Seit wann wird die Strafermittlung in Deutschland nach dem sogenannten Wohnortprinzip zugeordnet ?
Ist es wirklich wahr, das Anzeigen in Deutschland, nach dem Wohnortprinzip immer wieder der örtlichen Polizeidirektion zugeteilt werden, egal ob diese in einer anderen Stadt, einer anderen Behörde z.B. LKA, BKA oder Online gestellt wurden ?
Seit wann hat dieses Gültigkeit ?
Bisher war ich der Meinung das Ermittlungen, nach Strafart, personeller Struktur, Qualifizierung und technischer Ausstattung der Behörde aufgeteilt werden ?