Person a (minderjährig) hat eine schusswaffe(cz75,echt+geladene scharfe munition)
A wurde bei einer rutine kontrolle mit
der pistole erwischt. Er hat 2 vorstrafen.
Welches strafmaß muss er erwarten?
Danke im vorraus
MfG Person B
Person a (minderjährig) hat eine schusswaffe(cz75,echt+geladene scharfe munition)
A wurde bei einer rutine kontrolle mit
der pistole erwischt. Er hat 2 vorstrafen.
Welches strafmaß muss er erwarten?
Danke im vorraus
MfG Person B
§ 51 Waffengesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Hallo sharkeys,
§ 51 Waffengesetz
Schön und gut.
Du hast aber schon gelesen, dass es sich in diesem hypotetischen Fall um eine minderjährige (!) Person handelt?
Grüße,
Tinchen
Hallo
§ 51 Waffengesetz
Schön und gut.
Du hast aber schon gelesen, dass es sich in diesem
hypotetischen Fall um eine minderjährige (!) Person handelt?
Den Hinweis verstehe ich nicht?!
Na und?
Moin,
§ 51 Waffengesetz
Schön und gut.
Du hast aber schon gelesen, dass es sich in diesem
hypotetischen Fall um eine minderjährige (!) Person handelt?
Und was soll uns das jetzt sagen? Verwechselst Du hier Minderjährig mit Strafmündig?
Gruss Jakob
Und was soll uns das jetzt sagen? Verwechselst Du hier
Minderjährig mit Strafmündig?
nö. aber es könnte sich vor einer antwort lohnen, erstmal nach zu fragen, findest du nicht?
Und was soll uns das jetzt sagen? Verwechselst Du hier
Minderjährig mit Strafmündig?nö. aber es könnte sich vor einer antwort lohnen, erstmal nach
zu fragen, findest du nicht?
Natürlich kann man nachfragen, aber das würde die andere Antwort nicht richtiger machen. Denn Minderjährig bedeutet ja nicht automatisch „Nicht strafmündig“, und darauf zielte die andere Antwort ab.
Natürlich kann man nachfragen, aber das würde die andere
Antwort nicht richtiger machen.
die andere antwort war eine rückfrage. zitat:
„Schön und gut.
Du hast aber schon gelesen, dass es sich in diesem hypotetischen Fall um eine minderjährige (!) Person handelt?“
vielleicht genauer lesen und weniger selber dazudenken?
Hab ich mir doch gedacht
Ich habe doch geahnt das da wieder was von Dir kommt.
Was hätte genauer lesen denn gebracht? Wäre dadurch ersichtlich, ob die besagte Person nun minderjährig (noch nicht volljährig)oder eben noch nicht strafmündig (noch nicht 14 Jahre alt)wäre? Eben. Nein.
Aber ich finde es schon bewundernswert wie Du hier durchs Forum trollst. Du wirfst immer nur irgendwelche Sachen in den Raum ohne auch nur im Ansatz auf die Frage einzugehen, geschweige denn etwas sachliches beizutragen.
Der einzige der sich hier was dazudenkt bist Du.
Gilt §51 etwa nicht für Minderjährige?
Wahrscheinlich kommt als Antwort von Dir nur wieder, wie meistens, ein verschwurbelter Satz, der aber mal wieder nichts mit dem Thema zu tun hat.
Ich habe doch geahnt das da wieder was von Dir kommt.
unsinn lasse ich halt selten unkommentiert stehen. wenn dir das nicht passt, gibt es durchaus möglichkeiten. du könntest aufhören, unsinn zu schreiben. du könntest aufhören, meine artikel zu lesen. du könntest dich auch ganz einfach komplett verziehen.
nur eins kannst du nicht: verhindern, dass ich dich kritisieren, wenn du unsinn schreibst.
Was hätte genauer lesen denn gebracht?
vielleicht hättest du es dann verstanden.
Wäre dadurch
ersichtlich, ob die besagte Person nun minderjährig (noch
nicht volljährig)oder eben noch nicht strafmündig (noch nicht
14 Jahre alt)wäre? Eben. Nein.
und du hast noch immer nichts dazu gelernt.
niemand hat geschrieben, dass irgendwer noch nicht strafmündig ist. das hast du dir nur ausgedacht.
btw., schon mal auf die idee gekommen, dass unmündige unter das jugendstrafrecht fallen könnten?
Aber ich finde es schon bewundernswert wie Du hier durchs
Forum trollst.
der troll bist du. keinerlei ahnung, aber große töne spucken.
Tut das eigentlich sehr weh?
Und sonst gehts Dir gut, Du?
