Strafmaß bei Trunkenheit im Verkehr

Hallo,

ein Autofahrer ist mit 0,95 Promille von der Polizei angehalten worden, nachdem er zuvor angeblich eine rote Ampel ignoriert hat und nicht sofort auf das Stoppsignal der Polizisten reagiert hat.
Die Staatsanwaltschaft beantragt EUR 1.800,00 Strafgebühr sowie 12 Monate Führerscheinentzug.

Meine Frage: Ist dieses Strafmaß angemessen ?

Zu bemerken ist noch, dass der Autofahrer nach 25 Jahren Teilnahme am Straßenverkehr noch nie auffällig war und auch bisher keine Punkte in Flensburg hat.

Danke im voraus für Informationen.

ein Autofahrer ist mit 0,95 Promille von der Polizei
angehalten worden, nachdem er zuvor angeblich eine rote Ampel
ignoriert hat und nicht sofort auf das Stoppsignal der
Polizisten reagiert hat.

Hi,

das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld ( 500€ 1 Monat ) und Fahrverbot erledigt wäre. Aber der Knackpunkt sind eben die Ausfallerscheinung, rote Ampel und nicht auf das Stoppsignal reagieren.
Mit Ausfallerscheinung ist es dann schnell eine Straftat nach
_§ 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht._
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

Die Staatsanwaltschaft beantragt EUR 1.800,00 Strafgebühr
sowie 12 Monate Führerscheinentzug.

Wenn eine Straftat angenommen wird, dann gibt es bei Ersttätern etwa 9-12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und 30 Tagessätze Geldstrafe.

Zu bemerken ist noch, dass der Autofahrer nach 25 Jahren
Teilnahme am Straßenverkehr noch nie auffällig war und auch
bisher keine Punkte in Flensburg hat.

Wenn nicht, wäre die Strafe noch höher.

Wie gesagt, es hängt alles an den Ausfallerscheinungen, die entscheiden ob es eine Ordnungswidrigkeit, oder Straftat ist.

Den Strafbefehl kann man akzeptieren, oder nicht, dann entscheidet ein Richter über das Strafmaß. Ob es dann mehr oder weniger gibt hängt vom Richter ab.

Q-Gruß

Hiho

das Strafmaß bestimmt immer der RICHTER. Da das von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt werden muss, kannst du hier keine 100 % Antwort erwarten.

Hallo,

das Strafmaß bestimmt immer der RICHTER.

das siehst Du falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
Gruß
loderunner (ianal)

das Strafmaß bestimmt immer der RICHTER.

das siehst Du falsch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

die verweisung auf den strafbefehl verstehe ich nicht ganz, denn auch über den erlass des strafbefehls entscheidet ein richter (ohne urteil/hauptverhandlung). ist er mit dem strafmaß nicht einverstanden, wird die verhandlung eingeleitet.

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Hallo,

das Strafmaß sieht nicht ungewöhlich aus. Es ist ja auch ein heftiger Verstoß, der hier zur Last gelegt wird.

Das einzige, was man hier prüfen sollte, ist die Höhe des Tagessatzes, denn vermutlich steht im Strafbefehl nicht „1.800 €“ sondern „30 Tagessätze á 60 €“. Wenn der betroffene deutlich unter 1.800€ verdient kann er darüber nachdenken bezüglich des Tagessatzes Widerspruch einzulegen. Ob das Erfolg hat und ob sich der Ärger lohnt muss der Betroffene selber abwägen.

Grüße
Lumpi

Zunächst vielen Dank für die kompetente und umgehende Antwort.

Der Vorfall wird wahrscheinlich vor Gericht verhandelt, da die beauftragte Anwältin herausgefunden hat, dass die Aussagen der Polizei bezüglich der „Ausfälle“ des Fahrers Unzulänglichkeiten aufweisen. Außerdem wurde der PKW des Fahrers später von der Polizei unverschlossen in einer abgelegenen Seitenstraße abgestellt, im Handschuhfach befanden sich die Generalschlüssel eines Bürogebäudekomplexes.

Der Staatsanwalt hat in einem Telefonat mit der Anwältin die Ansicht vertreten, dass gerade erstmalige Verkehrssünder als Abschreckung besonders hart bestraft werden müssen. Sollte es nicht eigentlich umgekehrt sein und Wiederholungstäter härter bestraft werden ?

