Strafmaß bei Trunkenheit im Verkehr

Hallo,

die verweisung auf den strafbefehl verstehe ich nicht ganz,

ich auch nicht mehr, nachdem ich nochmal nachgelesen habe.
Ich hatte im Hinterkopf tatsächlich die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße o.ä., aber auch dem muss ja erstmal ein Richter zustimmen.
Also: den Quatsch einfach ignorieren, den ich da geschrieben habe.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

den Aspekt, dass bei jedem Menschen Alkohol unterschiedlich Wirkung in Bezug auf Reaktion zeigt und somit Promillegrenzen variabel sind, finde ich interessant. Der betroffene Autofahrer mit 0,96 Promille trinkt selten Alkohol, hat jedoch leider bei einer Weihnachtsfeier inspiriert durch Kollegen etwas zu tief ins Glas geschaut.
Vielleicht waren deshalb die Ausfallerscheinungen heftiger, da auch der Adrenalinspiegel beim Auftauchen der Polizisten gestiegen ist und eine gewisse Panik und Hilflosigkeit erzeugt hat.

Inwieweit der Richter sich dadurch eventuell milder stimmen läßt, bleibt abzuwarten.

Noch eine Anmerkung: Warum wird die Schlampigkeit der Polizei, einen PKW nicht ordentlich abzuschließen also „belanglos“ beurteilt.

Vielleicht waren deshalb die Ausfallerscheinungen heftiger,

Hi,

hier hätte dann die Eigenverantwortung greifen müssen. Wer sich nicht fahrtauglich fühlt darf nicht fahren. Da gibt es noch andere Bereiche z.B. Medikamente, Müdigkeit wo auch erst wieder die Fahrtüchtigkeit hergestellt werden muss. Die Risiken die z.B. von einem Sekundenschlaf ausgehen sind nicht minder gefährlich wie Trunkenheit.

Inwieweit der Richter sich dadurch eventuell milder stimmen
läßt, bleibt abzuwarten.

Im Gegenteil, es macht den Verstoß schlimmer weil die Gefährdung höher war. Der Richter wird eben sagen, bei solchen Ausfallerscheinungen hätten sie wissen müssen…

Noch eine Anmerkung: Warum wird die Schlampigkeit der
Polizei, einen PKW nicht ordentlich abzuschließen also
„belanglos“ beurteilt.

Belanglos deshalb, nicht der Polizist der geschlampt hat steht hier am Pranger. Der Fehler des Polizisten relativiert nicht den Verstoß des Betroffenen.

Q-Gruß

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aus welchem Grund? Wenn jemand sein Bierchen zum Mittagessen
trinkt wird er deswegen nicht gefährlicher im Straßenverkehr.
Niemals möchte ich das jemand auf ein Stück Lebensqualität
grundlos verzichtet.

Niemals? Wer auf ein Bierchen zum Mittagessen absolut nicht verzichten kann, hat m. M. n. sowieso ein Problem.

Das wird bei allen anderen Verkehrsmitteln schon seit
Jahrzehnten so gehandhabt;

Und immer wieder werden betrunkene Piloten auffällig.

Aha, deshalb sollte man die 0,5-Promille-Grenze also auch in der Luftfahrt einführen?

warum soll man beim Autofahren
Alkohol im Blut haben dürfen?

Umgekehrt muss gefragt werden,

nicht warum sollte man es erlauben, sollte gefragt werden,

die Frage muss lauten, muss es wirklich verboten werden.

Es kann nichts schaden und setzt vor allem die Hemmschwelle herauf. Ich bin kein Antialkoholiker oder ein Freund vieler unnützer Regeln, hier finde ich sie jedoch angebracht. Und wenn wir schon dabei sind, sollten die Strafen für diejenigen, die es trotzdem nicht lassen können, drastisch verschärft werden.

Gruß S

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Niemals? Wer auf ein Bierchen zum Mittagessen absolut nicht
verzichten kann, hat m. M. n. sowieso ein Problem.

