wie am Wochenende bekannt wurde, ist der Autor für den Wurm Sasser und Netsky ein Deutscher. er hat ein Geständnis abgelegt.
Nun ist die Frage auf Basis welchen dt. Gesetzes kann er verknackt werden und was ist das nominelle Höächstmass. Wie reduziert sich das bei Anwendung von Jugendstrafrecht ?
Wie seht ihr die Durchsetzbarkeit von zivilrechtlichen Ansprüchen (schadensersatz) von Anwendern und ggf. Microsoft gegen ihn ? Ich tippe darauf, dass
a) Microsoft wg. Produkthaftung mind. mitschuld ist und
b) dürfte den Anwendern mind. im Fall Sasser Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein, da wohl zwei Wochen vor Sasser ein MS-Patch für diese Lücke herausgegeben wurde
Nun ist die Frage auf Basis welchen dt. Gesetzes kann er
verknackt werden und was ist das nominelle Höächstmass. Wie
reduziert sich das bei Anwendung von Jugendstrafrecht ?
hi,
freiheitsstrafe bis 5 jahre bzw. geldstrafe sind angesetzt. die strafe selbst für einen „normalen“ täter dürfte kaum das höchstmaß erreichen. er hat ja schon geäussert (clever) dass er die würmer entwickeln wollte um andere würmer zu killen. er hatte also keinen schädigungsvorsatz sondern schadensmilderungsvorsatz. da muss ihm erstmal das gegenteil bewiesen werden, denn es gilt auch für jugendliche und heranwachsende „in dubio pro reo“.
ich denke er wird irgendwie mit einer bewährung davon sein, dazu noch ein paar erziehungsmaßregeln nach jugendgerichtsgesetz und das wars.
zur mitschuld von microsoft: das funktioniert nicht, da diese max. grob fahrlässig programmiert haben, nicht aber vorsätzlich falsch. dieses mitverschulden kommt allerhöchstens bei einem zivilprozess MS ./. jugendlichen zum tragen.
ansonsten darf sich der jugendliche auf viele schulden freuen… wenn ich nur daran denke, das meine bank für 2-3 stunden ihren online-banking server runterfahren musste…
zur durchsetzbarkeit? weiss ich nicht, was der junge auf dem sparbuch hat. jedenfalls gilt in deutschland nicht die sippenhaft, also das einfamilienhaus von mama und papa ist nicht fällig…
mfg vom
showbee
Wie seht ihr die Durchsetzbarkeit von zivilrechtlichen
Ansprüchen (schadensersatz) von Anwendern und ggf. Microsoft
gegen ihn ? Ich tippe darauf, dass
a) Microsoft wg. Produkthaftung mind. mitschuld ist und
b) dürfte den Anwendern mind. im Fall Sasser Fahrlässigkeit
vorzuwerfen sein, da wohl zwei Wochen vor Sasser ein MS-Patch
für diese Lücke herausgegeben wurde
Hi Ivo, so ganz stimmt das nicht Ohne die NAch Hausetelefonierroutinen wäre es nicht zum Schaden gekommen.
Microschott trägt den Hauptteil der Schuld.
Windowsbasierende PC im Internet sind ein Spionagesystrem des CIA und des Mossad.
Billiger können die Spioage nicht haben.
Nur deshalb ist Sasser möglich gewesen.
Wer glaubt die Gatescompanie hat diese Türe geschlossen irrt
mit der Software wird einfach die alte Pforte zugemacht aber eine neue geheime (wie lange) geöffnet.
Schadensersatzforderungen wird es wohl geben, insbesondere von
Firmen die betroffen waren…
Wobei die Frage sicher interessant ist, wie weit derartige Forderungen vor Gericht Bestand haben werden. Soweit ein betroffenes Unternehmen nicht plausibel machen kann, dass es im vernünftigen und hinreichendem Masse Vorkehrungen zur Absicherung seines Netzwerkes getroffen und alle Patches eingespielt hat, dürfte ein ganz erheblicher Teil des Verschuldens dem Unternehmen selbst zur Last gelegt werden.
Tatsächlich könnte ein solcher Schuss nach hinten losgehen, wenn nämlich einem klagenden Unternehmen Fahrlässigkeit und somit ein Mitverschulden für Schäden dritter nachgewiesen werden kann. Daher denke ich, dass nur sehr wenige Unternehmen sich diesbezüglich aus dem Fenster lehnen werden.
Der Autor aber sollte m. E. mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Unter 30 oder 40 Sozialstunden darf der nicht davonkommen!
Hi Ivo, so ganz stimmt das nicht Ohne die NAch
Hausetelefonierroutinen wäre es nicht zum Schaden gekommen.
Was bitte hat das damit zu tun? Dein Beitrag ist (wiedermal) total polemisch und sinnfrei.
Der Wurm nutzt eine Schwachstelle in DCOM.
Microschott trägt den Hauptteil der Schuld.
Du hast keine Ahnung von was Du sprichst.
Windowsbasierende PC im Internet sind ein Spionagesystrem des
CIA und des Mossad.
Lass Dich mal untersuchen.
Billiger können die Spioage nicht haben.
Nur deshalb ist Sasser möglich gewesen.
Nein. Für Verteilte Systeme gibt es verschiedene Technologien. Wenn ich ohne Firewall unterwegs bin oder mit einer diesen Personalfirewalls brauch ich mich nicht wurdern, wenn Subjekte mit Krimineller Energie in meinen Rechner eindringen können.
Wer glaubt die Gatescompanie hat diese Türe geschlossen irrt
mit der Software wird einfach die alte Pforte zugemacht aber
eine neue geheime (wie lange) geöffnet.
