Person X (Männlich) bewegte sich in einer Disco von der Bar in Richtung Tanzfläche. Da fiel Person X (Männlich) den Blick, „böser Blick“, von Person Y (Weiblich) auf. Person X hatte sich angesprochen gefühlt und sich in Richtung Person Y bewegt und unmittelbar vor Person Y stehn geblieben. Person X hatte gefragt was denn sei, verstand Person Y aber nicht aufgrund der lauten Musik. Sodass Person X sich zu Person Y runterbeugte. Die Konversation war nicht höflich sondern aggresiv da Person X sich beleidigt gefühlt hatte aufgrund des bösen Blicks und der genuschelten Worte von Person Y. Person X wurde dann von einer unbekannten Person von Person Y weggeschubst. Daraufhin wurde Person X von Türsteller penetrant rausgeschmissen. Person X wollte nicht bezahlen, da er sich keiner Schuld bewusst gewesen war. Nun behaupten 2 Zeugen von Person Y das Person X, Person Y einen oder mehrere Kopfstöße gegeben hat. Türsteher hat die Polizei gerufen und verkünden lassen das Person X der Person Y einen Kopfstoß gegeben hatte. Person X war alkoholisiert, Polizeiaufnahme: 1,8 Promille. Person Y wurde von Polizei abgeleuchtet und hat keine Wunden, gar nichts. Person Y hat Anzeige gegen Person X erstattet wegen Körperverletzung. Es kommt nun zum Prozess zwischen Person X und Person Y. Person X wurde unterstellt einen oder mehrere Kopfstöße gegen Person Y ausgefüht zu haben, was aber eine komplette Unterstellung ist.
Situation Person X: 23 Jahre alt, nicht vorbestraft, kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
1 Frage: Schuldfrage, wem glaubt das Gericht?
2 Frage: Welche Strafe ist zu erwarten?
Hallo ADONIS1986,
zunächst mal würde ich sagen handelt das Gericht nicht nach Glauben sondern nur aufgrund von Beweisen und Tatsachen. Wenn keine Fotos und/oder anderes Beweismaterial,evt. ärztliches Attest vom Tag des Geschehens oder ähnliches vorliegt und auch kein Anhaltspunkt einer Verletzung dann wird man auch nicht von Körperverletzung ausgehen können. Leider kann ich mich weiter nicht zu deiner Frage äußern weil ich kein Experte auf dem Gebiet bin und somit auch nicht über das zu erwartende Strafmaß. Ich muss jetzt erst mein Profil hier kontrollieren warum ich so häufig Anfragen zu Rechtsauskünften bekomme obwohl ich nichts davon eingetragen habe. Habe mit meinem Sohn aber schon einige ähnliche Fälle bei Gericht gehabt und bislang gab es immer Bewährung plus Sozialstunden, ich denke das wird bei Person X nicht anders sein, da keine Vorstrafen. Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben. MfG. Mario
HI Mario, vielen Dank für deine Antwort.
Nein Person Y hat kein Attest und die Disco behauptet keine Aufnahmen zu besitzen (Video), Person X hatte nachgefragt!!! Türsteher bzw. Disco ist nicht zum Prozess geladen, daher kein Beweismaterial, bis auf die zwei Zeugen (Freunde, Bekannte der Person Y). Der Vorfall ereignete sich Jan 09 und wird jetzt erst ausgetragen!
