Hallo Experten,
ich wurde zur Zahlung einer Strafgebühr aufgefordert, da ich falsche Angaben zum Arbeitsgebinn gemacht hätte. Folgende Vorgeschichte:
Ich war arbeitslos und bekam eine Stelle zum 1.2., teilte dies dem Arbeitsamt auch mit.
Vom Arbeitgeber wurde ich gefragt, ob ich 2 Tage eher kommen könne, quasi als Praktikum. Klar, bin ich hin. Entgegen der mündlichen Vereinbarung -Arbeitsgebinn 1.2.- wurde im Vertrag 2 Tage früher als Vertragsbeginn eingetragen.
Später erhielt ich dann den Mahnbescheid vom Arbeitsamt.
Ich war froh, einen Job zu haben und habe die Gebühr gezahlt.
Jetzt möchte ich wissen, ob diese Strafgebührforderung überhaupt rechtens gewesen ist?
Danke für Antwort
Chrys