Wie ist das eigentlich … wenn man seine Unkenntnis so öffentlich zu Schau stellt?
vergiss es! Der Mann ist völlig von sich überzeugt, jeder der was anderes behauptet ist dumm (ich bin bereits mehrfach „offiziell“ für dumm erklärt worden)… Wahrscheinlich hebt sich mit der Anzahl der Wiederholungen der Wahrheitsgehalt mancher Aussagen…)
Schau Dir seine Homepage an (da gibts noch 'ne Zweite, die ist fast noch besser)…wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man fast darüber lachen.
Darum geht es im Strafrecht auch nicht. Ich finde Schorschs Argumentation nicht unlogisch, vor allem wenn es stimmt, daß schon kurz vor der Verbreitung ein Patch zur Verfügung stand…
Aber ob er wirklich mit ein paar Sozialstunden davonkommt? Mittlerweile dürfte sich auch unter Schülern herumgesprochen haben, daß das Verbreiten eines Wurms kein harmloser Streich ist…
Gruß Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vergiss es! Der Mann ist völlig von sich überzeugt, jeder der
was anderes behauptet ist dumm (ich bin bereits mehrfach
„offiziell“ für dumm erklärt worden)… Wahrscheinlich hebt
sich mit der Anzahl der Wiederholungen der Wahrheitsgehalt
mancher Aussagen…)
Naja - es ist ja bekannt, das Männer eher unter psychologischen Problemem leiden als Frauen. Wieder einer die die Quote bestätigt.
*g*
Schau Dir seine Homepage an (da gibts noch 'ne Zweite, die ist
fast noch besser)…wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man
fast darüber lachen.
Aber ob er wirklich mit ein paar Sozialstunden davonkommt?
Mittlerweile dürfte sich auch unter Schülern herumgesprochen
haben, daß das Verbreiten eines Wurms kein harmloser Streich
ist…
hi goosi,
aber das spezielle wissen muss dem täter nachgewiesen werden. man kann davon nicht einfach ausgehen, nach dem motto: alle jugendlichen die programmieren sind hacker… zumindest ein „billigend in kauf genommen“ muss man ihm nachweisen. ansonsten: in dubio pro reo und er ist nicht strafbar.
Hi Ivo wenn Du anderer Leute Geschäfte erledigen musst und Du dafür bezahlt wurdest und Du dabei deine „Fernwartung einbaust“ zum Nachteil deines Kunden. Wie soll man das nennen?
Mikrschrott hat diese Fernwartung son konzipiert daß ohne daß der anwender es merkt deine Rechner aushorcht werden kann, programme startet die Reg ändert u.v.m-
Auch die Softwarekey lesen kann. u.a.
Ohne diese Automatische Updatemöglichkeit gäbe es Sasser nicht.
Mikroschrott gehört wegen Untreue vor den Kadi.
Die Stopfung der Sicherheitslücke wurrde von Mikroschrott wieder genutzt um ein altes Törchen zu schließen und ein neues aufzumachen.
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Schadensersatzforderungen wird es wohl geben, insbesondere von
Firmen die betroffen waren…
Wobei die Frage sicher interessant ist, wie weit derartige
Forderungen vor Gericht Bestand haben werden. Soweit ein
betroffenes Unternehmen nicht plausibel machen kann, dass es
im vernünftigen und hinreichendem Masse Vorkehrungen zur
Absicherung seines Netzwerkes getroffen und alle Patches
eingespielt hat, dürfte ein ganz erheblicher Teil des
Verschuldens dem Unternehmen selbst zur Last gelegt werden.
Mal zu dem Thema „selber Schuld wenn die Patches nicht installiert sind“…
Zu Hause sollte man wohl unbesehen regelmässig die Patches installieren, aber in Firmen werden diese oft erst nach umfangreichen Tests in die Systeme eingespielt. Da gibt es dann irgendein uraltes Programm, das sich an keine Standards hält, und sehr systemnah programmiert wurde, und jede winzige Änderung dazu führen kann, das eben dieses Programm nicht mehr läuft. Wer da mal eben per autoupdate was einspielt, dürfte relativ schnell einen neuen Job brauchen
Hi Ivo, so ganz stimmt das nicht Ohne die NAch
Hausetelefonierroutinen wäre es nicht zum Schaden gekommen.
Was bitte hat das damit zu tun? Dein Beitrag ist (wiedermal)
total polemisch und sinnfrei.
Der Wurm nutzt eine Schwachstelle in DCOM.
Microschott trägt den Hauptteil der Schuld.
Du hast keine Ahnung von was Du sprichst.
Windowsbasierende PC im Internet sind ein Spionagesystrem des
CIA und des Mossad.
Lass Dich mal untersuchen.
Billiger können die Spioage nicht haben.
Nur deshalb ist Sasser möglich gewesen.
Nein. Für Verteilte Systeme gibt es verschiedene Technologien.
Wenn ich ohne Firewall unterwegs bin oder mit einer diesen
Personalfirewalls brauch ich mich nicht wurdern, wenn Subjekte
mit Krimineller Energie in meinen Rechner eindringen können.
Firewall nützte gar nichts, denn diese Pforte kann man nicht schließen.
Such mal in deinem System diese IP 139.255.255.250.
Johannes
Wer glaubt die Gatescompanie hat diese Türe geschlossen irrt
mit der Software wird einfach die alte Pforte zugemacht aber
eine neue geheime (wie lange) geöffnet.
Wie ist das eigentlich … wenn man seine Unkenntnis so
öffentlich zu Schau stellt?