Strafe überfälliger TÜV & Verbandskasten

Hallo,

bekommt man beim TÜV selbst auch ne Strafe, wenn der Termin über 4 Wochen überschritten wurde? Oder nur, wenn einem die Polizei erwischt?

Verbandskasten: Warum kann der ablaufen? Pure Geldmacherei oder wirklicher Grund?

Vielen Dank für Aufklärung
Anke

Hi,

Verbandskasten: Warum kann der ablaufen? Pure Geldmacherei
oder wirklicher Grund?

Der Hintergrund hierfür ist, daß Verbände etc. steril verpackt sind. Nach dem Ablaufdatum kann es sein, daß die Verpackung auch durch die teilweise extremen Temperaturschwankungen im Auto undicht wird und somit keine Sterilität mehr gewährleistet ist. Wie weit das allerdings bei der Erstversorgung am Unfallort, der ja auch sicherlich nicht steril ist, von Bedeutung ist, ist mir schleiferhaft. Im Worst Case ist es sicherlich besser, mit einem abgelaufenen Verbandkasten 1. Hilfe zu leisten als gar nichts zu machen, eine Weiterversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus kommt ja sicherlich noch hinterher.

Ich für meinen Fall verwende das abgelaufene Verbandmaterial ganz normal im Haushalt weiter.

Gruss,
Julia

Hallo Anke

bekommt man beim TÜV selbst auch ne Strafe, wenn der Termin
über 4 Wochen überschritten wurde? Oder nur, wenn einem die
Polizei erwischt?

Nur die Polizei kann diese Ordnungswidrigkeit „abstrafen“, der TÜV muss Dir eine neue Plakette erteilen, natürlich nur, wenn mit dem Auto alles OK ist.
Gruß Grisu

Hallo,

habe vor zwei Wochen einen 26 Jahre alten Toyota in Showroom Qualität gekauft mit einem Verbandskissen von 1982 drin, KAUFHOF Beleg vom 29.04.82

Wolltest Du Dich mit so altem Gelumps auf ner offenen Wunde behandeln lassen von mir ? *lach*

Denk mal nach…

gruß
dennis

Moin,

bekommt man beim TÜV selbst auch ne Strafe, wenn der Termin
über 4 Wochen überschritten wurde? Oder nur, wenn einem die
Polizei erwischt?

Nein. Der TÜV ist eine private Organisation und hat dahingehend keinerlei Befugnisse.

Verbandskasten: Warum kann der ablaufen? Pure Geldmacherei
oder wirklicher Grund?

Nun, die Normen für den Verbandskasten haben sich schon mal geändert. Aber das wäre ein auffälliger Grund. Es geht viel mehr um das Alter des Inhalts. Pflaster klebt nicht mehr richtig oder ist durch hohe Temperaturen im Auto im Laufe der Jahre zu einem Klumpen geworden. Durch Feuchtigkeit ist die Schere verrostet etc. alles schon gesehen.
Sinnvoll ist das also schon.

Gruss Jakob

Hallo,

bei meinem Wagen ist der Verbandskasten mit einem Gurt im Ko-Raum befestigt. Da ich aus Kostengründen nicht alles ersetzen wollte, habe ich nur das Innenleben komplett gewechselt und das außen stehende Verfallsdatum handschriftlich geändert.
Ich stand zwar daneben, wo bei der letzten HU der Prüfer einen Blick in den Ko-Raum warf. Ob der aber überhaupt auf das Datum geachtet hat, habe ich nicht gesehen. Aufgemacht hat er den Kasten definitiv nicht.

Ich kenne den Gesetzestext nicht genau, ich habe aber mal gehört, dass nirgendwo im Gesetz geschrieben steht, dass der Verbandkasten nur ein bestimmtes Alter haben darf. Nur vorhanden muss er halt sein. Demnach dürfte auch ein viel zu alter Kasten weder bei der HU noch bei Verkehrskontrollen geahndet werden.

Natürlich versteht es sich von selbst, dass man nicht einen Verbandskasten spazieren fährt, der uralt ist.

Beste Grüße
Guido

Moin Guido,

bei meinem Wagen ist der Verbandskasten mit einem Gurt im
Ko-Raum befestigt. Da ich aus Kostengründen nicht alles
ersetzen wollte, habe ich nur das Innenleben komplett
gewechselt und das außen stehende Verfallsdatum
handschriftlich geändert.

Geht auch. Oft werden ja sogar nur die Füllungen angeboten.

Ich stand zwar daneben, wo bei der letzten HU der Prüfer einen
Blick in den Ko-Raum warf. Ob der aber überhaupt auf das Datum
geachtet hat, habe ich nicht gesehen. Aufgemacht hat er den
Kasten definitiv nicht.

