Hallo,
mal folgender Fall angenommen:
Sportverein (e.V.) hat mehrere Abteilungen, z.B. Tennis, Fussball, Handball. Die Unterabteilungen sind keine e.V.
Die Mitglieder sind Mitglied im e.V., wofür die Beiträge zahlen und auch Mitglied in der Unterabteilung, wo sie in eine getrennte Kasse zahlen.
Nun gibt es Stress, weil eine Unterabteilung quasi gemeinsam gegen Satzungsbestimmungen verstoßen hat.
Der e.V. hat gem. der Satzung eine Strafe verhängt und droht bei Nichtzahlung mit dem Ausschluss der Unterabteilung bzw. der Mitglieder dieser Unterabteilung.
Die Unterabteilung steht fest auf dem Standpunkt, nicht gegen die Satzung verstoßen zu haben.
Eine Assicht auf Einigung gibt es nicht, wie kann sich die Unterabteilung ggf. rechtlich gegen die Strafe bzw. gegen den Ausschluss wehren?
Holygrail
Nun gibt es Stress, weil eine Unterabteilung quasi gemeinsam
gegen Satzungsbestimmungen verstoßen hat.
Das ist wohl ein Streitpunkt der nur duch genaue Würdigung der Satzung beantwortet werden kann.
Eine Assicht auf Einigung gibt es nicht, wie kann sich die
Unterabteilung ggf. rechtlich gegen die Strafe bzw. gegen den
Ausschluss wehren?
Soweit die Satzung nicht den Zwischenschritt einer Schlichtung vorsieht bleibt nur noch der Weg der Zivilklage. Aus meiner persönlichen Erfahrung haben solche Klagen gute Aussichten auf Erfolg und zwar nicht weil der Ausschlussgrund nicht gerechtfertig wäre, sondern weil gegen formelle Sachen verstoßen wurde und der Ausschlussbeschluss unwirksam war.
Wenn das Zerwürfnis mit dem Verein mal da ist wäre auch noch der weg der eigenen Vereinsgründung möglich. Das kostet jedenfall weniger Stress.
ml.
Hallo,
Frage ist, wer will gegen wen klagen?
Die Unterbateilung ist kein e.V., falls also die Mitglieder der Unterabteilung ausgeschlossen werden, könnte doch ggf. nur jedes einzelne Mitglied, soweit es das dann will, gegen den Ausschluss klagen, oder sehe ich das falsch?
Beklagter wäre in dem Fall der e.V.?
Gruß
Holygrail