Es entsteht der Eindruck, dass sowohl seitens der Polizei als auch Justiz sehr willkürlich gehandelt und entschieden wird.

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Zunächst vielen Dank für die kompetente und umgehende
Antwort.

Der Vorfall wird wahrscheinlich vor Gericht verhandelt, da
die beauftragte Anwältin herausgefunden hat, dass die Aussagen
der Polizei bezüglich der „Ausfälle“ des Fahrers
Unzulänglichkeiten aufweisen. Außerdem wurde der PKW des
Fahrers später von der Polizei unverschlossen in einer
abgelegenen Seitenstraße abgestellt, im Handschuhfach befanden
sich die Generalschlüssel eines Bürogebäudekomplexes.

Der Staatsanwalt hat in einem Telefonat mit der Anwältin die
Ansicht vertreten, dass gerade erstmalige Verkehrssünder als
Abschreckung besonders hart bestraft werden müssen. Sollte es
nicht eigentlich umgekehrt sein und Wiederholungstäter härter
bestraft werden ?

Und wenn statt der roten Ampel ein Mensch da gestanden hätte??

Erstäter sollten maximal abgeschreckt werden, und zudem:
auf hoher See und vor Gericht ist jeder in Gottes Hand.

Es entsteht der Eindruck, dass sowohl seitens der Polizei als
auch Justiz sehr willkürlich gehandelt und entschieden wird.

Der Vorfall wird wahrscheinlich vor Gericht verhandelt, da
die beauftragte Anwältin herausgefunden hat, dass die Aussagen
der Polizei bezüglich der „Ausfälle“ des Fahrers
Unzulänglichkeiten aufweisen.

Hi,

das Problem ist das die Aussagen meist doch sehr subjektiv sind weil Eindrücke geschildert werden. Hier müsste der Richter überzeugt werden das es keine Ausfallerscheinungen gegeben hat. Ich kann es nicht beurteilen weil ich nicht dabei war.

Außerdem wurde der PKW des
Fahrers später von der Polizei unverschlossen in einer
abgelegenen Seitenstraße abgestellt, im Handschuhfach befanden
sich die Generalschlüssel eines Bürogebäudekomplexes.

belanglos

Der Staatsanwalt hat in einem Telefonat mit der Anwältin die
Ansicht vertreten, dass gerade erstmalige Verkehrssünder als
Abschreckung besonders hart bestraft werden müssen. Sollte es
nicht eigentlich umgekehrt sein und Wiederholungstäter härter
bestraft werden ?

Es gibt Richter die gerade bei Alkohol sehr schnell rot sehen. Wie die zuständigen Richter ticken sollte der Anwalt am besten wissen. Sollte der „falsche“ Richter die Verhandlung bekommen kann der Einspruch immer noch zurück gezogen werden. Es kann auch der Einspruch auf die Strafhöhe begrenzt werden.

Es entsteht der Eindruck, dass sowohl seitens der Polizei als
auch Justiz sehr willkürlich gehandelt und entschieden wird.

Es gibt eben einen Spielraum der je nach Einstellung des Richters das Urteil beeinflussen kann.

Q-Gruß

Keine Ausfallerscheinungen

sind weil Eindrücke geschildert werden. Hier müsste der
Richter überzeugt werden das es keine Ausfallerscheinungen
gegeben hat.

Könnte ein Ausbleiben von Ausfallerscheinungen bei vollen 1 Promille nicht geradewegs zur MPU führen?

Gruß

Keksdose

Könnte ein Ausbleiben von Ausfallerscheinungen bei vollen 1
Promille nicht geradewegs zur MPU führen?

Hi,

nein.
Wenn man mal die Entwicklung der Promillegrenze betrachtet, war es bis vor kurzer Zeit noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit mit 0,79‰ am Steuer zu sitzen. Aber es hat auch schon ausgereicht mit 0,3‰ + Ausfallerscheinungen echte Probleme zu bekommen.
Wer Alkohol regelmäßig konsumiert, was nicht gleichbedeutend ist mit Alkoholiker zu sein, zeigt da noch keine Ausfallerscheinungen. Wer fast nie Alkohol konsumiert kann schon mit 0.3‰ sternhagelvoll sein. Bei mir reicht ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte um die Wirkung des Alkohol zu spüren, ein halbes Glas Sekt und ich bin total besoffen.