Prinzipiell muss er das auch nicht. §35h StVZO besagt ja lediglich, dass der Inhalt der DIN 13164 vom Januar 1998 entsprechen muss und so verpackt werden muss dass er vor Staub, Feuchtigkeit, Kraft- und Schmierstoffen geschützt ist.
Abs.4 sagt sogar aus, das auch anderes Erste-Hilfe Material mitgeführt werden darf, sofern es bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit den selben Zweck erfüllt.
In der Praxis heisst das also, ich kann auch irgendwas anderes in einer nicht beschrifteten IKEA-Box dabeihaben und es wäre streng rechtlich sogar einwandfrei. Und die DIN 13164 hat wohl kaum ein Polizist parat bei einer Verkehrskontrolle :wink:

Ich kenne den Gesetzestext nicht genau, ich habe aber mal
gehört, dass nirgendwo im Gesetz geschrieben steht, dass der
Verbandkasten nur ein bestimmtes Alter haben darf. Nur
vorhanden muss er halt sein. Demnach dürfte auch ein viel zu
alter Kasten weder bei der HU noch bei Verkehrskontrollen
geahndet werden.

Nur wenn er von vor 1998 ist. Da ist die DIN geändert worden (meines Wissens nach kamen die Schutzhandschuhe aus Latex dazu).
Die DIN gibts hier zum gucken: http://www.drk.de/erstehilfe/ehonline/lehrgang/anhan…
Wobei ich gestehe, das ich damals die Dreieckstücher oft als Lappen missbraucht habe wenn gerade nix anderes da war.

Natürlich versteht es sich von selbst, dass man nicht einen
Verbandskasten spazieren fährt, der uralt ist.

Klar. Denn so teuer sind die ja nun wirklich nicht. Für andere habe ich den Kasten noch nie gebraucht. Aber da ich mich selbst bei Reparaturen am Auto schon mal verletzt habe :wink:

Gruss Jakob

Guido

Moin,

… Oder nur, wenn einem die Polizei erwischt?

Verbandskasten: Warum kann der ablaufen? Pure Geldmacherei
oder wirklicher Grund?

Zu beachten ist zudem, dass einige Teile des Verbandkastens einem Verfallsdatum unterliegen. Verbandkästen, die nach 1989 hergestellt wurden, sind mit diesem versehen. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/verba…

206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Material in
 Kraftfahrzeugen
206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift
 über mitzuführendes Erste-Hilfe-
 Material
206.1 einen Kraftomnibus § 35h Abs. 1, 2 15 EUR
 § 69a Abs. 3 Nr. 7c
206.2 ein anderes Kraftfahrzeug § 35h Abs. 3 5 EUR
 § 69a Abs. 3 Nr. 7c

http://bundesrecht.juris.de/bkatv_2002/anlage_8.html

Vielen Dank für Aufklärung
Anke

mfg
W.

Hallo Jakob,

Geht auch. Oft werden ja sogar nur die Füllungen angeboten.

… und sind sogar noch billiger :smile:

Nur wenn er von vor 1998 ist. Da ist die DIN geändert worden
(meines Wissens nach kamen die Schutzhandschuhe aus Latex
dazu).

Stimmt, da war mal was. Schutzhandschuhe und diese Rettungsdecke wurden eingeführt, glaube ich.

habe ich den Kasten noch nie gebraucht. Aber da ich mich
selbst bei Reparaturen am Auto schon mal verletzt habe :wink:

Na, dann war die Anschaffung wenigstens nicht ganz nutzlos :wink:

Beste Grüße
Guido

Verbandskasten: Warum kann der ablaufen? Pure Geldmacherei
oder wirklicher Grund?

Steriles Verbandmaterial ist nur über einen bestimmten Zeitraum garantiert steril, danach darf es nicht verwendet werden.

So richtig Sinn machen Verbandkästen aber nicht. Kein Mensch wird bei einem VU einen Verletzen „verbinden“ und Pflaster kleben bringt einen auch nicht weiter.

Der Inhalt sollte auf die wirklich nötigen Dinge reduziert (und erweitert!) werden.
M.E. sinnvoll sind:

  • Verbandpäckchen, Mullbinden, Dreiecktücher: Nur für Kompressionsverbände bei lebensbedrohlichen Blutungen
  • Beatmungshilfen
  • vernünftige Handschuhe (die, die dort drin sind, sind meistens völlig untauglich für Männerhände)
  • Rettungsdecken

Wenn Du einem Opfer einen schönen Verband um seine Kopfplatzwunde angelegt hast, was meinst Du, was die eintreffenden Rettungsassistenten als erstes machen? Die Wunde inspizieren! Und der Verband…

Wenn ihr jemanden helfen wollt, dann achtet auf drei Dinge: Atmung, Bewusstsein, Kreislauf. Wenn eins davon gestört oder bedroht ist, muss sofort geholfen werden.
Und wenn ihr nicht helfen wollt, …

… dann verlasst diesen Planeten bitte umgehend!!!