Strafe oder nicht?

Hallo,
zur Weihnachtszeit im Jahr 2009 habe ich mitbekommen das ein Bekannter in meinem Haus aus mehreren Briefkästen Briefe geholt hat und hat sie dann in meiner Wohnung geöffnet. In fast allen Briefen war Geld drin,das Verwandte oder Großeltern verschickt haben um eben ihren Angehörigen eine Freude zu Weihnachten zu machen. Jetzt möchte ich aber meinen Nachbarn mitteilen wer es gewesen ist und würde gern wissen wollen, ob meinen Bekannten eine Anzeige droht, wie lange eine solche Sache verfolgt wird und ob ich mit belangt werden kann, weil ich davon wusste, obwohl ich von dem Geld nichts angenommen habe? Bitte um schnelle Antwort! Danke Ralph

Warum hat der Freund die Briefe nicht in seiner eigenen Wohnung geöffnet? Haben die Geschädigten Anzeige erstattet?

Egal, ob du von dem gestohlenen Geld selbst Etwas genommen hast oder nicht, durch die Mitwisserschaft Hast Du dich, meiner Meinung nach, strafrechtlich schuldig gemacht. Aber auf jeden Fall solltest du unbedingt einen Anwalt konsultieren, der wird dich kompetent beraten. Falls du kein Geld Für einen Anwalt hast, besorge dir bei deinem Örtlichen Amtsgericht Einen Beratungsschein.

Hallo verstoß gegen das Briefgeheimnis
Meines wissens nicht unter 2 Jahre.
Würde mir was gutes überlegen warum erst jetzt die Anzeige, und mögliche Mittäterschaft das wir der Täter wahrscheinlich aussagen !!
Gruß Marco
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