Strafe Morddrohung für vorbestraften Ex-Häftling

Hallo,

Welche Strafe ist zu erwarten wenn jemand eine Morddrohung per Facebook sendet, wenn er bereits wegen Drohung, Nachstellung und Belästigung fast 2 Jahre im Gefängnis gesessen hat?

Zur Erklärung:

Mein Ex-Freund saß ca 2 Jahre im Gefängnis wegen Morddrohungen, Stalking, Beleidigung, Körperverletzung. Vor ca 1 jahr wurde er entlassen. Er ist somit auch nicht auf Bewährung.

Im Mai habe ich ihn wegen Beleidung angezeigt, da er mir im Internet Nachrichten gesendet hatte, in denen er mich beleidigte. Dies habe ich Angezeigt, doch mein Anwalt sagte mir, dass er dafür höchstwahrscheinlich nicht erneut ins Gefängnis muss. Das Verfahren läuft auch noch.

Vor 2 Wochen schrieb er meinem neuen Freund nun folgende Dinge: „ich schlag so lange auf dein Kopf ein bis du verblutest, Totschlag 5-8 jahre aus Affekt, 2/3 muss ich absitzen, mit meinen Händen nehm ich deine Schädelknochen auseinander und leg sie neben deinen Kopf“. Er hat dies sofort bei der Polizei angezeigt, doch auch dort konnte man ihm keine genauen Angaben machen wie die Erfolgschancen aussehen.

Kennt sich jemand aus damit? Sind diese Worte nicht eindeutig eine Morddrohunh? Welche Strafe ist zu erwarten, da er ja schonmal wegen ähnlichen Dingen im Gefängnis saß?

Vielen Dank für Antworten

Es ist nicht seriös möglich, Aussagen zu einer zu erwartenden Strafe zu machen.

Tut mir leid, da kann ich keine qualifizierte Antwort geben.
Viel Erfolg bei anderen Experten. Ist wohl eher eine Frage für den Bereich Strafrecht als für den Bereich Strafvollzug.
Gruß
Hermann