Ich habe doch geahnt das da wieder was von Dir kommt.
unsinn lasse ich halt selten unkommentiert stehen. wenn dir
das nicht passt, gibt es durchaus möglichkeiten. du könntest
aufhören, unsinn zu schreiben. du könntest aufhören, meine
artikel zu lesen. du könntest dich auch ganz einfach komplett
verziehen.
nur eins kannst du nicht: verhindern, dass ich dich
kritisieren, wenn du unsinn schreibst.
Wenn Deine Kommentare wenigstens etwas zum Thema beitragen würden, aber nein, Du beschränkst Dich lediglich auf Beleidigungen um Deine Inkompetenz zu verschleiern.
Hat Dein Psychotherapeut Urlaub?
Sind Deine Spielkameraden im Schullandheim?
Anders ist das ja nicht erklärbar.
Und ob ich hier Beiträge schreibe oder nicht bestimmst ja nicht Du.
Aber Deine Artikel, die Du auch noch selbst mit einem Sternchen versiehst, sind wirklich nicht lesenswert. Da muss ich Dir recht geben.
Was hätte genauer lesen denn gebracht?
vielleicht hättest du es dann verstanden.
Wieder einmal eine nichtssagende Antwort. Damit wird aber klar dass Du es nicht verstanden hast.
Wäre dadurch
ersichtlich, ob die besagte Person nun minderjährig (noch
nicht volljährig)oder eben noch nicht strafmündig (noch nicht
14 Jahre alt)wäre? Eben. Nein.und du hast noch immer nichts dazu gelernt.
niemand hat geschrieben, dass irgendwer noch nicht strafmündig
ist. das hast du dir nur ausgedacht.
Hab ich auch nie behauptet. Aber es gibt hier immer wieder Leute wie Dich, die nur irgendetwas unbegründet in den Raum werfen.
Werde doch mal konkreter wenn Du angeblich so viel Ahnung hast.
Aber da kneifst Du, was mir klar war.
btw., schon mal auf die idee gekommen, dass unmündige unter
das jugendstrafrecht fallen könnten?
Ach nee. Deswegen gilt trotzdem das WaffG. Natürlich kann die Strafe für die Tat im Jugendstrafrecht anders ausfallen, Grundlage für das Urteil bleibt aber das WaffG. Nur darum geht es.
Auf meine Frage ob Du der Meinung bist, das §51 nicht für Minderjährige gilt hast Du erst garnicht geantwortet.
Hätte mich auch gewundert.
Aber ich finde es schon bewundernswert wie Du hier durchs
Forum trollst.der troll bist du. keinerlei ahnung, aber große töne spucken.
Eine kühne Behauptung. Es mag durchaus sein das ich auch mal falsch liege. Aber solange Du das nicht konkret benennst kann man Deine Beiträge nur belächeln. Alles nur verwaschenes Gelaber.
PLONK!
Und sonst gehts Dir gut, Du?
willst du mich beleidigen?
Wenn Deine Kommentare wenigstens etwas zum Thema beitragen
würden, aber nein, Du beschränkst Dich lediglich auf
Beleidigungen um Deine Inkompetenz zu verschleiern.
inkompetent ist derjenige, der eine rückfrage bezüglich minderjährigkeit gleich als behauptung der strafunmündigkeit versteht.
oweiah…
Hat Dein Psychotherapeut Urlaub?
Sind Deine Spielkameraden im Schullandheim?
na, wie gut, dass du hier keinen beleidigen willst.
Und ob ich hier Beiträge schreibe oder nicht bestimmst ja
nicht Du.
habe ich auch nicht versucht. lern lesen!
Aber Deine Artikel, die Du auch noch selbst mit einem
Sternchen versiehst, sind wirklich nicht lesenswert. Da muss
ich Dir recht geben.
du solltest aufhören zu projizieren.
Wieder einmal eine nichtssagende Antwort. Damit wird aber klar
dass Du es nicht verstanden hast.
ich habe es dir sogar erklärt. lern lesen!
Wäre dadurch
ersichtlich, ob die besagte Person nun minderjährig (noch
nicht volljährig)oder eben noch nicht strafmündig (noch nicht
14 Jahre alt)wäre? Eben. Nein.und du hast noch immer nichts dazu gelernt.
niemand hat geschrieben, dass irgendwer noch nicht strafmündig
ist. das hast du dir nur ausgedacht.Hab ich auch nie behauptet.
oh. ich muss das ‚lern lesen‘ nich erweitern: ‚lerne, deine eigenen texte zu lesen!‘.
aber nun reichts. das führt bei dir ja zu genau gar nichts. keinerlei erkenntnisgewinn mangels lesefähigkeit. dafür komplett lernresistent.
PLONK!
Vorhersehbar
Es kam, was kommen musste:
Nichts der Sache dienliches, nur das übliche Gerede am Thema vorbei.
Keine Antworten auf meine Fragen, aber um die Sache geht es Dir ja offensichtlich überhaupt nicht.
Gehts Dir nach dem PLONK jetzt besser?