Strafe nicht eingetragener Reifen trotz TÜV

Hallo,

rein theoretisch:
Wenn man sich beim TÜV Reifen&Felgen eintragen lässt und der TÜVer meint, man müsste noch zur Zulassungsstelle damit, nur den Wisch im Auto mitführen reicht nicht.

Da der Brief aber noch bei der Bank ist und alles zu aufwändig scheint: Was würde passieren, wenn die Polizei das Fahrzeug anhält und bemerkt, dass die Reifen nicht eingetragen sind, obwohl die TÜV-Bescheinigung vorliegt.

Wie sieht das mit der Versicherung aus, wenns zum Unfall kommt? Weil zugelassen in dem Sinne sind die Reifen ja…

Vllt. kennt jemand die Problematik schon.

VG
ichhier82

Hallo,

Hallo,

rein theoretisch:
Wenn man sich beim TÜV Reifen&Felgen eintragen lässt und der
TÜVer meint, man müsste noch zur Zulassungsstelle damit, nur
den Wisch im Auto mitführen reicht nicht.

Der TÜV bestätigt in erster Linie die technische Unbedenklichkeit des Umbaus. Die Zulassungsstelle verifiziert und besiegelt den vollendeten Umbau im Fahrzeugschein. ( Alt )
Heute ( neuere Regelung ) müßte es je nach Datum der letzten Anmeldung " Zulassungsbescheinigung I+II " heissen.

Da der Brief aber noch bei der Bank ist und alles zu aufwändig
scheint:

Warum, zumindest in der alten Form hätte der Besitzer doch den FZG-Schein mit, in dem die Eintragung durch die Behörde ergänzt werden würde.

Was würde passieren, wenn die Polizei das Fahrzeug
anhält und bemerkt, dass die Reifen nicht eingetragen sind,
obwohl die TÜV-Bescheinigung vorliegt.

Sehr wahrscheinlich ein Ordnungsgeld, da die Eintragung von Amts wegen noch nicht erfolgte. Die technische TÜV - Abnahme ist noch keine Eintragung.

Wie sieht das mit der Versicherung aus, wenns zum Unfall
kommt? Weil zugelassen in dem Sinne sind die Reifen ja…

Entweder die Eintragung schnell nachholen oder die Versicherung befragen, wie sie es sehen würde.
Ein gewisser Zeitraum von erfolgreicher TÜV - Abnahme bis zur Eintragung beim Straßenverkehrsamt müßte ohnehin gewährt sein.

Vllt. kennt jemand die Problematik schon.

Allerdings nicht die genauen Zahlen und Zeiträume.

VG
ichhier82

mfg

ennlo

hi,
um was für eine abnahme handelt es sich denn ???
§ 19.3 oder 20 oder 22 stvzo??

es gibt eintragungen, da genügt es, wenn der anbau im zusammenhang mit einem gang zur zulassungsstelle irgend wann eingetragen werden muss. solange muss man das anbaugutachten mitführen.
schaue mal nach , steht meist im gutachten als bemerkung mit drauf.

hauptmann

Hallo Hauptmann,

Ich kenne es nur so, dass genehmigte technische Veränderungen am FZG zeitnah bei der Behörde eingetragen werden.

Zeitnah bedeutet :

heute beim TÜV gewesen…morgen eintragen lassen.
Aber neben möglicher Zeiteinteilng ist es freilich noch eine Kostenfrage.

Lasse ich das FZG stehen bis zur Eintragung, oder wurden die Kosten lediglich auf Teile und TÜV berechnet ?

War doch mal einen Gedanken wert, wie am Donnerbalken.
Habe ich das " Abwischen " in irgendeiner Form schon dabei, oder habe ich hinterher mitunter ein Problem ?

mfg

ennlo