Eines Tages flattert eine Schriftliche Anhörung ins Haus. Wegen Parkens auf dem Geheweg. Es gab aber gar kein Knöllchen! Die STelle ist so, dass sie wie der Gehweg gepflastert ist und nicht wie die Parkplätze daneben. Es mag sein, dass diese Stelle schon zum Gehweg gehört. Aber ohne Knöllchen? Wie kommt es? Da ist Platz für 3 Wagen und die Einwohner des Hauses parken seit Ewigkeit dort… Bringt ein Widerspruch etwas?
Gegen die Anhörung gibt es keinen Widerspruch. Entweder sagt man was oder lässt es bleiben.
Gegen ein Bußgeld, dagegen kann man Widerspruch einlegen, aber so weit ist es ja noch nicht.
Ein Knöllchen kann man immer wie ein Friedensangebot ansehen, man zahlt und die Sache ist vergessen. Aber wenn einer der beiden Seiten aus irgendwelchen Gründen nicht will, dann kommt eben das Bußgeldverfahren.
Gruss
Iru
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