich ob privat oder öffentlich) ausfällt.

Gruss

Hallo Conny,

er hat versucht, sich zu
entschuldigen und wurde angeblafft.

Die AG ist ein Selbstbehauptungskurs.

*fg – das passt natürlich!

Was meine Antwort oben betrifft - sie war nicht direkt an dich, eher an den wilden Watz gerichtet. Mir stieß dort der Automatismus auf, mit dem es hieß, dass der Gitarrenunterricht wichtiger sei.

Gruß
Elke

Hallo eklastic.

Nun ja, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich finde nicht, dass diese Strafe grundsätzlich falsch ist. In diesem Fall finde ich sie überzogen und ein bisschen Rücksicht der Lehrerin gegenüber einem 5-Klässler, der ja immerhin erst 11 ist, sollte schon sein. Wenn denn Nachsitzen sein muss, dann kann das doch auch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Da gibt es doch Möglichkeiten, wenn die Lehrerin das will.
Ich finde Nachsitzen sowieso bescheuert, das bringt niemandem was und schafft bloß Angst und Schrecken. Meistens werden die Kinder in irgendeine Klasse gesteckt, wo sie ihre Zeit absitzen. Und dafür eine Gitarrenstunde sausen zu lassen…egal ob sie Geld kostet oder nicht.

Gruß
T

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

wäre ich an deiner stelle, würde ich mich auch ärgern, es ist erziehungstechn. sinnvoll. die kinder haben eine verantwortung und sind eine vereinbarung eingegangen, die lehrer möchten unsere schüler zu verantwortungsbewußten personen erziehen, wenn nie eine strafe erfolgt- sagt sich die person: was kann mir schon passieren.
der lehrer sollte den schülern erklären, das seine zeit einen wert hat und das man mit seiner zeit nicht so sorglos umgehen möchte.
ich erlebe es immer wieder bei erwachsenen- wie liederlich sie mit der zeit des anderen umgehen. nimm es jetzt so an- es ist jetzt für dein sohn ein lernprozess ABER auch für die anderen. lg konstanze

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

da die Schule neben ihrem bildungs- auch noch einen Erziehungsauftrag hat, ist diese Strafe sehr angemessen und gerechtfertigt. Ein Schüler dar Klassenstufe 5 sollte schon wissen, dass er auch zu seinem Wort stehen muss. Mit der anmeldung zu einer AG hat er einen Vertrag abgeschlossen, der ihm entsprechende Verpflichtungen einbringt.

Unentschuldigt zu fehlen, sei es in der Schule oder später im Berufsleben ist schlichtweg nicht akzeptabel!

Ich finde es sehr gut, dass die Lehrerin ihm ein „Nachsitzen“ als Strafe anbietet. So kann der junge Mann gleich lernen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist.

Hallo Martin,

Nach aller mir bekannten Literatur und auch den Kommentaren zum Schulgesetz, handelt es sich bei Tagebucheinträgen und Nachsitzen eben nicht um Ordungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz. Vielmehr sind Dinge wie Strafarbeiten, Nachsitzen, etc. vorgelagerte Maßnahmen, sog. „pädagogische Maßnahmen“. Erst wenn diese keinen Erfolg haben, dürfen überhaupt Erziehungs- und Ordungsmaßnahmen eingeleitet werden, es sei denn, die Schwere des „Vergehens“ des Schülers ist so schlimm, dass unmittelbar Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden müssen. Die Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz beginnen nach meiner Kenntnis mit dem sog. Rektoratsarrest, also einer Art Nachsitzen beim Schulleiter und enden mit dem Schulverweis. Praktische Relevanz hat diese Unterscheidung bei den Rechtsfolgen. Eine pädagogische Maßnahme stellt alleine keine rechtserhebliche Maßnahme dar, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann, dies ist nur bei Maßnahmen nach § 90 möglich.

Kurzum: Es handelt sich bei einem Nachsitzen von 2 Stunden lediglich um eine pädagogische Maßnahme.

Weiter sollen alle Maßnahmen (egal ob pädagogische Maßnahme oder Erziehnungsmaßnahme nach § 90 SchG) dazu dienen, dem Schüler bei der Überwindung seiner persönlichen Schwierigkeiten zu helfen. Ein Sanktionscharakter sollen und dürfen solche Maßnahmen nicht haben!

Da pädagogische Maßnahmen, wie bereits oben erwähnt, vorgelagerte Maßnahmen zu § 90 SchG sind, sind auch hier die verwaltungsrechtlichen Grundsätze zu berücksichtigen. Demnach muss jede Ermessensentscheidung ( jede Entscheidung, bei der es mehrere Handlungsalternativen gibt) gewissen Anforderungen genügen. Zunächst muss eine Maßnahme geeignet sein. Geeignet ist eine Maßnahme in diesem Fall dann, wenn sie dem Schüler dabei hilft, sich in Zukunft an seine Termine zu halten. Dies kann sicherlich unproblematisch bejaht werden. Weiter muss eine Maßnahme aber auch immer das „mildeste Mittel“ darstellen. Es gilt also zu prüfen, ob mit einem milderen Mittel nicht das gleiche Ziel hätte erreicht werden können. Hier frage ich mich eben, hat ein Gespräch mit dem Schüler stattgefunden? Wurde mit dem Schüler vereinbart, was sich in Zulunft ändern soll? Hätte der Schüler nicht auch einen Aufsatz zum Thema „Pünktlichkeit“ schreiben können?

Alles in Allem denke ich, dass hier mit der pädagogischen Maßnahme etwas über das Ziel hinaus geschossen wurde. Ein Gespräch hätte wohl auch zum gewünschten Erfolg führen können.

Hallo auch,

du bist natürlich schon erwachsen und absolut fehlerfrei auf die Welt gekommen.

Ich frage mich, ob nicht auch ein Lehrer mal etwas vergessen kann? Und wenn ja, wer verordnet ihm dann Nachsitzen?

Wir reden hier immerhin von einem „Ersttäter“. Und in diesem Fall finde ich - auch wenn du anderer Meinung bist - die Strafe überzogen.

LG, Conny

PS: Auch ein Schulamtsmitarbeiter war dieser Meinung…

Ich glaube nicht, daß das gute Kind in der 5.Klasse schon geschäftsfähig ist. Somit kann es auch keine rechtswirksamen Willenserklärungen abgeben.

Ich weiß gar nicht, ob „Nachsitzen“ überhaupt eine erlaubte Strafe ist. Abgesehen davon finde ich es extrem lächerlich. Da hat wohl jemand Freitag nachmittag nichts zu tun. Freie Arbeitseinteilung ist heute, besonders in kreativen Berufen, völlig normal.

Wenn er natürlich Aufgaben übernommen hat, sollte er sich abmelden, ansonsten würde ich sagen: Wunschkonzert! Und ein Eintrag im Klassenbuch…nicht unbedingt beängstigend.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]