Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Tut mir leid - aber da kenn ich mich überhaupt aus
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Um die Frage beantworten zu können, benötige ich mehr Informationen.
Was für ein Gewinnspiel?
Wie alt sind sie?
M.f.G.
Wenn es zur Strafanzeige kommt, kann es zu einer Geldstrafe kommen. Wieviel weiß ich nicht.
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
okey trotzdem danke
ich bin 13 und das war so ein gewinnspiel wo man eine nachicht aufs handy geschickt bekommen hat das man damit machen kann.
Hallo,
ich denke mal, es geht um einen Minderjährigen, der sich als Erwachsener ausgegeben hat… In den meisten Fällen ist das nicht strafbar. Es kommt darauf an, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gewinnspiel steht (die AGB).
Regelmäßig ist bei diesen Gewinnspielen eines der wichtigsten Ziele, an Personalien von potentiellen Kunden zu gelangen. Man wird dann mit Werbung überhäuft. Und für die Werbebranche sind regelmäßig nur Erwachsene interessant. Das falsche Geburtsdatum ist dann ein Verstoß gg. die AGB und der Veranstalter könnte die Herausgabe des Gewinns verweigern.
Einige weitere Informationen dazu:
https://www.google.de/search?q=Teilnahme+an+Gewinnsp…
Es ist allerdings nicht üblich, bei falschem Geburtsdatum Anzeige zu erstatten. Manchmal wird damit gedroht, wenn doch noch ein Kaufvertrag zustande kommen soll.
Ansonsten vielleicht mitteilen: Welches Gewinnspiel?
Gruß
polos
Da Gewinnspiele in aller Regel kostenlos sind, scheiden vermögensdelikte wie betrug etc. aus; der Veranstalter büßt ja nichts ein, der „lügende“ Mitspieler will nichts unmittelbar Erlangen. Ein Anspruch auf wahre Angaben ist i.d.R. Nur vor Gericht und ähnlichen besonderen stellen strafbewehrt. Anderes kann bei besonderen Vereinbarungen gelten, wenn also der Deal dahingeht, dass es nur eine kostenlose ( bei ansonsten kostenpflichtiger) Teilnahme gegen „Verkauf“ richtiger Daten gibt. Aus strafrechtlicher Sicht also die Antwort: NEIN!
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Alles klar…
Entspannt bleiben, da steht eigentlich alles:
http://www.google.de/search?q=www.ausgewaehlter-gewi…
Hallo tuti123,
§ 263 StGB: „Wer durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt und sich oder andere dadurch bereichert wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft.“
Dies bedeutet, nur durch den hervorgerufenen Irrtum den Vorteil zu erlangen.
Das bedeutet in dem konkreten Fall: Wenn ich statt 1980 1990 angebe hat dies keinen Einfluss auf die Tatsache dass ich Gewinner bin, da im Jahr 2013 der eine 32 und der andere 22 ist. Sollte das Alter aber begrenzt sein auf z.B. 18 und ich bin 16, gebe aber als Geburtsjahr 1994 an, hätte ich den Gewinn nicht erhalten dürfen. Damit habe ich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (falsches Geburtsjahr), einen Irrtum erregt (dass ich über 18 bin) und dadurch den Vermögensvorteil (Gewinn erhalten).
Die Strafe ist entweder eine Geldstrafe (nicht Strafgeld), die sich in der Höhe nach dem Einkommen richtet, kann aber auch in schweren oder Wiederholungsfällen Freiheitsstrafe bedeuten.
Ich vermute jetzt mal: Du bist jugendlich und hast angegeben, dass Du über 18 bist. Damit fällst Du allerdings ins Jugendstrafrecht und wirst danach verurteilt. In der Regel werden dies Sozialstunden sein. Den Gewinn musst Du natürlich zurückzahlen.
Gruss Misterle
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Hallo.
Nachfolgende Straftatbestände (mit entsprechender Strafandrohung) könnten einschlägig sein, je nachdem, wie das Ganze von statten ging:
§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
oder
§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung.
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Grüße, Steffen
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Dazu müsste Ich schon ein wenig mehr Fleisch um den Knochen haben, den sie mir da vorwerfen…
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Mit 13 Jahren ist man strafunmündig, das heisst, man kann nicht bestraft werden.
M.f.G.
Hier liegt ein de facto ein Betrug vor. Ein Strafgeld darf von dem Gewinnspielausschreiber nicht verlangt werden. Es müsste, um eine Sanktion herbei zu führen, seitens des Gewinnspielveranstalters ein Strafnatrag gestellt werden.
Der aber mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden dürfte.
Muss man Strafgeld bezahlen wenn man bei einem Gewinnspiel ein
falsches Geburtsjahr angibt???
Wenn ja wie viel so ungefähr???
Hallo, und um Gottes Willen!!!
Bloß nix bezahlen, so einen Blödsinn hab ich ja selten gehört. Das ist Dummenfang.
mfg
Hallo tuti123,
Um „Strafgeld“ zu bezahlen, also zu einer Geldstrafe im strafrechtlichen Sinne verurteilt zu werden, bedarf es einer pönalisierten Handlungsweise, also einer strafbaren Begehung.
Ein Gewinnspiel ist ein, auf Glück basierender Handel, welcher dann wirksam wird, wenn zuvor genannte Bedingungen erfüllt wurden (richtige Gewinnzahlen etc.).
Wenn Du bei einem solchen Gewinnspiel falsche oder unwahre Angaben zu Deiner Person machst, dann ist nach meinem Wissensstand derzeit keine Straftat einschlägig. Du kannst aber Deinen eventuellen Gewinnanspruch verlieren.
Das ist aber dann eher im Bereich des Zivilrechts angesiedelt.
Ich hoffe ich konnte erhellen
Daniel M.
Lieber Fragensteller,
im Allgemeinen ist hier nicht mit einer Strafe zu rechnen. Es sei denn, die Falschangabe wurde zu betrügerischen Zwecken gemacht.
Außerdem kann der Gewinnspielveranstalter dich natürlich vom Gewinn ausschließen, wenn er die Täuschung bemerkt.
Grüße
Ich wüsste nicht, weshalb…
Die Angabe falscher Personlien ist nur gegenüber einer staatlichen Stelle (z.B. Polizei) verboten. Private Organisationen haben hier kein Recht.
Allerdings könnte eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht kommen, falsch der Firma ein Schaden entstanden ist. Das bedarf der Einzelfallprüfung.
Die Frage ist unverständlich.
Was für ein „Strafgeld“ sollte das sein???
Im Zweifel dürfte es eher so sein, dass bei falschen Angaben schlicht der Gewinnanspruch komplett entfällt (und ganz besonders dann wenn der Teilnehmer noch nicht 18 ist…)
Viele Grüße
OpiWahn