1)Hat Person x auch Zeugen für den Vorfall
2)War Person Y im Krankenhaus zur Aufnahme,bzw war ein Krankenwagen vor Ort
Auf jeden Fall wird es zu einem Tatausgleich kommen(da wird person x und y angeschrieben)das heisst ihr tretet euch aussergerichtlich gegenüber und klärt das ab dann einigt ihr euch und schüttelt éuch die Hände und müsst beide einen kleinen Beitrag zahlen für diese aussergerichtliche Verhandlung(und Spitalskosten wenn angefallen),die ich aber vorerst nicht zahlen würde wenn es welche gibt
PS:weiss aber nicht genau wie das in Deutschland ist weil ich da gerade Hamburg lese in Österreich gibt es diesen tatausgleich
Hallo ADONIS1986,
mal sehen wie lange die Zeugen geradestehen wenn der Richter mit Vereidigung droht. Keine bewiesenen Verletzungen keine Strafe. Wegen bösen Blicken kann man nicht verurteilt werden. Wenn Person X wirklich nichts gemacht hat dann wurde sogar ein Angriff auf ihn geführt mit Konsequenzen, dass er vermutlich nicht mehr in besagte Disco darf, was schon einer Rufschädigung nahe kommt oder ? Ich wünsche viel Glück bei der Verhandlung, oder sollte ich besser schreiben einen guten Richter und das Recht auf seiner Seite. MfG. Mario
Person X hat keine Zeugen, Begleiterin von Person X hatte den Vorfall nicht gesehen und will daher nicht aussagen. Person Y war nicht im Krankenhaus udn es war auch kein Krankenwaregen vor Ort, da keine Verletzungen zustande gekommen sind. Sie klagt nur wegen Ihrer Kopfschmerzen. Den Täter-Opfer-Ausgleich hat Sie nicht wahrgenommen bzw. nicht zugestimmt. Es kommt zum Prozess (Hauptverhandlung) dies steht mittlerweile schon fest!
Die Zeugen halten natürlich zu Anzeigeerstatterin und müssen dabei bleiben, wenn nicht hat das harte Konsequenzen, ich denke das Ihnen bewusst und wurde mehrmals von der Polizei verkündet. Person X geht nicht mehr in die Disco. Der Richter ist eine Richterin! Bislang sind für Person X nur Geldstrafen anberaumt worden, Meinung von 2 Rechtsanwälten!
PS:weiss aber nicht genau wie das in Deutschland ist weil ich
da gerade Hamburg lese in Österreich gibt es diesen
tatausgleich
Der TOA wurde vom Gericht anberaumt nur die Anzeigeerstatterin wollte nicht zustimmen.
Person X (Männlich) bewegte sich in einer Disco von der Bar in
Richtung Tanzfläche. Da fiel Person X (Männlich) den Blick,
„böser Blick“, von Person Y (Weiblich) auf. Person X hatte
sich angesprochen gefühlt und sich in Richtung Person Y bewegt
und unmittelbar vor Person Y stehn geblieben. Person X hatte
gefragt was denn sei, verstand Person Y aber nicht aufgrund
der lauten Musik. Sodass Person X sich zu Person Y
runterbeugte. Die Konversation war nicht höflich sondern
aggresiv da Person X sich beleidigt gefühlt hatte aufgrund des
bösen Blicks und der genuschelten Worte von Person Y. Person X
wurde dann von einer unbekannten Person von Person Y
weggeschubst. Daraufhin wurde Person X von Türsteller
penetrant rausgeschmissen. Person X wollte nicht bezahlen, da
er sich keiner Schuld bewusst gewesen war. Nun behaupten 2
Zeugen von Person Y das Person X, Person Y einen oder mehrere
Kopfstöße gegeben hat. Türsteher hat die Polizei gerufen und
verkünden lassen das Person X der Person Y einen Kopfstoß
gegeben hatte. Person X war alkoholisiert, Polizeiaufnahme:
1,8 Promille. Person Y wurde von Polizei abgeleuchtet und hat
keine Wunden, gar nichts. Person Y hat Anzeige gegen Person X
erstattet wegen Körperverletzung. Es kommt nun zum Prozess
zwischen Person X und Person Y. Person X wurde unterstellt
einen oder mehrere Kopfstöße gegen Person Y ausgefüht zu
haben, was aber eine komplette Unterstellung ist.
Situation Person X: 23 Jahre alt, nicht vorbestraft, kein
Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
1 Frage: Schuldfrage, wem glaubt das Gericht?
2 Frage: Welche Strafe ist zu erwarten
kann dir leider nicht helfen sorry