Na prima, dann haben Sie ja bestimmt eine andere Regelung im
Sinn, die in der Praxis auch tatsächlich hanzuhaben ist,
Hi,
auch wenn es in diesen Zeit der vollständigen Bevormundung seltsam klingt, in erster Linie das die erwachsenen Menschen wieder lernen Eigenverantwortung zu tragen. Es wird nicht mehr gefragt was kann ich trinken ohne zur Gefahr zu werden, es wird nur noch gefragt was erlaubt mir der Gesetzgeber. Der Bürger wird entmündigt, von seiner Verantwortung enthoben.
eine
individuelle Feststellung in einer angemessenen Zeit
ermöglicht, so dass Gerichtsverfahren zügig durchgeführt
werden können,
Auf gut deutsch gesagt, es wird hier die Unschuldsvermutung aufgehoben. Egal ob jemand eine erhöhte Gefahr dargestellt hat oder nicht, es wird eine willkürliche Grenze gewählt.
keine unermesslichen Kosten verursachen, da für
individuelle Feststellungen erheblich umfängliche Gutachten
erforderlich sind,
Dann verbietet doch einfach den Alk, und die Welt ist heile, wäre doch ehrlicher.
Die Kosten können wenn es um das Recht geht nur eine untergeordnete Rolle spielen. Immerhin hängen da unter Umständen Existenzen dran.
und es nicht jedem ermöglichen, einer
Bestrafung allein deshalb zu entgegen, weil das Gericht die
invididuelle Fahruntüchtigigkeit nicht mit der ausreichenden
Sicherheit feststellen kann.
Fehlurteile in jeder Richtung sind ein Problem mit dem ein Staat klarkommen muss. Mir sind Fehlurteile bei denen Schuldige ungestraft bleiben lieber, wie Fehlurteile die Unschuldige belasten.
Das Justizministerium ist sicherlich schon sehr gespannt.
Die bringen doch nichts auf die Reihe.
Auch wenn es einen Vertreter des Rechts stören mag, unser Rechtssystem würde teilweise einer Banenrepublik zur Ehre gereichen. Der Staat verkommt immer mehr.
Ein Land wo der Bürger fragen muss, was ist erlaubt, ist weit entfernt von einem Rechtsstaat in dem der Bürger fragen muss was ist verboten.
Q-Gruß