Hi,

aus welchem Grund sollte der auf sein Bierchen verzichten? Wer Alkohol als reines Genussmittel einsetzt, und nicht wegen der berauschenden Wirkung hat kein Alkproblem.

Aha, deshalb sollte man die 0,5-Promille-Grenze also auch in
der Luftfahrt einführen?

Hab ich das gesagt? Es sagt nur etwas über die Einhaltung von Verboten etwas. Schon gewusst, wir haben eine 0,5‰ ( 0,3‰ ) Grenze, aber bei den alkoholbedingten Unfällen hatten, ich zitiere
Mehr als die Hälfte der betrunkenen Fahrzeugführer (250 von 444) hatte mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut (2009: 297).
http://www.polizei.bayern.de/oberfranken/verkehr/sta…
Das zeigt die Wirkungslosigkeit der harten Strafen.

Es kann nichts schaden und setzt vor allem die Hemmschwelle
herauf.

Dann könnte es auch nicht schaden auf der Autobahn, um der Sicherheit willen, 80km/h als Limit einzuführen. Überhöhte Geschwindigkeit ist häufiger Unfallursache als Alkohol.

Ich bin kein Antialkoholiker

Aber ich bin Antialkoholiker, nur bei Schwarzwälder Torte werde ich schwach.

oder ein Freund vieler
unnützer Regeln, hier finde ich sie jedoch angebracht. Und
wenn wir schon dabei sind, sollten die Strafen für diejenigen,
die es trotzdem nicht lassen können, drastisch verschärft
werden.

Wenn verschärfen, dann bitte auch andere mindestens genauso gefährliche Verstöße.
Beispiel gefällig, ich zitiere.
Einem Blutalkoholspiegel von 0,8 ‰ ist einer amerikanischen Studie an einem Fahrsimulator der Universität von Utah zufolge, auch ein mit dem Handy telefonierenden Autofahrer gleichzusetzen, unabhängig davon, ob das Handy am Ohr gehalten wird oder das Telefonat mittels Freisprechanlage erfolgt
http://www.code-knacker.de/blutalkohol.htm

Verbot des telefonierens währen der fahrt. Statt also 40€ +1 Punkt, bei Ausfallerscheinungen während des Telefonats, 30 Tagessätze und 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie gesagt, die Gefährdung ist ähnlich hoch wie nach mehreren Bierchen.

Q-Gruß

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Hi,

Null Promille am Steuer zu fordern ist der totale Schwachsinn.
Dann darf man auch nicht mehr nach dem Genuß von 2 Stück Schwarzwälderkirschtorte oder dem Verzehr eines Zürcher Geschnetzeltem oder oder oder fahren. Von diversen gesundheitsfördernden Säften wie z.B. Hustensaft ganz zu schweigen.

Wie schon erwähnt wurde bringen starre Gesetze und Vorschriften recht wenig, wenn der gesunden Menschenverstand nicht funktioniert.
Der Mensch hat sich mittlerweile so sehr daran gewöhnt, dass andere für ihn entscheiden, dass er nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheidung und Eigenverantwortung zu übernehmen.

Schärfere Regelungen und Gesetze helfen hier nicht weiter.
Sehr wohl würdes es aber hilfreich sein, wenn die bestehenden Regelungen und Gesetze bzw. die Verstöße dagegen besser kontrolliert und geahndet werden würden.

Gruss

Erstäter sollten maximal abgeschreckt werden, und zudem.

Also sollen Ersttäter härter bestraft werden als Widerholungstäter?
Eher nicht, oder?

Also sollen Erstäter milder bestraft werden.
Ich finde die Aussage, dass ein Ersttäter besonders hart zu bestrafen sei, auch befremdlich.

Wobei: Hier wird von Ersttätern geredet, wir sollten aber eher „Erst-Erwischtwordener“ sagen.