Starre Grenzen wie die Promillegrenze sind vom Prinzip her völlig untauglich weil die persönlichen körperlichen/geistigen Reaktionen der Menschen völlig außer acht gelassen werden. Es ist einfach eine Bevormundung der Menschen starre Grenzen zu setzen. Es verhindert nicht das wirklich Besoffene am Verkehr teilnehmen.

Q-Gruß

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Starre Grenzen wie die Promillegrenze sind vom Prinzip her
völlig untauglich weil die persönlichen körperlichen/geistigen
Reaktionen der Menschen völlig außer acht gelassen werden. Es
ist einfach eine Bevormundung der Menschen starre Grenzen zu
setzen. Es verhindert nicht das wirklich Besoffene am Verkehr
teilnehmen.

Na prima, dann haben Sie ja bestimmt eine andere Regelung im Sinn, die in der Praxis auch tatsächlich hanzuhaben ist, eine individuelle Feststellung in einer angemessenen Zeit ermöglicht, so dass Gerichtsverfahren zügig durchgeführt werden können, keine unermesslichen Kosten verursachen, da für individuelle Feststellungen erheblich umfängliche Gutachten erforderlich sind, und es nicht jedem ermöglichen, einer Bestrafung allein deshalb zu entgegen, weil das Gericht die invididuelle Fahruntüchtigigkeit nicht mit der ausreichenden Sicherheit feststellen kann.

Das Justizministerium ist sicherlich schon sehr gespannt.

Gruß
Dea

Na prima, dann haben Sie ja bestimmt eine andere Regelung im
Sinn, die in der Praxis auch tatsächlich hanzuhaben ist,

Hi,

auch wenn es in diesen Zeit der vollständigen Bevormundung seltsam klingt, in erster Linie das die erwachsenen Menschen wieder lernen Eigenverantwortung zu tragen. Es wird nicht mehr gefragt was kann ich trinken ohne zur Gefahr zu werden, es wird nur noch gefragt was erlaubt mir der Gesetzgeber. Der Bürger wird entmündigt, von seiner Verantwortung enthoben.

eine
individuelle Feststellung in einer angemessenen Zeit
ermöglicht, so dass Gerichtsverfahren zügig durchgeführt
werden können,

Auf gut deutsch gesagt, es wird hier die Unschuldsvermutung aufgehoben. Egal ob jemand eine erhöhte Gefahr dargestellt hat oder nicht, es wird eine willkürliche Grenze gewählt.

keine unermesslichen Kosten verursachen, da für
individuelle Feststellungen erheblich umfängliche Gutachten
erforderlich sind,

Dann verbietet doch einfach den Alk, und die Welt ist heile, wäre doch ehrlicher.
Die Kosten können wenn es um das Recht geht nur eine untergeordnete Rolle spielen. Immerhin hängen da unter Umständen Existenzen dran.

und es nicht jedem ermöglichen, einer
Bestrafung allein deshalb zu entgegen, weil das Gericht die
invididuelle Fahruntüchtigigkeit nicht mit der ausreichenden
Sicherheit feststellen kann.

Fehlurteile in jeder Richtung sind ein Problem mit dem ein Staat klarkommen muss. Mir sind Fehlurteile bei denen Schuldige ungestraft bleiben lieber, wie Fehlurteile die Unschuldige belasten.

Das Justizministerium ist sicherlich schon sehr gespannt.

Die bringen doch nichts auf die Reihe.
Auch wenn es einen Vertreter des Rechts stören mag, unser Rechtssystem würde teilweise einer Banenrepublik zur Ehre gereichen. Der Staat verkommt immer mehr.

Ein Land wo der Bürger fragen muss, was ist erlaubt, ist weit entfernt von einem Rechtsstaat in dem der Bürger fragen muss was ist verboten.

Q-Gruß

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Dachte ichs mir…
…Sie haben überhaupt keine Antwort auf meine Frage gegeben.

Einfach nur dagegen zu sein, ohne darzulegen, wie das Problem (dass Autofahren in alkoholisiert bedingt fahruntüchtigem Zustand untersagt und bestraft werden soll, wollen Sie hoffentlich nicht ernsthaft bestreiten) gehandhabt werden soll, überzeug halt nicht.

Meine Frage hat sich damit beantwortet.

Gruß
Dea

Hi,

… völlig untauglich weil die persönlichen körperlichen/geistigen
Reaktionen der Menschen völlig außer acht gelassen werden. …

Hier gehört eine einfache Regel her: Null Promille am Steuer. Dann gibt’s keine Interpretationsprobleme mehr.

