Strafe nicht gezahlte Gez gebühren?

Guten Abend!
Wenn man umgezogen ist, vergessen hat sich zu melden und 3 Monate keine GEZ gezahlt hat und sich jetzt für die GEZ anmeldet, muss man dann angeben, dass man schon seid 3 Monaten dort lebt oder kann man das verschweigen? Oder kann man das nachzahlen bzw. wie hoch sind die Strafen, die da auf einen zukommen können? Und darf die GEZ das durch Mietvertrag überprüfen als könnte Sie beim Mieter den Mietvertrag einsehen?

Danke schonmal

mfg

Hallo auch guten Abend,

also erstens muss man nicht alles sagen, was man weiß. Das macht nicht mal der Anwalt.

Wenn man vergisst die GEZ anzumelden, ist es weiter nicht tragisch. Wenn Sie bei der GEZ schon registriert sind, zahlen Sie ja sowieso. Egal wo sie wohnen. Nur wenn Sie sich ganz neu anmelden. Dann sind Gebühren fällig, ggf auch rückwirkend.
Wichtig ist nur das Sie alle Geräte angeben, Sie zahlen deshalb nicht mehr…
Also Sie melden ein TV und Radio, so dürfen Sie auch 2 Radios oder Fernseher haben.
Die GEZ hat keine Rechte in Ihre Wohnung bzw Haus hineinzugehen, geschweige denn den Mietvertrag ansehen. Dort steht ja nicht, wann Sie sich ein Radio oder TV gekauft haben.
Aber anmelden sollte man auf jeden Fall diese Dinge.

Lieben Gruß ich hoffe ich konnte helfen.

Einfach anmelden und Datum des Einzugs eintragen.
Eine Strafe ist nicht zu erwarten.
Den Mietvertrag geht die GEZ nichts an.

Hallo,

also eine Meldepflicht gibt es, wenn man umzieht nur für die Behörde. So muss man sich ummelden, wenn man den Wohnort meldet. Ich gehe mal davon aus, dass Du jetzt umgezoigen bist. Also meldest Du Dich jetzt bei der GEZ an und gibst an, das Du nun, ab Anmeldezeitpunkt die Leistungen der GEZ nutzen willst. Deine privaten Verhältnisse gehen die GEZ nichts an. Du meldest Dich einfach an und dann zahlst Du ab Anmeldezeitpunkt. Das Einrichten einer neuen Wohnung kann dauern. Und ich gehe mal davon aus, das Du Dir jetzt ein TV-Gerät gekauft hast und dieses anmeldest.

Das wars:wink:

Hi,
ich war noch nicht in dieser Lage. Aber wie sollen Sie Dir nachweisen, daß Du in den letzten 3 Monaten direkt nach Deinem Umzug einen Fernseher oder Radio im Betrieb hattest, geschweige denn Zeit für das Aufstellen/Installieren? Hattest Du denn vorher Dich dort abgemeldet? (Ein Autoradio muß auch angemeldet sein). Wenn nein, mußt Du ja nur eine Adressummeldung machen und es läuft weiter. Und auch wenn Du z.B. von den Eltern ausgezogen bist, zahlen die ja weiter und Du kannst es dort genutzt haben. Ich persönlich würde es jetzt schlicht anmelden und gut ist. Und auch wenn Du es sagst, wäre es eigentlich heftig, ehrlichen Menschen noch eine Strafe aufzubrummen. Nachzahlen sollte eigentlich reichen. Schließlich hat man auch beim Autoummelden meines Wissens nach 3 Monate Zeit.
Viele Grüße
Saharakatze

Hallo,

sorry aber von der GEZ hab ich so garn keine Ahnung, nur soweit ich weiß dürfen sie nicht in die Mietverträge Einsicht verlangen.

Gruß

Hallo,
wenn Du bereits bei der GEZ angemeldet bist, brauchst Du nur die Ummeldung erledigen. Die GEZ läuft weiter bis Du die Abmeldung einreichst. Du kannst also damit rechnen, dass Du eine Mahnung erhälst. Die Höhe der Mahngebühren kann ich Dir nicht sagen.

Warst Du noch nicht bei der GEZ gemeldet, so musst Du die Anmeldung ausfüllen. Entsprechend der Anmeldung fallen dann die Gebühren an.

Die GEZ hat nicht das Recht Deinen Mietvertrag einzusehen und darf Sie ohne Deine Zustimmung die Wohnung betreten. Sie kann aber Nachbarn befragen,
ob Sie wissen, ob Du einen Fernseher hast und seit wann. Sollten diese dies Bestätigen, sieht es
schlecht aus. Ein Nachbar ist aber ebenfalls nicht verpflichtet Auskunft zu erteilen.

Ich hoffe, die Aussage hilft Dir.

MfG

Marga1065

Hallo,

viele Fragen auf einmal.

  1. Wenn man umgezogen ist, dann hat man mit Sicherheit schon vorher eine Registrierung bei der GEZ oder ist das eine Erstanmeldung gleich von welchem Wohnort vorher?

  2. Nachzahlen geht auf jeden Fall mit Sicherheit ohne Strafe

  3. Mietvertrag verlangen darf die GEZ nicht und man braucht sie auch nicht in die Wohnung lassen

Ich hoffe damit geholfen zu haben.

MfG.

ich würde mir keinen stress machen, nicht zu zahlen ist nicht strafbar oder so ( http://www.recht-finanzen.de/contents/verbrauchersch… )

ist lediglich eine ordnungswidrigkeit. deshalb denke ich, dass die gez keinen aufstand machen wird, wenn sie sich nachträglich melden

lg