Strafmaß für Fahrzeugscheinabweichungen?

Hallo

weiß jemand von euch wie es geandet wird wenn man mit einem Fahrzeug erwischt wird welches mit 45 Km/h zugelassen und eingetragen ist, dieses tatsächlich aber 80 Km/h schnell ist und statt 50ccm 70ccm hat,wenn der Fahrer einen A1 Führerschein besitzt (also bis 125ccm und 80 Km/h)?

Moin,

dazu fällt mir spontan BKatV 175 ein.
Nebenbei wird sich im Falle eines Unfalles die Versicherung am Fahrer schadlos halten. Da sollte man auch mal einen Blick auf §6 PflVG werfen.
Das ist im Gegensatz zum Fahren ohne Zulassung nämlich bereits eine Straftat. Bei Vorsatz kann das Fahrzeug eingezogen werden.

Gruss Jakob

Ergänzung
Zudem ist ein 70 cm³-Gefährt steuerpflichtig. Damit Straftat Nr. 2.

Moin,

Zudem ist ein 70 cm³-Gefährt steuerpflichtig. Damit Straftat
Nr. 2.

Nicht ganz richtig. Für Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11KW sind keine Steuern zu zahlen da zulassungsfrei (§3 FZV und §3 KraftStG).

Gruss Jakob

Und womöglich besteht noch eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (habe ich jetzt nicht im Detail nachgeschaut).

Dieses Frisieren zeugt nicht wirklich von Intelligenz…

Chrissie

Moin,

Und womöglich besteht noch eine Strafbarkeit wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis (habe ich jetzt nicht im Detail
nachgeschaut).

Nein. Zumindest nicht nach der Schilderung in der Frage.
In anderen Fällen könnte das natürlich schon sein, aber nach anderen Fällen war ja nicht gefragt.

Gruss Jakob

Moin,

Zudem ist ein 70 cm³-Gefährt steuerpflichtig. Damit Straftat
Nr. 2.

Nicht ganz richtig. Für Leichtkrafträder bis 125ccm und max.
11KW sind keine Steuern zu zahlen da zulassungsfrei (§3 FZV
und §3 KraftStG).

Ja, ist ganz klar richtig. Da hab ich wohl zulassungspflichtig und kennzeichungspflichtig gleich gesetzt.
Sorry, kommt nicht wieder vor *gg*

Gruss Jakob

hatchbeck