Hallo Experten - keine Ahnung, ob die Frage hier oder im Autoforum besser aufgehoben ist - der MOD möge entscheiden.
Als ich vor kurzem in Paris war und um den Arc de Triomphe fuhr, filmte ich dies via DigitalKamera aus dem Auto - besser gesagt, ich wollte, da sprangen mir zwei Männchen vor das Auto und „baten“ mich, rechts ran zu fahren.
Ich musste einen langen Vortrag über mich ergehen lassen, ich zeigte mich allerdings auch sehr einsichtig, musste dann alle Papiere zeigen und
ich durfte, ohne etwas bezahlen zu müssen, weiter fahren.
Meine Frage: ist das normal, oder hatten die irgendwie Mitleid mit mir? Der Polizist erklärte mir , das sei so ungefähr das Gleiche, als wenn ich mit dem Handy telefonierte. Und darauf steht, so glaube ich, in Frankreich eine recht hohe Strafe.
Bitte um Antwort, ob ich auch hätte bezahlen können/müssen.
Danke.
MFG
Henning
also ich als Nicht-Experte wuerde mal sagen, das es in Frankreich die gleichen rechtliche Vorraussetzungen bestehen wie bei uns in D. Wenn im Gesetz nicht expliziet das Vergehen aufgefuehrt ist, dann gibt es auch keine Stafe. Telefonieren ist genau benannt, aber es gibt keine Verordnung/Gesetz, das das fotographieren waehred der Fahrt verbietet, genauso wenig wie Zeitung lesen, Nasenbohren, Kaffeekochen etc. Und aus diesem Grund glaube ich das auch in Frankreich kein Bussgeld faellig ist. Uber das Gefahrenpotenzial moechte ich mich nicht auslassen, allerdings ist es so wenn das fotographieren ursaechlich fuer einen Unfall war, sieht es aber ganz anders aus.
Tschau
Peter
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also ich als Nicht-Experte wuerde mal sagen, das es in
Frankreich die gleichen rechtliche Vorraussetzungen bestehen
wie bei uns in D.
nach meinem Nicht-expertenhaften-Hörensagen dürfen Polizisten in F so gut wie alles was ihnen persönlich Spaß macht. Darauf verlassen, dass es „wie in D ist“ würde ich mich nicht
es sieht so aus, als hätte die frz. Verkehrspolizei größere Entscheidungsbefugnisse als ihre deutschen Kollegen. Ich habe hier (bewahre ich als „Souvenir“, weil ich in F selbst mal Mist gemacht habe) einen Auszug aus der frz. StVO (ich kürze etwas):
„Der Kfz-halter, der gegen die frz. StVO verstoßen hat und keinen ständigen Wohnsitz oder kein Arbeitsverhältnis in F […] hat, setzt sich der Zurückbehaltung seines Fahrzeugs aus.
Um die Stillegung und die Strafverfolgung zu vermeiden, kann er sofort dem protokollaufnehmenden Beamten eine Pauschalgeldbuße zahlen.“
Die betrug im Jahr 2000 nach heutiger Währung 150 Euro (die musste ich bezahlen, in bar) und ist bestimmt teurer geworden. Viele Verordnungen der StVO halte ich selbst für Humbug - aber wenn jemand mit einer Kamera vor dem Gesicht im Kreis um den Triumphbogen fährt, und dabei nicht mal in Fahrtrichtung gucken kann, dann ist das doch Verkehrsgefährdung, oder? Und zwar noch gefährlicher, als während der Fahrt zu telefonieren.
Nix für ungut, aber die hätten dich also schon zur Kasse bitten können, denke ich.
Hallo Pit,
ja, aber die Kamera lag auf dem Lenkrad auf, ich habe nicht durchgeschaut, trotzdem nicht ungefährlich. war ja auch nur eine Ausnahme. Aber ich hatte auch das Gefühl, dass die mir recht wohlgesonnen waren.
Toi toi toi, aber bis jetzt habe ich in Frankreich nur positive Erfahrungen gemacht, egal wo ich war. Jeder war freundlich und hilfsbereit, nie Geschimpfe, oder Gehupe. Ich liebe sie halt, die Franzosen.
Bis dann Pit,
MFG
Henning