Das wird bei allen anderen Verkehrsmitteln schon seit Jahrzehnten so gehandhabt; warum soll man beim Autofahren Alkohol im Blut haben dürfen?

Gruß S

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…Sie haben überhaupt keine Antwort auf meine Frage gegeben.

Hi,

das kann man so oder so sehen. Wenn jemand meint er könnte den Staat nur mit immer mehr Verboten und immer schärferen Regelungen am Leben erhalten, für den ist das Thema Eigenverantwortung natürlich ein Feindbild.

Einfach nur dagegen zu sein, ohne darzulegen, wie das Problem
(dass Autofahren in alkoholisiert bedingt fahruntüchtigem
Zustand untersagt und bestraft werden soll, wollen Sie
hoffentlich nicht ernsthaft bestreiten) gehandhabt werden
soll, überzeug halt nicht.

Jedes mal wenn so ein Sünder vor ihnen steht, hat der Sünder und das System versagt. Gehören 2 auf die Anklagebank. Die Androhung von Strafe hat nichts bewirkt.

Meine Frage hat sich damit beantwortet.

Glaube ich nicht.

Q-Gruß

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Hier gehört eine einfache Regel her: Null Promille am Steuer.
Dann gibt’s keine Interpretationsprobleme mehr.

Hi,

aus welchem Grund? Wenn jemand sein Bierchen zum Mittagessen trinkt wird er deswegen nicht gefährlicher im Straßenverkehr. Niemals möchte ich das jemand auf ein Stück Lebensqualität grundlos verzichtet.

Das wird bei allen anderen Verkehrsmitteln schon seit
Jahrzehnten so gehandhabt;

Und immer wieder werden betrunkene Piloten auffällig.

warum soll man beim Autofahren
Alkohol im Blut haben dürfen?

Umgekehrt muss gefragt werden,
nicht warum sollte man es erlauben, sollte gefragt werden,
die Frage muss lauten, muss es wirklich verboten werden.

Das ist genau das was ich gesagt habe, es wird gefragt was ist erlaubt, statt gefragt wird, was ist verboten.

Q-Gruß

Meine Frage hat sich damit beantwortet.

Glaube ich nicht.

Doch.

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Moin,

Hier gehört eine einfache Regel her: Null Promille am Steuer.
Dann gibt’s keine Interpretationsprobleme mehr.

aus welchem Grund? Wenn jemand sein Bierchen zum Mittagessen
trinkt wird er deswegen nicht gefährlicher im Straßenverkehr.
Niemals möchte ich das jemand auf ein Stück Lebensqualität
grundlos verzichtet.

Nun ja, ob ein Bierchen zur Lebensqualitaet entscheidend beitraegt oder nicht, sei Mal dahingestellt. Was ich bei der ganzen Diskussion um Promillegrenzen schmerzlich vermisse, ist eine belastbare Statistik darueber, inwiefern sich irgendeine vernuenftige Grenze (ob nun 0.3, 0.5, 0.8 Promille ist egal) tatsaechlich auf die Fahrtuechtigkeit und Unfallhaeufigkeit auswirkt.

Auch wenn fuer mich selbst seit dem Erwerb des Fuehrerscheins gilt, dass ich grundsaetzlich nichts alkoholisches Trinke, wenn ich am selben Tag fahre und nicht fahre, wenn ich am Tag vorher mehr als 1-2 Bierchen getrunken habe, bin ich geneigt zu glauben, dass nicht das Feierabendbier, welches zu 0.51 Promille gefuehrt hat, ursaechlich fuer Alkoholunfaelle ist, sondern das Saufen im grossen Stil, und die Leute, die das praktizieren (kenne selbst ein Paar derartige Helden der Landstrasse) geben sich keiner Illusion hin, weder der, nuechtern zu sein, noch der, unterhalb irgendwelcher Promillegrenzen zu liegen. Und daran wird auch eine 0-Promille-Grenze nichts aendern, waehrend ich u.U. nach dem Genuss zweier Aepfel und einer Banane dem netten Polizisten erklaeren muesste, warum sein Messgeraet anschlaegt.

Gruss
Paul

hallo,
auch ein urteil in „papierform“ wird immer von einem richter verhängt.
es wird lediglich auf eine mündliche verhandlung verzichtet, um die gerichte nicht noch weiter zu belasten.
mfg
mpu24

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