Strafe verbüsst - und nun?

Hallo zusammen,

gerade stellt sich in einer Diskussion folgende Frage: mal angenommen jemand stellt irgendwas kriminelles an, wird erwischt und muss dafür für einige Zeit (sagen wir mal 6-12 Monate) ins Gefängnis. Nun sitzt er seine Strafe ab und kommt raus. Gilt der nun als „vorbestraft“?

Sodele, nun ist er wieder draussen, und nach einer Zeit stellt er wieder was vergleichbares kriminelles an. Wird ihm dann die vorherige (inzwischen verbüsste) Tat negativ angerechnet?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

gerade stellt sich in einer Diskussion folgende Frage: mal
angenommen jemand stellt irgendwas kriminelles an, wird
erwischt und muss dafür für einige Zeit (sagen wir mal 6-12
Monate) ins Gefängnis. Nun sitzt er seine Strafe ab und kommt
raus. Gilt der nun als „vorbestraft“?

Ja, bei einer Freiheitsstrafe ab 3 Monaten oder Geldstrafe ab 90 Tagessätzen enthält das Führungszeugnis einen entsprechenden Vermerk

Sodele, nun ist er wieder draussen, und nach einer Zeit stellt
er wieder was vergleichbares kriminelles an. Wird ihm dann die
vorherige (inzwischen verbüsste) Tat negativ angerechnet?

Ja, das ist Sache der Strafzumessung, d.h. der genauen Festsetzung der Strafe im Rahmen der Strafvorschrift. Gem. § 46 StGB ist auch das Vorleben des Täters strafzumessungsrelevant.

Gruß Holger

Hallo Holger,

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort :wink: Und dann noch eine Zusatzfrage. Nun ist unser freundlicher Delinquent also im Gefängnis gewesen hat brav seine Strafe abgesessen und gehabt sich fortan als braver Bürger. Wird dann seine verbüsste Strafe irgendwann auch wieder gelöscht? Falls ja: Gibt es da eine Korrelation zur Strafhöhe? Also je höher die Strafe war, umso länger steht sie auch im Führungszeugnis?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort :wink:

Gerne :smile:

Und dann
noch eine Zusatzfrage. Nun ist unser freundlicher Delinquent
also im Gefängnis gewesen hat brav seine Strafe abgesessen und
gehabt sich fortan als braver Bürger. Wird dann seine
verbüsste Strafe irgendwann auch wieder gelöscht? Falls ja:
Gibt es da eine Korrelation zur Strafhöhe? Also je höher die
Strafe war, umso länger steht sie auch im Führungszeugnis?

Ja, sie wird aus dem Bundeszentralregister getilgt.
Bei Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten (die aber sowieso nicht im allgemeinen Führungszeugnis angegeben werden): nach 5 Jahren
bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr: nach 10 Jahren
bei höheren Freiheitsstrafen: nach 15 Jahren
bei schweren Sexualstraftaten (Vergewaltigung und ähnliches): nach 20 Jahren.

Kann man hier nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Gruß Holger